Lude: Angriff der Handelsblatt-Gruppe auf Suchdienste im WWW misslang

Hi,

diese Dumpfbacken vom Handelsblatt.   ;-)

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2061624_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1,00.html

Gruss,
Lude

  1. Hallo Lude,

    http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID2061624_TYP6_THE_NAVSPM1_REF1,00.html

    ->[pref:t=52729&m=291050] - da war jemand schneller :-)

    Grüße aus Nürnberg
    Tobias

    --
    Selfcode: sh:( fo:) ch:? rl:( br:< n4:& ie:% mo:| va:) de:] zu:) fl:( ss:| ls:[ js:|
  2. Hi,

    das Urteil ist sehr schoen.
    Aber nebenbei finde ich es erstaunlich wie sehr die Presse derzeit wieder voneinander abschreibt.
    gerade von der Tagesschau haette ich den letzten Satz, der auch bei Heisi so aehnlich steht, nicht erwartet:

    'Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob ein Suchdienst seine Nutzer auch dann auf die Artikelseiten leiten dürfte, wenn damit technische Sperren umgangen würden. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.'

    Dies stimmt so nicht ganz.

    In der Presseinfo des Gerichts steht naemlich:

    'Die Tätigkeit von Suchdiensten und deren Einsatz von Hyperlinks müsse deshalb grundsätzlich jedenfalls dann hingenommen werden, wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglicher Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erleichterten.'

    D.h. der Link
    http://www.example.org/seite/seite2/seite4/irgendwo.html
    ist ok
    Aber z.B.
    http://USER.PASSWORT@www.example.org/seite/seite2/seite4/irgendwo.html
    koennte boese sein, weil damit eine technisc vorhandene Schutzmassnahme ausgehebelt wird.

    (oder z.B. wenn man einen Link auf eine Seite setzt, wo der Autor sich mit HTTP_REFERER "schuetzt" und davor eine Beschreibung macht, wie man
    HTTP_REFERER modifiziert.)

    Ciao,
     Wolfgang

    1. Aber nebenbei finde ich es erstaunlich wie sehr die Presse derzeit wieder voneinander abschreibt.

      Dir sind Dienste wie DPA bekannt?

      Gruß,
        soenk.e

      1. Aber nebenbei finde ich es erstaunlich wie sehr die Presse derzeit wieder voneinander abschreibt.

        Dir sind Dienste wie DPA bekannt?

        Ja.
        Trotzdem ist das dumpfe Abschreiben der DPA-Meldungen kein Zeichen
        von guten Journalismus.
        Von Bild und Spiegel kann ich sowas erwarten; Aber bei Heise und
        Tagesschau haette ich mehr Eigenrecherche erwartet.
        (Wobei Heise in Telepolis das auch getan hat)

        Ciao,
          Wolfgang

        1. Trotzdem ist das dumpfe Abschreiben der DPA-Meldungen kein Zeichen
          von guten Journalismus.

          Dienste wie http://heise.de oder http://tagesschau.de sind es nicht wert, jeden "Pups" großartig zu recherchieren oder gar tiefgründig zu bewerten, schließlich sind sie nichts weiter als aufgebohrte Nachrichtenticker. Von Frittenfritzes Tiefkühlpommes kann man ja auch nichts erwarten, das einen nachhaltig in orgiastische Genußhöhen treibt - Hauptsache satt und wenig bezahlt.

          Nur weil "Nachrichten" drauf steht, muß noch lange kein Journalist (so wie ich den Begriff einordne, siehe oben, recherchieren und bewerten) dahinter stecken. Und ganz bestimmt nicht, wenn die Publikation mit "News" betitelt wird ;>

          Aber bei Heise und
          Tagesschau haette ich mehr Eigenrecherche erwartet.
          (Wobei Heise in Telepolis das auch getan hat)

          Eben. Telepolis ist auch was anderes: ein Magazin.

          Gruß,
            soenk.e

      2. hi!

        Aber nebenbei finde ich es erstaunlich wie sehr die Presse derzeit
        wieder voneinander abschreibt.
        Dir sind Dienste wie DPA bekannt?

        Stammt aber bei Heise anscheinend nicht aus einer dpa-Meldung, sonst
        wäre das wohl im Artikel angegeben.

        bye, Frank!

        --
        Never argue with an idiot. He will lower you to his level and then
        beat you with experience.
    2. Hallo,

      Aber z.B.
      http://USER.PASSWORT@www.example.org/seite/seite2/seite4/irgendwo.html
      koennte boese sein, weil damit eine technisc vorhandene Schutzmassnahme ausgehebelt wird.

