So ein Unsinn....
Eine GBR entsteht schon durch schlüssiges Handeln genau nachzulesen im BGB.
Und nun Schluß, schreibt bitte nicht os einen Unfug wenn Ihr nicht genau wisst worum es geht.
Als Schüler unter 18 Jahr bist Du nicht voll Geschäftsfähig...
Damit bleibt Dir eine Gewerbeanmeldung und eine eigene Gewerbliche Tätigkeit untersagt.
Auf gut deutsch: Lasst Euch die Sachen die Ihr erstellt als Ferienjob bezahlen.
Oder einer Eurer Eltern melden das Gewerbe an und beschäftigen Euch.
TomIRL
(Dipl. Betriebswirt)
Dem die Haare zu Berge stehen Angesichts so viel Unwissenheit.