gez-hasser: GEZ-gebühren für Computer ab 31.12 2004!?!! *gr*

hi folks...

also mich regt heut schon wieder einiges auf aber die GEZ hat alles getoppt. erstens habe ich heut wieder mal nen brief bekommen indem ich unter androhung von bußgeldern aufgefordert werde meine, wie ich dachte,  nicht wirklich vorhandenen tvgeräte anzumelden. dann habe ich mal auf der tolle seite http://www.gez.de nachgeschaut und dort steht doch wirklich das tv-karten auch zu "rundfunkempfangsgeräten" gehören. naja, nur ich sehe es trotzdem nicht ein das ich für ein gerät mit dem ich nicht einmal ohne die zusätzliche hardware (computer / monitor / soundkarte) fern schauen kann über 16 euro im MONAT und dann noch als schüler zu zahlen. doch der hammer kommt ja noch. ab 2005 müssen auch, wie sie dort genannt werden, internet-pc angemeldet werden...! (schade das ich keinen mac hab ;( ) hier mal nen link http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc.
also mich regt das alles schon wieder total auf.
hat jemand erfahrungen damit, wie hoch die wahrscheinlichkeit ist das sich nochmal jemand von diesem verein bei mir blicken lässt? und was sagt ihr zu der gebühr für computer ab 2005?

adios

  1. Hallo,

    das tv-karten auch zu "rundfunkempfangsgeräten" gehören. naja,
    nur ich sehe es trotzdem nicht ein das ich für ein gerät mit dem
    ich nicht einmal ohne die zusätzliche hardware (computer / monitor
    / soundkarte) fern schauen kann über 16 euro im MONAT und dann
    noch als schüler zu zahlen.

    Wenn Du eine TV-Karte in der Schublade hast, wirst Du dafür auch keine GEZ-Gebühr zahlen müssen. Erst inklusive eines PCs wird aus der TV-Karte, dem PC und dem, Monitor ein Fernseher, mit dem man auch PC-Anwendungen nutzen kann ,-)

    Wofür baut man denn eine TV-Karte in seinen PC ein?

    Chräcker

    1. hi!

      Wofür baut man denn eine TV-Karte in seinen PC ein?

      ich habe keinen fernseher und heine hifi-anlage da meine einzimmerwohnung nich mehr platz und mein geldbeutel nicht mehr hergibt. ich hab nur meinen pc der gelegentlich als fernseher, zum hören meiner mp3 sammlung etc. dient. dafür brauch man ne - ich - ne tv-karte.

      tschau

      1. gelegentlich als fernseher

        und für was muss man bei der GEZ bezahlen??

        o mann willst du uns hier verarschen oder ist das alles ernst gemeint?

        1. hi

          will hier keinen verarschen!

          das ist erst gemeint.

          ich müsste für die tv-karte und am 31.12.2004 auch für meinen computer (laut GEZ).

          tschau

          1. (laut GEZ)

            lies dir bitte meinen anderen post durch und höre auf schwachsinn zu verbreiten

            ich will dir ja wirklich nicht zu nahe treten aber ein psychiater kann dir evtl bei deinen paranoia helfen

            gute besserung
                bjb

            1. lies dir bitte meinen anderen post durch und höre auf schwachsinn zu verbreiten

              ???

              bitte, komm vorbei und besprech das alles mit der lieben frau die hier bei uns die GEZ vertritt. ich hab mir das doch nicht ausgedacht aber wenn du ne tv-karte in deinem pc hast dann musst du die anmelden!

              zum thema computer anmelden habe ich gesagt: bis 31.12.2004 sollen KEINE gebühren erhoben werden. diese aussage impleziert aber gleichzeit das danach ein betrag entrichtet werden soll (was aber abzuwarten bleibt). doch dies wird da sicher nicht umsonst stehen!

              ich will dir ja wirklich nicht zu nahe treten aber ein psychiater kann dir evtl bei deinen paranoia helfen

              tust du aber langsam.

              gute besserung

              dir auch.

              tschau

              1. aber wenn du ne tv-karte in deinem pc hast dann musst du die anmelden!

                habe ich etwas gegenteiliges behauptet?
                NEIN

                zum thema computer anmelden habe ich gesagt: bis 31.12.2004 sollen KEINE gebühren erhoben werden. diese aussage impleziert aber gleichzeit das danach ein betrag entrichtet werden

                KANN (NICHT 'SOLL')

