Hans: meines Freundes Webdesign und meine Programmierung anb.

Hallo,

Ich wollte mit meinem Kumpel eine Art Webdesignfirma aufmachen, d.h dass wir eine Site onlinestelle, über die sich Interessenten bei uns melden können und wir denen dann eine Site erstellen (natürlich gegen Bezahlung :-)).

Wie sieht es denn aber rechtlich aus? Muss man sich da irgendwo anmelden bzw. Extrasteuern etc. zahlen?

Mein Kumpel und ich sin dbeide noch Schüler...

Danke & MfG
Hans

  1. Da Du damit eine Leistung erstellst und diese verkaufst, musst Du mindestens Umsatzsteuer bezahlen.

    Gruß

    Alex

    1. Da Du damit eine Leistung erstellst und diese verkaufst, musst Du mindestens Umsatzsteuer bezahlen.

      Umsatzsteuer zahlt man m. E. erst, wenn man über einen bestimmten Betrag pro jahr verdient. So ist es glaube ich bei einer GbR.

      Grüße
      Hans

      1. Umsatzsteuer zahlt man m. E. erst, wenn man über einen bestimmten Betrag pro jahr verdient. So ist es glaube ich bei einer GbR.

        Die Bemessungsgrundlage ist glaube ich das Existenzminimum. Aber es fallen auch noch Gewerbesteuern an.

        1. Die Bemessungsgrundlage ist glaube ich das Existenzminimum. Aber es fallen auch noch Gewerbesteuern an.

          Was heißt das dann genau: Man zahlt quasi immer Umsatzsteuern und auch immer Gewerbesteuern? Wie ist es in einer GbR: Man persönlich zahlt Umsatzsteuern und die GbR Gewerbesteuern?

          1. Was heißt das dann genau: Man zahlt quasi immer Umsatzsteuern und auch immer Gewerbesteuern? Wie ist es in einer GbR: Man persönlich zahlt Umsatzsteuern und die GbR Gewerbesteuern?

            Wie die Besteuerung bei einer GbR genau aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Eine GbR gründen eigentlich größere Firmen untereinander, um gemeinsame größere Projekte mit weniger bürokratischem Aufwand zu lösen.

            1. Hallo,

              Wie die Besteuerung bei einer GbR genau aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Eine GbR gründen eigentlich größere Firmen untereinander, um gemeinsame größere Projekte mit weniger bürokratischem Aufwand zu lösen.

              Wer es genau wissen möchte, ich hab das mal zusammengefasst:

              Begriff
              § 705 BGB: allgemeinste Form gemeinsamer Zweckverfolgung durch mehrere Personen, nicht rechtsfähig, keine Firma.

              Anmeldung in ein Register: nein

              Mindestzahl der Gründer: zwei Personen

              Mindestkapital: nicht vorgeschrieben

              Beginn der Personengesellschaft:

              • Im Innenverhältnis mit Abschluss des Vertrages.
              • Im Außenverhältnis mit Aufnahme der Tätigkeit.

              Geschäftsführung (Innenverhältnis):

              • meist Selbstorganschaft (d.h. die Teilhaber führen die Geschäfte; grundsätzlich Gesamtgeschäftsführung (gemeinschaftlich mit allen Gesellschaftern), falls Einzelgeschäftsführung vereinbart, dann Widerspruchsrecht der andern Gesellschafter

              Vertretung (Außenverhältnis): wie Geschäftsführung

              Haftung gegenüber Dritten:

              • persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden, Ausgleich unter den Gesellschaftern),
                Nach § 426 BGB entsteht im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern aus dem Gesatmschuldverhältnis ein Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Gesellschaftern.

              Kontrollrecht:

              • auch bei Ausschluss von der Geschäftsführung hat jeder Gesellschafter das Recht auf persönliche Unterrichtung, Einsicht in Geschäftsbücher. Aber: Ausschluss möglich (außer bei unredlicher Geschäftsführung).

