Hallo,
ich kann mich zwar der allgemeinen Meinung anschliessen, das ein "recht" auf tiefes Linken dem Internet derart zuträglich ist, das hier allgemeinschutz vor Indivudualschutz gilt, aber deswegen ist es für mich nicht dumpfbackig, wenn man versucht, sein individualrecht gerichtlich klären zu lassen.
(Nicht immer ist tiefes Linken wirklich sinnvoll)
Chräcker