                (was aber abzuwarten bleibt). doch dies wird da sicher nicht umsonst stehen!

                gute besserung
                       bjb

                1. du hörst dich so an als bist du dann der erste der seinen rechner freiwillig anmeldet - ne?! mal ne frage: wo arbeitest du? bei der GEZ bzw. für die GEZ?!

                  naja, ich werd hier wieder alle im forum daran erinnern wenns soweit ist das wir für jeden 386er der als router läuft ne gebühr zahlen müssen.

                  adios

                  1. du hörst dich so an als bist du dann der erste der seinen rechner freiwillig anmeldet - ne?!

                    klar ich hab auch meine mp3s alle von gekauften cds ^^

                    mal ne frage: wo arbeitest du? bei der GEZ bzw. für die GEZ?!

                    ja, ich bin kontrolleur ^^
                    moment:
                    ich habe nicht gesagt dass ich den scheiss gut finde
                    ich habe dich lediglich darauf hingewiesen, dass du müll erzählst
                    dein motto 'ich finde es nicht toll also erfinde ich irgendetwas darüber das nicht stimmt' finde ich etwas merkwürdig

                    dass wir für jeden 386er der als router läuft ne gebühr zahlen müssen.

                    lol
                    wenn du einen router hast hast du normalerweise auch nen anderen pc -> du müsstest diese fiktiven gebühren sowieso bezahlen ;-)

                    wenn sie das nächste mal kommen:
                    Artikel 13 GG der BRD
                    (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
                    (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen
                    vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
                    (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders
                    schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische
                    Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält,
                    eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder
                    aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern
                    besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
                    (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder
                    einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher
                    Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich
                    bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
                    (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen
                    vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige
                    Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der
                    Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei
                    Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
                    (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im
                    Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5
                    erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses
                    Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische
                    Kontrolle.
                    (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer
                    Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die
                    öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von
                    Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

                    naja egal ich hab jetzt keine lust mehr mit dir zu 'streiten', da es ja eigentlich keinen sinn hat
                    btw: 2005 erleben wir sowieso nicht weil die illuminaten bis dahin die erde zerstört haben

                    fröhliche 1 1/2 jahre
                    gruß
                       bjb

                    1. eins noch...

                      dass wir für jeden 386er der als router läuft ne gebühr zahlen müssen.
                      lol
                      wenn du einen router hast hast du normalerweise auch nen anderen pc -> du müsstest diese fiktiven gebühren sowieso bezahlen ;-)

                      schonmal was von nem  server gehört. der kann hier stehen, vor sich herlaufen und ich kann ich von hawai aus fernsteuern bzw. die angebotenen dienste nutzen. also: auch wenn hier nen computer läuft heißt das nicht gleich ich nutz ihn als personal pc im eigentlichen sinne

                      Artikel 13 GG der BRD
                      (1) Die Wohnung ist unverletzlich....

                      kenne diese verordnung und das ist auch mein einziger trost.

                      bis denn... - bis in 1 1/2 jahren.

                      adios

            2. Guten Abend,

              lies dir bitte meinen anderen post durch und höre auf schwachsinn
              zu verbreiten

              ich will dir ja wirklich nicht zu nahe treten aber ein psychiater kann dir evtl bei deinen paranoia helfen

              Ich kann ja verstehen das ein paar Leute unter den Ungewoehnlich
              hohen Temperaturen leiden. Aber bitte lass die dein Temperament
              nicht nach den Temperaturen gehen.

              Nehm ne Kalte Dusche und Reg dich ab, vielleicht kannst du
              dann deinen Beitrag noch mal in einem Vernueftigen Ton wieder-
              holen.

              gruesse
                jens mueller

              --
              Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden,
              - aber nicht einfacher. / Albert Einstein Physiker (1879-1955)
              1. Ich kann ja verstehen das ein paar Leute unter den Ungewoehnlich
                hohen Temperaturen leiden. Aber bitte lass die dein Temperament
                nicht nach den Temperaturen gehen.

                meinst du mich?
                hast du dir den schwachsinn von 'gezhasser' mal durchgelesen?
                ok meine 'ratschläge' waren wohl übertrieben
                da ich nicht stefani oder berlusconi heiße möchte ich mich hiermit für meine 'ratschläge' entschuldigen
                zufrieden? :-)

                gruß
                    bjb

                1. Hallo,

                  meinst du mich?