              Stimmrecht:

              • Jeder Gesellschafter hat eine Stimme ("nach Köpfen"), Entscheidungen bei Einstimmigkeit.

              Ergebnisverteilung:

              • nach Auflösung der Gesellschaft, bzw. am Ende jedes Geschäftsjahres: unabhängig von der Höhe der Gesellschaftsbeiträge nach Köpfen.

              Gruss AndreD

            2. So ein Unsinn....
              Eine GBR entsteht schon durch schlüssiges Handeln genau nachzulesen im BGB.
              Und nun Schluß, schreibt bitte nicht os einen Unfug wenn Ihr nicht genau wisst worum es geht.

              Als Schüler unter 18 Jahr bist Du nicht voll Geschäftsfähig...
              Damit bleibt Dir eine Gewerbeanmeldung und eine eigene Gewerbliche Tätigkeit untersagt.
              Auf gut deutsch: Lasst Euch die Sachen die Ihr erstellt als Ferienjob bezahlen.
              Oder einer Eurer Eltern melden das Gewerbe an und beschäftigen Euch.

              TomIRL
              (Dipl. Betriebswirt)

              Dem die Haare zu Berge stehen Angesichts so viel Unwissenheit.

              1. Hi,

                Damit bleibt Dir eine Gewerbeanmeldung und eine eigene Gewerbliche Tätigkeit untersagt.

                Nicht ganz, dem Finanzamt ist es egal, wie alt du bist :)

                Viele Grüße
                Torsten

                --
                Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
                1. Hi,

                  Damit bleibt Dir eine Gewerbeanmeldung und eine eigene Gewerbliche Tätigkeit untersagt.

                  Nicht ganz, dem Finanzamt ist es egal, wie alt du bist :)

                  Richtig..
                  Eine Gewerbliche Tätigkeit ist anzeigepflichtig.
                  Und das geht nicht bevor Du 18 bist.
                  Die Steuerpflicht, egal in welcher Form, ist davon nicht berührt.
                  Da geb ich Dir recht.
                  :-)
                  Langsam legen sich meine Haare wieder...

                  TomIRl

                  1. Hi,

                    Eine Gewerbliche Tätigkeit ist anzeigepflichtig.
                    Und das geht nicht bevor Du 18 bist.

                    Hier ist das Problem nebst Lösung ziemlich gut beschrieben:
                    http://mitglied.lycos.de/thomasvoigtonline/wdart/kids.htm

                    Langsam legen sich meine Haare wieder...

                    Na Gott sei Dank :)

                    Viele Grüße
                    Torsten

                    --
                    Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
                    1. Coole Seite,
                      Merk ich mir mal.
                      Danke TomIRL

              2. Habe ich was Falsches gesagt? Wohl nicht. Und sooooo unwissend kann ich wohl nicht sein. Dass zwischen einem Diplom-Betriebswirt und einem Abiturienten, der gerade sein Fachabi im Fachbereich Wirtschaftsinformatik gemacht hat, bestimmte Wissensdifferenzen liegen, ist mir klar.

                1. Hi,

                  Habe ich was Falsches gesagt? Wohl nicht.

                  Doch :-)

                  Zitat aus [pref:t=52254&m=288188]:
                  Eine GbR gründen eigentlich größere Firmen untereinander, um gemeinsame größere Projekte mit weniger bürokratischem Aufwand zu lösen.

                  Diese Aussage ist leider so nicht richtig. BTW, bezog sich das Posting von TomIRL imho nicht ausschließlich auf dich, sondern auf alle bis zu seinem Verzweiflungsposting gegebenen Tipps.

                  Und sooooo unwissend kann ich wohl nicht sein. Dass zwischen einem Diplom-Betriebswirt und einem Abiturienten, der gerade sein Fachabi im Fachbereich Wirtschaftsinformatik gemacht hat, bestimmte Wissensdifferenzen liegen, ist mir klar.