      Dann kannste google schon mal zu machen,weil die auch solche link-seiten finden :)
      Naja nicht für nix ist google bei einigen crackern beliebt,wobei ich damit nicht sagen möchte dass ich einer bin.
      Dennoch muss man gewisses vorgehen lernen um seinen eigenen server zu schützen.
      Gruss vom Alain

      --
      ...wenn das gehirn so einfach wäre,es zu vestehen,
      wären wir zu dumm um es zu begreifen...
      1. Hi Alain,

        http://USER.PASSWORT@www.example.org/seite/seite2/seite4/irgendwo.html
        koennte boese sein, weil damit eine technisc vorhandene Schutzmassnahme ausgehebelt wird.
        Dann kannste google schon mal zu machen,weil die auch solche link-seiten finden :)

        wenn das "böse" werden würde, dann könnte Google ja immer noch etwas dagegen tun, daß solche Links berücksichtigt werden (ggf. sogar erst bei der Ausgabe - Google erkennt ja relativ zuverlässig, aus welchem Land Du kommst).

        Viele Grüße
              Michael

        --
        T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
        V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
        (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
         => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
        Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
    3. hi,

      (oder z.B. wenn man einen Link auf eine Seite setzt, wo der Autor sich mit HTTP_REFERER "schuetzt" und davor eine Beschreibung macht, wie man
      HTTP_REFERER modifiziert.)

      wäre wohl eine ebenfalls nur vor gericht zu klärende streitfrage, ob man das als schutz bezeichnen darf. ich glaube nicht, dass mein browser gesetzlich verpflichtet ist, einen korrekten referer zu übermitteln :-)

      interessant wäre m.e. auch, wie die sache bei einem in der robots.txt als nicht zu indizierendes verzeichnis angegebenen seite/verzeichnis aussieht. das verfahren ist zwar ausreichend spezifiziert - aber erfolgt daraus eine explizite _verpflichtung_ für eine suchmaschine, sich daran zu halten? (gut, dass der veröffentlicher damit explizit seinen willen ausdrückt, dürfte klar sein.)

      gruss,
      wahsaga

      1. Hi wahsaga,

        interessant wäre m.e. auch, wie die sache bei einem in der robots.txt als nicht zu indizierendes verzeichnis angegebenen seite/verzeichnis aussieht. das verfahren ist zwar ausreichend spezifiziert - aber erfolgt daraus eine explizite _verpflichtung_ für eine suchmaschine, sich daran zu halten? (gut, dass der veröffentlicher damit explizit seinen willen ausdrückt, dürfte klar sein.)

        nach den Gesetzen welchen Landes? (Der Site oder der Suchmaschine?)

        Viele Grüße
              Michael

        --
        T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
        V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
        (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
         => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
        Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.
      2. Hallo!

        ich glaube nicht, dass mein browser gesetzlich verpflichtet ist, einen korrekten referer zu übermitteln

        Wieso nicht? Hast du etwas zu verbergen?[tm]

        emu

    4. Hallo Wolfgang,

      Aber nebenbei finde ich es erstaunlich wie sehr die Presse derzeit wieder voneinander abschreibt.
      gerade von der Tagesschau haette ich den letzten Satz, der auch bei Heisi so aehnlich steht, nicht erwartet:

      'Das Gericht ließ ausdrücklich offen, ob ein Suchdienst seine Nutzer auch dann auf die Artikelseiten leiten dürfte, wenn damit technische Sperren umgangen würden. Dies sei nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen.'

      Dies stimmt so nicht ganz.

      Stimmt sehr wohl. In dem Presseinfo steht:

      'Ob das Setzen eines Hyperlinks in der Form eines Deep-Links urheberrechtlich unzulässig sei, wenn der Linksetzende dazu technische Sperren umgehe, könne offenbleiben, weil die Klägerin nicht dargelegt habe, daß sie technische Schutzmaßnahmen gegen den unmittelbaren Zugriff auf "tieferliegende" Webseiten ihrer Internetauftritte anwende.'

      http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003&Art=pm&client=3&Blank=1&nr=26553&id=1058517255.04

      Viel ausdrücklicher geht's doch nicht. Ich kann aber auch nicht erkennen, weshalb dein Beispiel dem Tagesschau-Zitat entgegensteht. "Böse" Links waren halt nicht Gegenstand des Verfahrens.

      Gruß Christoph

      1. Hi,

        [ ] Du hast meine Nachricht gelesen und verstanden?