                  Nein eigendlich euch Beide

                  gruesse
                    jens mueller

                  --
                  Alles sollte so einfach wie möglich gemacht werden,
                  - aber nicht einfacher. / Albert Einstein Physiker (1879-1955)
      2. Hallo Du etwas nervöser Typ,

        ich habe keinen fernseher und heine hifi-anlage da meine einzimmerwohnung
        nich mehr platz und mein geldbeutel nicht mehr hergibt.

        Dann solltest Du über eine Befreiung von den Rundfunkgebühren nachdenken.
        Macht das Sozialamt, man muß sein Einkommen, seine Miete und sonstige
        Ausgaben (Versicherung?) nachweisen, das alles wird nach einen bestimmten
        Schlüssel ausgerechnet. Wenn man dann unter einen bestimmten Wert fällt,
        wird man von den Gebühren befreit.

        Hier in Dortmund war der zuständige Sachbearbeiter ein netter Typ, auch
        wenn das Sozialamt über freundlich wirkendere Flure nachdenken sollte.

        • Tim
        --
        <img src="http://validator.w3.org/images/v15445" border="0" alt="">
      3. Hallo,

        also: man zahlt nicht GEZ-Gebühren für das vorhandensein eines Kastens mit einer braunschen Röhre, sondern fürs Fernsehen. (Wenngleich die Gebühren auch bei einem inaktiven Kasten mit braunscher Röhre anfallen, das ist aber eine Frag der Erhebungsgrundlage....)

        Und was machst Du, wie Du selbst sagst, gelegntlich mit Deiner Technik (TV-Karte und PC)? richtig: fernsehen. und warum sollte das umsonst sein? Wer bezahlt die vielen kleinen Männchen und Frauchen, die da wie durch Zauberhand in Deinem Monitor rumlaufen? Jetzt kann es natürlich sein, das Du nie öffentlich rechtliches schaust, anstelle Tageschau die RTL-News vorziehst, lieber Akte 03 anstelle Tagesthemen siehst und Schimanski eh für zu prollig hälst.... ich mag es aber doch kaum glauben, das Du nie öffentlich-rechtliches Fernsehen konsumiert. Und wer konsumieren möchte, sich also bedienen lassen möchte (mit Unterhaltung etc) der muß eben zahlen. Ob Du nun mit dem PC, mit einem Loewe Fernseher oder mit Deinem Turnschuh fernsiehst.

        Schaf Deinen Fernseher (also die TV-Karte) ab und Du hast ein wenig Ruhe. (Ab 2004 müssen wir natürlich weitersehen....)

        Chräcker

  2. hi

    und was sagt ihr zu der gebühr für computer ab 2005?

    erstmal abwarten und nichts übertriebenes reininterpretieren:

    GEZ: sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden.

    == dananch müssen welche bezahlt werden??
    FALSCH
    d.h. nur dass bis da auf keinen fall welche bezahlt werden müssen
    das danach muss wohl noch geregelt werden

    dort steht doch wirklich das tv-karten auch zu "rundfunkempfangsgeräten" gehören

    FALSCH:

    GEZ:  Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

    d.h. nur eine Karte in verbindung MIT einem PC ist ein empfangsgerät

    ich will dich hier jetzt nicht beleidigen, allerdings frage ich mich wie es mit deiner lesekompetenz aussieht
    hast du evtl paranoia?
    man sollte seiten auf die man verweist LESEN

    gruß
        bjb

    1. GEZ: sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2004 keine Gebühren erhoben werden.
      == dananch müssen welche bezahlt werden??
      FALSCH
      d.h. nur dass bis da auf keinen fall welche bezahlt werden müssen
      das danach muss wohl noch geregelt werden

      habe ich was anderes behauptet? ich hab nur gesagt das halt am 2005 computer mit internetzugang angemeldet werden müssen!

      d.h. nur eine Karte in verbindung MIT einem PC ist ein empfangsgerät

      das ist ja wohl logisch!!! was will ich mit ner tv-karte ohne pc? ist doch das selbe wenn du bildröhren ohne der rest vom fernseher stehen hast. da musst auch keine gebühren zahlen.

      ich will dich hier jetzt nicht beleidigen, allerdings frage ich mich wie es mit deiner lesekompetenz aussieht
      hast du evtl paranoia?

      nein, hab ich nicht! ließ was bei der GEZ steht und das wirst auch DU mitbekommen das es so ist wie ich das geschildert habe.

