Urmel: Veröffentlichung von Gewinnern auf der Website - Datenschutz?

Hallo alle!!

Wir haben zu Weihnachten auf unserer Webseite ein Gewinnspiel angeboten. Nun häufen sich die Kundenanfragen, nach der Gewinnerliste im Internet. Ich bin mir allerdings nicht schlüssig ob das rechtens ist. Keiner der User hat über einen Checkbutton sein Einverständnis zur Veröffentlichung seines Namens gegeben. Auf der anderen Seite, ist es aber mehr oder weninger üblich, daß die Gewinner veröffentlicht werden.

Weiß jemand von Euch Bescheid?

Danke und frostige Grüße

Urmel

  1. Hallo,

    Wir haben zu Weihnachten auf unserer Webseite ein Gewinnspiel angeboten. Nun häufen sich die Kundenanfragen, nach der Gewinnerliste im Internet. Ich bin mir allerdings nicht schlüssig ob das rechtens ist. Keiner der User hat über einen Checkbutton sein Einverständnis zur Veröffentlichung seines Namens gegeben. Auf der anderen Seite, ist es aber mehr oder weninger üblich, daß die Gewinner veröffentlicht werden.

    Unabhängig von Recht und Gesetz würde ich dafür plädieren die Gewinner nur dann zu veröffentlichen, wenn sie explizit ihre Zustimmung gegeben haben. Aber das ist wie gesagt nur meine Meinung.
    Nicht nur das sonst gegen den Grundsatz der Datenvermeidung verstoßen wird, sondern Webseiten sich auch recht gut automatisiert abscannen lassen (von Leuten die nicht soviel Gutes tun wollen wie Du). Und nicht jeder möchte sein Name im Internet veröffentlicht sehen.

    Abgesehen davon. Leute die bei solchen Gewinnspielen mitmachen, legen anscheinend ohnehin nicht soviel Wert auf Datenschutz.

    Gruss
       MichaelB

  2. Hallo Urmel.

    Beim Datenschutz geht es in der Regel um die Anhäufung von einzelnen Daten, die zusammengeführt schutzwürdig sind. Eine einfache Namensnennung lässt im Allgemeinen noch keinen Schluss auf eine bestimmte Person zu. ebenso wäre eine Telefonnummer oder Straßenangabe alleinstehend aussagelos. Eine Veröffentlichung der Gewinner als reine Namensliste dürfte insofern kein Problem sein.

    Grüße aus Würzburg
    Julian

    1. Hallo,

      Beim Datenschutz geht es in der Regel um die Anhäufung von einzelnen Daten, die zusammengeführt schutzwürdig sind. Eine einfache Namensnennung lässt im Allgemeinen noch keinen Schluss auf eine bestimmte Person zu.

      Da bin ich anderer Meinung. Es geschieht zum Beispiel schon eine indirekte Zusammenführung mit dem Namen der Person die Information verknüpft wird das derjenige an dem Gewinnspiel teilgenommen hat. Das könnten andere beispielsweise dahingehend ausnutzen, dass sie sich sagen: aha die Leute die da mitgespielt haben füllen anscheinend gerne Fragebogen aus. Also senden wir auch mal was dahin. Diese Gedanken lassen sich beliebig weiter spinnen.
      Und je nach Höhe des Gewinns kann natürlich auch dahingehend eine Namensliste eine sensible Information sein. Nicht um sonst werden beispielsweise Lottogewinner praktisch kaum bekannt gemacht.

      Und das Argument das man allein durch den Namen auf die konkrete Person schließen kann (weil die genaue Adresse fehlt), ist wohl so auch nicht haltbar. Bei Müller, Meier, Schulze mag das zutreffen, aber es gibt auch Namen die relativ selten sind. Und da ist das denn nicht mehr so unproblematisch.

      Die Missbrauchsmöglichkeiten gerade heutzutage mit den ganzen Technologien sind einfach zu umfangreich. Auf das meiste was möglich ist kommt man selbst erst gar nicht.
      Deshalb sollte man sich schlicht und einfach an den Grundsatz halten, so wenig wie möglich und nur soviel wie unbedingt nötig personenbezogene Informationen zu produzieren und zu verbreiten.

      Gruss
         MichaelB