Hallo,
Beim Datenschutz geht es in der Regel um die Anhäufung von einzelnen Daten, die zusammengeführt schutzwürdig sind. Eine einfache Namensnennung lässt im Allgemeinen noch keinen Schluss auf eine bestimmte Person zu.
Da bin ich anderer Meinung. Es geschieht zum Beispiel schon eine indirekte Zusammenführung mit dem Namen der Person die Information verknüpft wird das derjenige an dem Gewinnspiel teilgenommen hat. Das könnten andere beispielsweise dahingehend ausnutzen, dass sie sich sagen: aha die Leute die da mitgespielt haben füllen anscheinend gerne Fragebogen aus. Also senden wir auch mal was dahin. Diese Gedanken lassen sich beliebig weiter spinnen.
Und je nach Höhe des Gewinns kann natürlich auch dahingehend eine Namensliste eine sensible Information sein. Nicht um sonst werden beispielsweise Lottogewinner praktisch kaum bekannt gemacht.
Und das Argument das man allein durch den Namen auf die konkrete Person schließen kann (weil die genaue Adresse fehlt), ist wohl so auch nicht haltbar. Bei Müller, Meier, Schulze mag das zutreffen, aber es gibt auch Namen die relativ selten sind. Und da ist das denn nicht mehr so unproblematisch.
Die Missbrauchsmöglichkeiten gerade heutzutage mit den ganzen Technologien sind einfach zu umfangreich. Auf das meiste was möglich ist kommt man selbst erst gar nicht.
Deshalb sollte man sich schlicht und einfach an den Grundsatz halten, so wenig wie möglich und nur soviel wie unbedingt nötig personenbezogene Informationen zu produzieren und zu verbreiten.
Gruss
MichaelB