      tschau

      1. ich hab nur gesagt das halt am 2005 computer mit internetzugang angemeldet werden müssen!

        eben nicht
        WO steht das? (bitte link)
        es KÖNNTE so sein muss aber nicht
        wiederholung:

        d.h. nur dass bis da auf keinen fall welche bezahlt werden müssen
        das danach muss wohl noch geregelt werden

        d.h. nur eine Karte in verbindung MIT einem PC ist ein empfangsgerät
        das ist ja wohl logisch!!! was will ich mit ner tv-karte ohne pc? ist doch das selbe wenn du bildröhren ohne der rest vom fernseher stehen hast. da musst auch keine gebühren zahlen.

        kennst du DAS:

        [...]dort steht doch wirklich das tv-karten auch zu "rundfunkempfangsgeräten" gehören. naja, nur ich sehe es trotzdem nicht ein das ich für ein gerät mit dem ich nicht einmal ohne die zusätzliche hardware (computer / monitor / soundkarte) fern schauen kann[...]

        eigene posts lesen

        ich bleibe dabei:

        ich will dich hier jetzt nicht beleidigen, allerdings frage ich mich wie es mit deiner lesekompetenz aussieht
        hast du evtl paranoia?

        gute besserung
                 bjb

      2. Hallo,

        ich hab nur gesagt das halt am 2005 computer mit internetzugang
        angemeldet werden müssen!

        das steht nirgends in der von Dir verlinkten Quelle. Da steht nur, das bis zum Ende 2004 keine Gebühren erhoben werden "sollen". Bis zum Ende des Tages soll meine Tochter ihren Bruder nicht wieder hauen. Das bedeutet nicht, das sie morgen ihn schlagen wird. Vielleicht.... vielleicht auch nicht....

        das ist ja wohl logisch!!! was will ich mit ner tv-karte ohne pc?

        Aha: und warum erklärst Du uns weiter oben, das Du nicht einsiehst, nur für eine TV-Karte, die ohne Hardware nutzlos ist, keine Gebühren zahlen zu wollen? Ich denke, das wäre auch der frau vom Amt erklärbar. TV-Karte in Schublade => Computerschrott - TV-Karte in PC => vollwertiger Fernseher. Und Du must für den fernseher bezahlen, nicht für die TV-Karte. Und Du hast einen fernseher, nicht den Computerschrott in der Schublade.

        Aufregen ist so leicht, nachdenken wäre aber doch erst einmal angebrachter....

        Chräcker

        1. hi

          Aha: und warum erklärst Du uns weiter oben, das Du nicht einsiehst, nur für eine TV-Karte, die ohne Hardware nutzlos ist, keine Gebühren zahlen zu wollen? Ich denke, das wäre auch der frau vom Amt erklärbar. TV-Karte in Schublade => Computerschrott - TV-Karte in PC => vollwertiger Fernseher. Und Du must für den fernseher bezahlen, nicht für die TV-Karte. Und Du hast einen fernseher, nicht den Computerschrott in der Schublade.

          na das hab ich mal von den usern die das lesen vorraus gesetzt wobei: die GEZ sagt das ein Rundfunkempfänger nur vorhanden sein muss um daführ gebühren entrichten zu müssen. somit musst man für ein tvgerät das in der ecke steht und theoretisch für den empfang geeignet ist auch gebühren zahlen bzw. es muss angemeldet werden.

          tschau

          1. Hallo,

            die GEZ sagt das ein Rundfunkempfänger nur vorhanden sein muss um
            daführ gebühren entrichten zu müssen.

            damit sagst Du uns nichts neues. Aber wer kauft eine TV-Karte und nutzt sie nicht? Und abgesehen davon. Du nutzt sie auch, worüber rgest Du Dich also bei *Deinen* Gebührenbescheid auf? Wir könnten über Sinn und Unsinn der Gebühren diskutieren, aber über die Art der "beweislage" bei einem alten, nicht angeschlossenen Empfangsgerät, aber Du hast Dich amüsiert, das die GEZ a) bei einer nicht angeschlossenen TV-Karte Geld haben will, und b) auch noch bei Dir. Mit beiden hast Du aber in meinen Augen eher Dich lächerlich gemacht, zumal Du Deine TV-Karte eingebaut hast und sie nutzt. Zahle einfach, was Du nutzt. Es geht, nochmals, nicht um die Kartem, Deinen PC sondern um das, was Du verkonsumierst.