        Stimmt sehr wohl. In dem Presseinfo steht:

        'Ob das Setzen eines Hyperlinks in der Form eines Deep-Links urheberrechtlich unzulässig sei, wenn der Linksetzende dazu technische Sperren umgehe, könne offenbleiben, weil die Klägerin nicht dargelegt habe, daß sie technische Schutzmaßnahmen gegen den unmittelbaren Zugriff auf "tieferliegende" Webseiten ihrer Internetauftritte anwende.'

        http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Sort=3&Datum=2003&Art=pm&client=3&Blank=1&nr=26553&id=1058517255.04

        Und ein paar Sätze weiter unten steht der von mir zitierte Satz,
        der noch etwas eindeutiger ist als obiger.
        Nochmal zum mitschreiben:

        "...wenn diese lediglich den Abruf vom Berechtigten öffentlich zugänglicher Informationsangebote ohne Umgehung technischer Schutzmaßnahmen erleichterten."

        Man lese: '...OHNE UMGEHUNG...'

        Und ja, dies ist etwas klemmaärschig von mir mich hier an einzelnen Sätzen hochzuhangeln; Aber du und die Pressefutzies tun dies ja auch :)
        Nur ich nehm einen anderen Satz.

        Im üblichen braucht das BGH da garnicht drüber entscheiden, weil es dazu die Neufassung des UrH gibt, die explizit sowas schon verbietet.

        Ciao,
          Wolfgang

  3. Hallo,

    ich kann mich zwar der allgemeinen Meinung anschliessen, das ein "recht" auf tiefes Linken dem Internet derart zuträglich ist, das hier allgemeinschutz vor Indivudualschutz gilt, aber deswegen ist es für mich nicht dumpfbackig, wenn man versucht, sein individualrecht gerichtlich klären zu lassen.

    (Nicht immer ist tiefes Linken wirklich sinnvoll)

    Chräcker

    1. Hi, Chraecker,

      ich kann mich zwar der allgemeinen Meinung anschliessen, das ein "recht" auf tiefes Linken dem Internet derart zuträglich ist, das hier allgemeinschutz vor Indivudualschutz gilt, aber deswegen ist es für mich nicht dumpfbackig, wenn man versucht, sein individualrecht gerichtlich klären zu lassen.

      vielleicht ist es nicht dumpfbackig, aber es ist offensichtlich ein intolerabler Versuch das Internet mithilfe des Deutschen Rechts zumindest deutschlandweit umzuformen. Und der Intoleranz sollte man sich grundsaetzlich intolerant gegenueber verhalten. - Es ist einfach wichtiger, dass das System als Ganzes gut laeuft, als weniger relevante "Individualrechte" (in diesem Fall haben anscheinend rein geschaeftliche Interessen, gepaart mit einer gewissen Inkompetenz bei den Entscheidern vom Handelsblatt, zur Klage gefuehrt) schuetzen. - Wenn man, wie es in Deutschland leider oft versucht wird, moeglichst alles zu reglementieren, wird man naemlich irgendwann feststellen, dass es in woanders besser laeuft. Mit den Folgen, dass dann in absehbarer Zeit umso kraeftiger angepasst werden muss.

      Gruss,
      Lude

      1. Hi Lude,

        prinzipiell kann ich Deine meinung verstehen, zu dem Gerichtlichen Versuch muss ich dir sogar bepflichten. Jedoch bin ich auch der Überzeugung, dass es nicht wichtiger ist, dass das System läuft, sondern dass es erst mal grundlegende Regeln gibt, die Globale Richtlinen aufstellen.

        Nur als Beispiel, die spamer rei ist in Deutschland so nicht mehr erlaubt. Im äussersten Fall könnte man einen Spamer sogar Schadensersatz Pflichtig machen, wenn er einen Betriebfluss stört.

        Die Beweiskraft ist leider schwierig und nicht ohne aufwand, sodass im Regelfall keiner den Mühsamen und kostenintensiven Weg geht eine Prozess zu führen. Ohnehin wären die Kosten zur Schadenermittlung in den meisten Fällen höher als der Schaden selbst.

        Zurück zum Thema.
        Trotzdem finde ich gut, auch wenn es nur einzelfälle sind, die eventuell auch nicht immer die besten sind, dass zumindest ein Land Ragelen versucht zu definieren. Wenn einer mal damit anfängt, springen andere vieleicht auch auf.

        Spam ist inzwischen in einigen EU Staaten nicht mehr erlaubt.
        Zu solchn besserungen führt das manchmal auch. Leider ist es nicht weltweit verboten aber wer weiss vieleicht kommt das noch.