Michael Schröpl: rechtliche beurteilung: "schutz" durch robots.txt?

Beitrag lesen

Hi wahsaga,

interessant wäre m.e. auch, wie die sache bei einem in der robots.txt als nicht zu indizierendes verzeichnis angegebenen seite/verzeichnis aussieht. das verfahren ist zwar ausreichend spezifiziert - aber erfolgt daraus eine explizite _verpflichtung_ für eine suchmaschine, sich daran zu halten? (gut, dass der veröffentlicher damit explizit seinen willen ausdrückt, dürfte klar sein.)

nach den Gesetzen welchen Landes? (Der Site oder der Suchmaschine?)

Viele Grüße
      Michael

--
T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
(sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
 => http://www.peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/?code=sh%3A|+fo%3A}+ch%3A]+rl%3A(+br%3A^+n4%3A(+ie%3A%25+mo%3A)+va%3A|+de%3A%2F+zu%3A|+fl%3A(+ss%3A)+ls%3A~+js%3A|
Auch diese Signatur wird an korrekt konfigurierte Browser gzip-komprimiert übertragen.