Hallo Sven,
gespannt bin ich auf die schriftliche Begründung, falls die nicht raus ist, während ich hier auf Arbeit bin. Weil das folgende Zitat ist spitze und an Brisanz m.E. nicht zu überbieten:
--
Wer das Internet für seine Angebote nutzt, müsse auch die Beschränkungen in Kauf nehmen, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Internet ergäben, betonten die Richter. Dabei müssten auch Einbußen bei Werbeeinnahmen hingenommen werden, die dadurch entstehen, dass Suchmaschinen den Nutzer mittels Tiefverlinkung an der Hauptseite des Anbieters vorbei direkt auf gesuchte Artikel lenken. Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und den Einsatz von Deep Links sei eine "sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen", schrieben die Richter in ihrem Urteil.
--
Ein richtiges und richtungsweisendes Urteil, wie ich finde. Jede andere Entscheidung hätte dem Internet heftigen Schaden zufügen können.
Full ACK!
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!