                  Eben, das Wissen, dass bei einem BWL-Studium vermittelt wird, unterscheidet sich wesentlich von dem Wissen, was du in Wirtschaftsinformatik vermittelt bekommen hast. Nur so interessehalber, was sind denn eigentlich die Inhalte des Fachbereichs Wirtschaftsinformatik (so was gabs zu meiner Zeit noch gar nicht)?

                  Viele Grüße
                  Torsten

                  --
                  Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
                  1. Eben, das Wissen, dass bei einem BWL-Studium vermittelt wird, unterscheidet sich wesentlich von dem Wissen, was du in Wirtschaftsinformatik vermittelt bekommen hast. Nur so interessehalber, was sind denn eigentlich die Inhalte des Fachbereichs Wirtschaftsinformatik (so was gabs zu meiner Zeit noch gar nicht)?

                    Musste zuerst selber nachschlagen, was überhaupt GbR heißt. Ich kenne das ganze nur als BGB-Gesellschaft und wir sind im Unterricht auch nicht näher darauf eingegangen. Ich kann mich nur noch daran erinnern, dass uns unsere BWL-Lehrerin das so erklärt hat, dass größere Unternehmen für Gemeinschaftsarbeiten (z. B. Großbauten) eine BGB-Gesellschaft gründen können.

                    Jetzt zum Fachabi Wirtschaftsinformatik:

                    Es gibt diese Schulform nur 2x in Deutschland, soviel ich weiß - einmal in Saarbrücken und in Homburg (Saarland). Das Fächerspektrum unterscheidet sich nicht wirklich von der FOS Wirtschaft. Wir hatten halt 4 Stunden Informatik die Woche und noch 2 Stunden Webprogrammierung.

                    Gruß

                    Alex

                2. Moin Alex

                  Habe ich was Falsches gesagt? Wohl nicht.

                  Doch siehe Sichfred.

                  Und sooooo unwissend kann ich wohl nicht sein. Dass zwischen einem Diplom-Betriebswirt und einem Abiturienten, der gerade sein Fachabi im Fachbereich Wirtschaftsinformatik gemacht hat, bestimmte
                  Wissensdifferenzen liegen, ist mir klar.

                  Nur 4 Jahre Studium BWL!
                  Und ich hab nicht nur BWL studiert.

                  Und ich denke beurteilen zu können was ein Fachabi wert ist!
                  Sowohl als Arbeitgeber der seit längerer Zeit Azubis aus diesm Bereich beschäftigt als auch aus meinem Bekanntenkreis.
                  Dann mal noch herzlichen Glückwunsch zum Abi.
                  Nimms nicht so tragisch, mein Posting war die pure Verzweilung aus dem was vorher hier geschrieben wurde, und zwar nicht nur von Dir.

                  TomIRl

                  1. Dann mal noch herzlichen Glückwunsch zum Abi.

                    Danke!

          2. Versiche doch Deine Aufgaben als Beratung dem Finanzamt unterzujubeln. Freischaffende und Berater Rechtsanwälte Künster.... müssen keine Gewerbesteuer bezahlen.

            Umsatzsteuer bezahlt man immer, da man die Mehrwertsteuer die man durch andere einnimmt nicht behalten darf. Dafür kann man die Ausgaben und dort enhaltene Mehrwertsteuer gegen Rechnen.

            Generell muss das Unternehmen, wenn du eine GBR als einzelner eröffnest zahlst Du persönlich, immer die Gewerbesteuer und muss die Umsatzsteuer abführen bzw. bekommst dieser vom Finanzamt erstattet.

            1. Oh Bitte....
              Siechfred guter alter Steuerberater hilf....
              So viel Bödsinn auf einen Haufen...
              Da ist ja alles durcheinander..

