Hi, Chraecker,
ich kann mich zwar der allgemeinen Meinung anschliessen, das ein "recht" auf tiefes Linken dem Internet derart zuträglich ist, das hier allgemeinschutz vor Indivudualschutz gilt, aber deswegen ist es für mich nicht dumpfbackig, wenn man versucht, sein individualrecht gerichtlich klären zu lassen.
vielleicht ist es nicht dumpfbackig, aber es ist offensichtlich ein intolerabler Versuch das Internet mithilfe des Deutschen Rechts zumindest deutschlandweit umzuformen. Und der Intoleranz sollte man sich grundsaetzlich intolerant gegenueber verhalten. - Es ist einfach wichtiger, dass das System als Ganzes gut laeuft, als weniger relevante "Individualrechte" (in diesem Fall haben anscheinend rein geschaeftliche Interessen, gepaart mit einer gewissen Inkompetenz bei den Entscheidern vom Handelsblatt, zur Klage gefuehrt) schuetzen. - Wenn man, wie es in Deutschland leider oft versucht wird, moeglichst alles zu reglementieren, wird man naemlich irgendwann feststellen, dass es in woanders besser laeuft. Mit den Folgen, dass dann in absehbarer Zeit umso kraeftiger angepasst werden muss.
Gruss,
Lude