Hallo,
Wie die Besteuerung bei einer GbR genau aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Eine GbR gründen eigentlich größere Firmen untereinander, um gemeinsame größere Projekte mit weniger bürokratischem Aufwand zu lösen.
Wer es genau wissen möchte, ich hab das mal zusammengefasst:
Begriff
§ 705 BGB: allgemeinste Form gemeinsamer Zweckverfolgung durch mehrere Personen, nicht rechtsfähig, keine Firma.
Anmeldung in ein Register: nein
Mindestzahl der Gründer: zwei Personen
Mindestkapital: nicht vorgeschrieben
Beginn der Personengesellschaft:
- Im Innenverhältnis mit Abschluss des Vertrages.
- Im Außenverhältnis mit Aufnahme der Tätigkeit.
Geschäftsführung (Innenverhältnis):
- meist Selbstorganschaft (d.h. die Teilhaber führen die Geschäfte; grundsätzlich Gesamtgeschäftsführung (gemeinschaftlich mit allen Gesellschaftern), falls Einzelgeschäftsführung vereinbart, dann Widerspruchsrecht der andern Gesellschafter
Vertretung (Außenverhältnis): wie Geschäftsführung
Haftung gegenüber Dritten:
- persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch (Gläubiger können sich an jeden Gesellschafter wenden, Ausgleich unter den Gesellschaftern),
Nach § 426 BGB entsteht im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern aus dem Gesatmschuldverhältnis ein Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Gesellschaftern.
Kontrollrecht:
- auch bei Ausschluss von der Geschäftsführung hat jeder Gesellschafter das Recht auf persönliche Unterrichtung, Einsicht in Geschäftsbücher. Aber: Ausschluss möglich (außer bei unredlicher Geschäftsführung).
Stimmrecht:
- Jeder Gesellschafter hat eine Stimme ("nach Köpfen"), Entscheidungen bei Einstimmigkeit.
Ergebnisverteilung:
- nach Auflösung der Gesellschaft, bzw. am Ende jedes Geschäftsjahres: unabhängig von der Höhe der Gesellschaftsbeiträge nach Köpfen.
Gruss AndreD