              TomIRL

          3. Hallo,

            Was heißt das dann genau: Man zahlt quasi immer Umsatzsteuern und auch immer Gewerbesteuern? Wie ist es in einer GbR: Man persönlich zahlt Umsatzsteuern und die GbR Gewerbesteuern?

            Zur Umsatzsteuer siehe [pref:t=52254&m=288184]
            Zur Gewerbesteuer: Ich glaube nicht das Dein Kumpel und Du fürs erste in die Verlegenheit kommt Gewerbesteuer zu zahlen. Ihr habt auf jeden Fall als natürliche Personen oder Personengesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro. Das ist aber der sog. Gewerbeertrag (sprich Euer Gewinn), also alles was nach Abzug der zu zahlenden Steuern übrig bleibt. Wenn Ihr mal soviel nebenher verdient, dann zahlt Ihr auch gerne die paar  Gewerbesteuer :-)

            Mehr Infos wie immer bei:
            http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Lexikon-Steuern-A-Z-.701.1255/Lexikon/Gewerbesteuer.htm?abc=G

            Gruss AndreD

            1. Moin!

              Zur Gewerbesteuer: Ich glaube nicht das Dein Kumpel und Du fürs erste in die Verlegenheit kommt Gewerbesteuer zu zahlen. Ihr habt auf jeden Fall als natürliche Personen oder Personengesellschaft einen Freibetrag von 24.500 Euro. Das ist aber der sog. Gewerbeertrag (sprich Euer Gewinn), also alles was nach Abzug der zu zahlenden Steuern übrig bleibt. Wenn Ihr mal soviel nebenher verdient, dann zahlt Ihr auch gerne die paar  Gewerbesteuer :-)

              Hierzu ist noch zweierlei anzumerken:

              Erstens ist Gewerbesteuer für Gewerbebetriebe zu zahlen. Wer es (mithilfe der eigenen Ausbildung und einer günstigen Beschreibung der eigenen Tätigkeit sowie der fachkundigen Mithilfe eines Steuerberaters) aber hinkriegt, gerade _keine_ gewerbliche Tätigkeit auszuüben, spart sich logischerweise die Gewerbesteuer. Allerdings dürfte es für zwei Schüler mit Nebentätigkeit nahezu unmöglich sein, freiberuflich tätig zu werden. Dazu muß man in der Regel irgendwas passendes (fürs Steuerrecht) studiert haben und auch ausüben. Eine ärztliche, künstlerische oder beratende (?) Tätigkeit wäre z.B. freiberuflich.

              Zweitens unterscheidet sich die Gewerbesteuer in ihrer Höhe und in ihren sonstigen Bedingungen von Gemeinde zu Gemeinde mehr oder weniger stark (Gewerbesteuern fließen den Gemeinden zu, sie bestimmen den Gewerbesteuerhebesatz). Hier ist es in jedem Fall ratsam, steuerlichen Rat einzuholen, denn der Sitz der Firma ist dabei nicht uninteressant - und den wählt man besser gleich richtig.

              - Sven Rautenberg

              --
              ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
        2. Umsatzsteuer zahlt man m. E. erst, wenn man über einen bestimmten Betrag pro jahr verdient. So ist es glaube ich bei einer GbR.

          Die Bemessungsgrundlage ist glaube ich das Existenzminimum. Aber es fallen auch noch Gewerbesteuern an.

          Vollkommener Quatsch, den ich da geschrieben habe. Ob man Lohnsteuer bezahlen muss, hängt natürlich vom Existenzminimum ab. Für Umsatzsteuer schaust Du Dir am besten mal diese Seite an: http://www.gruenderstadt.de/Infopark/umsatzsteuer.htm

      2. Hallo Hans,

        Umsatzsteuer zahlt man m. E. erst, wenn man über einen bestimmten Betrag pro jahr verdient. So ist es glaube ich bei einer GbR.

        1. Ein Kleinunternehmern zahlt keine Umsatzsteuer wenn weniger als ca. 16.500 Euro plus USt. Umsatz im Kalenderjahr erzielt wird.

