Danny_TB: Impressum für Websites

Hallo zusammen

Ich arbeite gerade an einer Internetpräsenz, das Layout habe ich fertiggestellt. Jetzt geht es an die Inhalte. Nur bevor ich damit richtig loslegen kann, sollte ich ein entsprechendes Impressum einfügen, gerade weil es sich nicht um eine private sondern um eine Website in der Dienstleistungsbranche handelt.

Was gehört alles in ein aktuelles und nach derzeitigen Richtlinien ausgerichtetes Impressum? Kennt jemand entsprechende Quellen wo ich mich informieren kann?

mfg

danny_tb

  1. Hallo.
    _Verbindliche_ Informationen erteil dir dein Rechtsbeistand. Alles andere hieße, den Starkstromanschluss von einm befreundeten Hobby-Bastler legen zu lassen.
    MfG, at

    1. Hallo.

      _Verbindliche_ Informationen erteil dir dein Rechtsbeistand.

      Darf ich fragen, was sowas soll?

      Sind Gesetze wie das TDG, TDDG, MDStV, BDSG usw. etwas nicht verbindlich? Und lesen kann sie ja wohl jeder, der sich halbwegs darum bemüht. Und bekommen tut man sie über die Homepage der Bundesregierung auch alle.

      Grüße aus Würzburg
      Julian

      --
      ss:) zu:{ ls:< fo:) de:< va:} ch:° n4:} rl:° br:> js:| ie:{ fl:( mo:)
      1. Hallo.

        Sind Gesetze wie das TDG, TDDG, MDStV, BDSG usw. etwas nicht verbindlich? Und lesen kann sie ja wohl jeder, der sich halbwegs darum bemüht. Und bekommen tut man sie über die Homepage der Bundesregierung auch alle.

        Ein wichtiger Aspekt ist für mich, jemandem im Falle einer Abmahnung etc. in den Allerwertesten treten zu können. Den Juristen stört das nicht weiter, weil er dagegen versichert ist und mir spart es Geld, Zeit und Nerven.
        MfG, at

        1. Ein wichtiger Aspekt ist für mich, jemandem im Falle einer Abmahnung etc. in den Allerwertesten treten zu können.

          Im Fall einer Abmahnung kannst Du auch Deinen Rechtsbeistand nicht in den Hintern treten.
          Dann hast Du Pech gehabt, Du kannst dann versuchen zivilrechtlich gegen Deinen Anwalt vorzugehen.
          Aber...

          Den Juristen stört das nicht weiter, weil er dagegen versichert ist und mir spart es Geld, Zeit und Nerven.

          Den Juristen stört eine Amahnung gegen Dich so oder so nicht.
          Wenn die berechtigt ist verdient er sein Geld und wenn nicht auch.

          Also hör auf solch Quatsch zu schreiben.

          TomIRL

          1. Hallo.

            Im Fall einer Abmahnung kannst Du auch Deinen Rechtsbeistand nicht in den Hintern treten.
            Dann hast Du Pech gehabt, Du kannst dann versuchen zivilrechtlich gegen Deinen Anwalt vorzugehen.

            Hattest du angenommen, ich wollte mich körperlich mit ihm auseinandersetzen?

            Den Juristen stört eine Amahnung gegen Dich so oder so nicht.
            Wenn die berechtigt ist verdient er sein Geld und wenn nicht auch.

            Nur kann ich ihn in letzterem Fall zur Rechenschaft ziehen.

            Also hör auf solch Quatsch zu schreiben.

            Steck mich doch einfach ins Killfile, wenn es dir dann besser geht.
            MfG, at

            1. »»Hallo.

              Hattest du angenommen, ich wollte mich körperlich mit ihm auseinandersetzen?

              Nö warum?

              Den Juristen stört eine Amahnung gegen Dich so oder so nicht.
              Wenn die berechtigt ist verdient er sein Geld und wenn nicht auch.

              Nur kann ich ihn in letzterem Fall zur Rechenschaft ziehen.

              Und wie?
              Geh mal davon, dass sich ein RA in einem Beratungsgespräch immer so absichert, dass ihm niemand hinterher etwas vorwerfen kann.

              Steck mich doch einfach ins Killfile, wenn es dir dann besser ´

              Was ist ein killfile?
              Umbringen wolte ich Dich nicht!

              TomIRL

  2. Hallo,
    Auch wenn hier wieder von einigen (dummen)Leuten behauptet wird ich würde Rechtsberatung durchführen:
    Hier der Link zum TDG:
    http://www.m-taube.de/tdg.htm
    Paragraph 6 regelt die Informationspflichten.
    Zitat:
    "
    1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

    2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt-aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

    3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

    4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

    5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/ EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

    6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

    Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

    "
    Beachten solltest Du vor allen Dingen noch die Vorschriften des BGB insbesonder die ehemaligen Vorschriften im Fernabsatzgesetz die jetzt im BGB zu finden sind.
    Zu finden im  BGB um den §312 und §355 §356 herum.

    TomIRL

  3. Hallo Danny,

    Was gehört alles in ein aktuelles und nach derzeitigen
    Richtlinien ausgerichtetes Impressum? Kennt jemand entsprechende
    Quellen wo ich mich informieren kann?

    In der Aktuellen ix gibt's darueber nen Artikel, der klaert dich
    ueber vieles auf.
    http://heise.de/ix/artikel/2003/08/088/

    Lesen und den Links folgen.

    gruesse
      jens mueller

    --
    Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden,
    - aber nicht einfacher. / Albert Einstein Physiker (1879-1955)
  4. schau da mal nach...