            Chräcker

            1. moin!

              »»Zahle einfach, was Du nutzt. Es geht, nochmals, nicht um die Kartem, Deinen PC sondern um das, was Du verkonsumierst.

              toller vorschlag! sag mir noch von was ich das zahlen soll und ich tue es. ich habe zuviel für nen freistellungsantrag und zuwenig um "zuüberleben". also: von was bitte?

              und zum thema: konsumieren. nehmen wir nur einmal ganz spekulativ an ich schaue nicht die öffendlichrechtlichen tv sender und höre keine öffendlichrechtlichen rundfunksende dann brauch ich doch eigentlichts bezahlen weil: wieso?! ich zahlen dann für etwas was ich gar nicht angucke!!! also: why? selbst wenn ich NIE tv schauen würd un bei mir ein empfangsgerät im zimmer stehen würde: ich müsst trotzdem zahlen. das find ich schwachsinn! und was noch schwachsinn ist: die höhe der gebühren. es regen sich doch jetzt schon die privaten medienverbände auf das die öffendlich rechtlichen zu viel geld in ihre internetauftritte investieren. daraus schlussfolgere ich das es den sendern doch nicht schlecht gehen kann und die gebühren im interesse der zuschauen gesenkt werden könnten oder?!

              naja, warten wir mal ab bis die behöre wieder klingelt.

              adios

              1. Moin!

                toller vorschlag! sag mir noch von was ich das zahlen soll und ich tue es. ich habe zuviel für nen freistellungsantrag und zuwenig um "zuüberleben". also: von was bitte?

                Dir ist mehr als das 1,5-fache des Sozialhilfesatzes (die (Kalt-)Miete wird vorher schon abgezogen) zu wenig zum leben? Dann unterhalte Dich mit einem Sozialhilfeempfaenger darueber, wie er es schafft. Wahlweise darfst Du auch mit mir reden, ich krieg zwar keine Sozialhilfe, aber bin Student und von den Gebühren befreit.

                und zum thema: konsumieren. nehmen wir nur einmal ganz spekulativ an ich schaue nicht die öffendlichrechtlichen tv sender und höre keine öffendlichrechtlichen rundfunksende dann brauch ich doch eigentlichts bezahlen weil: wieso?! ich zahlen dann für etwas was ich gar nicht angucke!!!

                Nehmen wir nur einmal ganz spekulativ an, dass Du kein Auto hast und keinen ÖPNV benutzt. Warum sollte dann mit deinen Steuergeldern Straßen gebaut werden? Ich bezahle dann für etwas, das ich gar nicht nutzte!(!!) Oder: Warum kriegt der Bundeskanzler Gehalt von meiner Lohnsteuer, obwohl ich ihn nicht gewählt habe?

                selbst wenn ich NIE tv schauen würd un bei mir ein empfangsgerät im zimmer stehen würde: ich müsst trotzdem zahlen.

                Ich habe noch keinen Fernseher gesehen, der so schön ist, dass ich ihn mir ins Zimmer stellen würde, und dann kein Fernsehen gucken würde... Ansonsten darfst Du Dir gerne den Tuner ausbauen, dann musst Du auch nichts zahlen und kannst den Genuss eines huebschen Fernsehers haben.

                Abgesehen davon halte ich die GEZ für ein Ungetüm einer Behörde, die teilweise auch mit verbrecherischen Methoden vorgeht. So wird in Wohnungen gegangen mit der Behauptung, sie haetten das Recht dazu, erzählen Damen im Alter von 80 Jahren, dass sie mit mobilen Fernseherortungsanlagen jeden Schwarzseher aufdecken könnten usw.

                Meine Meinung: Wenn öffentlich-rechtliches Fernsehen ein gesellschaftliches Kulturgut darstellt (und darauf beruhen ja die Rundfunkgebühren), dann sollte eine Gesamtumlage (oder wahlweise: ein Teil der Lohnsteuer, die ja bald gegen Schulden eingetauscht werden soll...) auch genügen, die den ganzen Verwaltungs-"Overhead" beseitigen könnte...

                Viele Gruesse,

                Einbecker

                --
                ... auch wenn ich eigentlich ja Dresdener bin...
  3. Ich empfinde die GEZ-Praktiken als Zumutung. Ich bin wirklich kein Nörgler, und auch gerne bereit Gebühren zu zahlen (habe allerdings keine Empfänger). Doch die GEZ arbeitet oft genug in Graubereichen.