        2. Du hast die Möglichkeit bei Deinem Finanzamt eine Erklärungabzugeben das Du doch USt. bezahlen möchtest, ABER: Bindungsfrst an die Erklärung: 5 Jahre! Das solltest Du machen wenn Du ebenfalls bei von Dir eingekaufte Waren und Dienstleistungen die Vorsteuer abziehen möchtest.

        3. Deine Umsatzsteuerzahlung erfolgt monatlich, Ausnahme:
        a.) Die Umsatzsteuervoranmeldung kann vierteljährlich erfolgen wenn die USt. pro Jahr maximal ca. 6.000 Euro beträgt.

        b.) Deine Umsatzsteuer beträgt weniger als 500 Euro p.a., dann kann das Finanzamt eine Befreiung aussprechen. Du musst keine Voranmeldungen erstellen aber Du zahlst trotzdem die Umsatzsteuer.

        Das wäre es mal im Groben, wenn Du und Dein Kumpel mehr wissen wollt könnt Ihr entweder hier http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern-und-Zoelle/Lexikon-Steuern-A-Z-.701.1459/Lexikon/Umsatzsteuer.htm?abc=U schauen oder Ihr lasst Euch mal einen Beratungstermin bei einem Steuerberater geben. Vielleicht arbeitet ja auch ein Bekannter von Euch/Kumpels/Eltern beim Finanzamt, der/die sollte auch bescheid wissen.

        Ich bin kein Experte, das basiert auf eigene Erfahrungen. Ihr solltet Euch auf jeden Fall fachlichen Rat holen wenn Ihr ersthaft damit anfangen wollt. Evt. gibt es als Schüler noch andere Freibeträge oder Möglichkeiten das ganze steuerlich zu gestalten.

        Gruss Andre

  2. Hi,

    Wie sieht es denn aber rechtlich aus? Muss man sich da irgendwo anmelden bzw. Extrasteuern etc. zahlen?

    Zunächst solltest du ein Gewerbe anmelden, da du das Ganze ja gewerblich betreiben willst. Willst du das zusammen mit einem Kumpel machen, wärt ihr eine GbR, dann müsstet ihr euch als GbR anmelden. Euer zuständiges Finanzamt sollte eine Kopie der Gewerbeanmeldung erhalten und fordert euch daraufhin auf, eure Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt abenfalls wahrzunehmen. Dann erhaltet ihr als GbR sowie jeder einzelne von euch je eine Steuernummer. Damit enden eure Anzeigepflichten.

    Zur Umsatzsteuer:
    Da ihr Existenzgründer seit, müsst ihr im Gründungsjahr und dem nächsten Jahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Erst ab dem dritten Jahr werdet ihr nach eurer jährlichen Umsatzsteuerzahlung eingestuft (bis 512 EUR/Jahr - einmal jährlich, über 512 bis 6.136 EUR zum Quartalsende, über 6.136 EUR monatlich). Ihr könnt auch von der sog. Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, wenn euer Umsatz im ersten Jahr 50.000 EUR und im Folgejahr 16.620 EUR nicht übersteigt.

    Zur Einkommensteuer:
    Am Jahresende müsst ihr euren Gewinn ermitteln. Seit ihr eine GbR, geht dieser Gewinn durch zwei (oder wenn ihr z.B. 70:30 vereinbart habt, dann nach diesem Schlüssel) und jeder von euch muss seinen Anteil in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Einkommensteuer zahlt man ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.235 EUR jährlich.

    Zur Gewerbesteuer:
    Da ihr ein Personenunternehmen wärt, habt ihr einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR, das heißt vereinfacht, dass vom Gewinn (egal ob GbR oder Einzelunternehmen) der Freibetrag abgezogen wird, bleibt noch was übrig, ist dieser Rest gewerbesteuerpflichtig.

