Julian Hofmann: Veröffentlichung von Gewinnern auf der Website - Datenschutz?

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Hallo Urmel.

Beim Datenschutz geht es in der Regel um die Anhäufung von einzelnen Daten, die zusammengeführt schutzwürdig sind. Eine einfache Namensnennung lässt im Allgemeinen noch keinen Schluss auf eine bestimmte Person zu. ebenso wäre eine Telefonnummer oder Straßenangabe alleinstehend aussagelos. Eine Veröffentlichung der Gewinner als reine Namensliste dürfte insofern kein Problem sein.

Grüße aus Würzburg
Julian