    1. Die GEZ schüchtert Gemeindeverwaltungen (zumindest meine) ein, um von denen die Daten von neu dort Hingezogenen zu bekommen.
    2. Die GEZ schickt Leute durch die Stadt, die sich die Namen von der Klingel notieren.
    3. Bei einer Gebührenbefreiung, wird man, wenn man unter eine bestimmte Grenze fällt, als Lügner abgestempelt: "Mit so wenig Geld könnte man ja gar nicht überleben", selbst wenn es stimmt. Das ganze hat Methode: Wenn dadurch nur einer von 10 Leuten nicht dagegen Einspruch erhebt, hat sich die Sache schon erledigt.
    4. Selbst wenn man ohne TV und Radio auskommt, kriegt man ständig Post, die man auch noch beantworten soll. Nur wer sich informiert hat, weiß, dass man denen nicht antworten muss, wenn man keine Empfänger besitzt.
    5. Die GEZ gibt vor, in die Wohnung zu dürfen. Das ist gelogen! Nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl darf die GEZ ins Haus.
    6. Berüchtigt ist die GEZ für sogenannte Telefonumfragen, in denen sie sich als Konsuminstitut ausgibt und nach den Fernsehgewohnheiten fragt.

    Fazit: Es gibt eine Gebühr und wer Qualitätsfernsehen subventionieren will, sollte ehrlich genug sein und sie auch zahlen, damit wir nicht nur noch Sendungen ala RTL2-Reportage vorgesetzt bekommen.

    Da aber eh beinahe jeder einen TV- oder Radioempfänger hat, und im Internetzeitalter die Grenzen zwischen Fernsehen und Internet verschwimmen (Stichwort "Direktübertragung"), macht es mehr Sinn, Gebühren über die Steuer zu finanzieren!

    Wenn man bei der Gebührenfinanzierung bleibt, warum dann nicht mit einer staatlichen Behörde? Die GEZ als Ableger der öffentlichen rundfunkanstalten arbeiten quasi gewinnorientiert, und da ist schon mal eine unlautere Methode drin. Ob das bei staatlichem Einzug anders wäre ist aber die Frage!

    Gruß Igor

  4. hi,

    hier mal nen link http://www.gez.de/ungezwungen/privathaushalt_03.html#internet_pc.

    ein URL der gez, in dem das wort "ungezwungen" vorkommt, ist allerdings ein wirklich guter witz.

    gruss,
    wahsaga

  5. Hi,

    also mich regt heut schon wieder einiges auf aber die GEZ hat alles getoppt.

    Jepp, mir ist auch zu warm.

    <tirade style="hass" target="GEZ" mode="snipped_out" />

    Ganz locker bleiben, ist doch noch gar nichts entschieden. Die Eigenheimzulage wollte man auch abschaffen, und, es gibt sie immer noch.

    Viele Grüße
    Torsten

    --
    Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
    1. Hallo,

      nur das dieses Gesetzt bzw. die Änderung des Nidersächsischen Staatsvertrages mit den "öffentlich rechtlichen" und den der anderen Staatskanzleien schon seit über eineinhalb Jahren durch ist. Daran wird nicht mehr zu rütteln sein, es sei denn, es sprengt einer die öffentlich rechtlichen vorher in die Luft. Dann können sie nicht mehr leisten und dürfen auch nicht mehr kassieren. Es braucht aber nur ein einziger Notsender (Server) übrig zu bleiben, und die Gebühren werden fällig.

      Es wird langsam Zeit, die IPs der öffentlich rechtlichen einfach zu sperren. Dann können Sie ja nichts wertvolles mehr einspeisen und folglich keien Gebühren mehr erheben. Immerhin ist der NIC eine private Genossenschaft, die sich die nichtkommerzielle Nutzung auf die Fahnen geschrieben hat. Wenn einer der Teilnehmer also nun kommerzielle Sonderrechte für sich geltend macht, ist Die eingentlich ein Grund zum Ausschluss aus der Gonossenschaft. Sollen die öffentliche Rechtlichen doch ein eigenes Internet aufbauen.

      Wir sollten etwas dagegen tun und der niedersächsischen Staatskanzlei unser Unmuts-Emails senden. Da dürfen dann ruhig Bilder drin sein zum Thema *gg*

      Ebenso erboste Grüße aus der noch frei(willig)en Welt des Internet

      Chris©