    Mein Kumpel und ich sin dbeide noch Schüler...

    Das ist völlig ohne Bedeutung.

    Weitere Infos gibt es bei eurer zuständigen IHK oder bei einem Steuerberater eurer Wahl. Ansonsten schaut mal hier nach http://www.gruenderstadt.de/Infopark/infopark.html.

    Viele Grüße
    Torsten

    PS an meine Vorposter:
    Auch in diesem Thread gilt: wenn ihr keine Ahnung habt, dann postet bitte nicht!

    --
    Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
    1. Hi,

      Zunächst solltest du ein Gewerbe anmelden, da du das Ganze ja gewerblich betreiben willst.

      Hierzu Korrektur und Ergänzung (ehe es jemand anderes merkt :)) [pref:t=52254&m=288219]

      Viele Grüße
      Torsten

      --
      Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
  3. Mein persönlicher Tip.

    investier mal rund 50 - 100 EUR -> ich geh mal davon aus, dass es so viel Kosten könnte

    Geh zu einem etablierten Steuerberater und lass es Dir dort erklären.
    Er kennt sich mit GB usw. bestens aus.
    Er kann dir auch erklären biw wie weit Ihr als Schüler steuerfrei seit. Ausserdem wurde ich am anfang erst mal auf eine Geschäftsfrom verzichten ob GBR oder nicht, ist egal denn im Schadensfall haftet Ihr persönlich.

    Ausserdem ist das nie verwehrt die Geschäftsfrom in eine GmbH AG etc. zu ändern. Schaut erst mal, ob das mit eurer aktivität so auf dem Markt anklang findet und wie Ihr damit klar kommt. Erst dann würde ich mir darüber gedanken machen, welche Geschäftsform Ihr benötigt.

    1. Hi,

      investier mal rund 50 - 100 EUR -> ich geh mal davon aus, dass es so viel Kosten könnte

      Die Erstberatung kostet maximal 180 EUR.
      http://home.t-online.de/home/mundorf.stb/stbgebv/21.htm

      Geh zu einem etablierten Steuerberater und lass es Dir dort erklären.

      Hey, der erste wirklich gute Tipp.

      Er kann dir auch erklären biw wie weit Ihr als Schüler steuerfrei seit.

      Das kann er nicht. Schüler sind _nicht_ steuerfrei. Es gibt lediglich Sonderregelungen bei Anstellungsverhältnissen (Stichwort Jugendschutz).

      Ausserdem wurde ich am anfang erst mal auf eine Geschäftsfrom verzichten ob GBR oder nicht, ist egal denn im Schadensfall haftet Ihr persönlich.

      Auf eine Rechtsform kann man nicht verzichten, die GbR entsteht kraft Gesetzes, ob die beiden sie nun wollen oder nicht. Die Haftung ist da allerdings schon etwas komplizierter, da wird ihm ein Steuerberater nicht helfen dürfen, da muss es schon ein Rechtsanwalt sein.

      Ausserdem ist das nie verwehrt die Geschäftsfrom in eine GmbH AG etc. zu ändern.

      Holy Moly, du hast scheinbar keine Ahnung von dem, was du schreibst, oder? (Stichworte Umwandlungsrecht, Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz)

      Viele Grüße
      Torsten

      --
      Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
      1. Worin liet das Problem??
        Unsere Firma hat isch ebenfalls von einer GBR zu einer GmbH geändert.
        War kein Problem wobei mman für einige Änderungen bestimmte Grundvorausetzungen erfüllen muss.

        Prinzipell kann es aber jeder und jeder Zeit tun.
        Dass es hierfür verfahrn und Abläufe gitb, welche eseinzuhalten gilt bestreit ich nicht.

        1. Prinzipell kann es aber jeder und jeder Zeit tun.
          Dass es hierfür verfahrn und Abläufe gitb, welche eseinzuhalten gilt bestreit ich nicht.

          Hallo Matze,
          Bitte schreib nicht weiter in diesem Thread ich denke dass Du solche Dinge wirklich nicht überschauen kannst.
          Ich bin vom Fach und selbst ich würde Dir den Rat geben Dir unbedingt einen Rechtsanwalt und Steuerberater zu suchen.
          Ehrlich, das ist eben nicht so einfach.
          Kennst du das AG Gesetz?
          Kennst Du Publikations und Registerpflichtten?
          Kennst Haftungsverhältnisse und Vertragübergänge?
          Kennst Du die Problematik Kapitalerhöhung?
          Und da sind wir noch nicht einmal ansatzweise bei Veranlagungspflichten nach Steuerrecht, bzw Problematik der Körperschaftssteuer.
          Du hast in schon in einem Deiner vorherigen Postings wirklich alles durcheinandergehauen.
          Also bitte nichts schreiben von dem Du nicht sicher bist dass Du Dich auskennst.

          In diesem Sinne eine schönen Tag

          TomIRL

          1. Also 1.

            wenn Du wirklich vom Fach wärst, wüsstest Du, dass Du eine deratige Beratung hier gar nicht abgeben dürftest.

            2. Kann ich auch viele gesetzesbücher Aufzählen

            Wer eine GBR gründet horch hochr unterliegt erst mal dem BGB Bügerliches Gesetzbuch

            Wie der Name schon sagt: Gemeinschaft bügerlichen Rechts.
            Un exakt so wird das auch in der Rechtsprechung behandelt nach bürgerlichem Recht wie es im Bürgeleichen Gesetzbuch steht.

            Eine umwandlung zu einer Gmbh hat auch sine Konsequenzen aber auch Vorteile.

            Und bis dato ist Bürgeleiches Recht für einen Einsteiger nicht unbedingt Falsch oder?

            Angeblich bist du vom Fach und wusstest nicht`s vom Taschengeld Paragraph? Das umfässt auch die Setuer befreitheit bis zu einem Sockelbetrag von ..... Den kenne ich nicht aber der Steuerberater.

            PS. Du kennst Dich richtig gut aus und bist vom Fach?
            Dan halte dich doch bitte an die Gesetze und unterlasse die Beratung in einem Forum unentgeltlicher weise.

            Danke

            1. Hi,

              wenn Du wirklich vom Fach wärst, wüsstest Du, dass Du eine deratige Beratung hier gar nicht abgeben dürftest.

              Wenn er vom Fach ist, weiß er dass dies keine Beratung ist.

              Wer eine GBR gründet horch hochr unterliegt erst mal dem BGB Bügerliches Gesetzbuch

              Soweit richtig.

              Wie der Name schon sagt: Gemeinschaft bügerlichen Rechts.

              _Gesellschaft_, Gemeinschaft ist was völlig anderes.

              Angeblich bist du vom Fach und wusstest nicht`s vom Taschengeld Paragraph? Das umfässt auch die Setuer befreitheit bis zu einem Sockelbetrag von .....

              Das ist _absoluter_ Blödsinn.

              Den kenne ich nicht aber der Steuerberater.

              Da es eine dem "Taschengeldparagrafen" adäquate Regelung im deutschen Steuerrecht nicht gibt, gibt es auch keinen Steuerberater in Deutschland, der dir dazu Auskunft geben kann.

              PS. Du kennst Dich richtig gut aus und bist vom Fach?
              Dan halte dich doch bitte an die Gesetze und unterlasse die Beratung in einem Forum unentgeltlicher weise.

              Jetzt reichts aber wirklich. Befasse dich bitte mit Artikel 1 § 1 des Rechtsberatunsgesetzes und der zu der Frage, was eine (unerlaubte) Rechtsberatung ist, ergangenen Rechtsprechung.

              Viele Grüße
              Torsten

              --
              Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
            2. Und auf die Blackliste...
              Schönen Tag noch