Sven Rautenberg: Deeplinks vom BGH erlaubt!

Moin!

In einem Urteil hat der BGH jetzt die Zulässigkeit von Deeplinks hinein in fremde Webangebote ausdrücklich erlaubt. Das Handelsblatt hatte gegen die News-Suchmaschine Paperboy geklagt und jetzt die letzte Revision verloren.

Siehe dazu auch: http://www.heise.de/newsticker/data/tig-18.07.03-000/

Ein richtiges und richtungsweisendes Urteil, wie ich finde. Jede andere Entscheidung hätte dem Internet heftigen Schaden zufügen können.

- Sven Rautenberg

--
ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
  1. Hallo,

    Welchen Sinn würde das Web ohne die Möglichkeit von Querverweisen machen? Ein anderes Urteil hätte mein Verständnis vom Internet erschüttert.

    Guillermo

    1. hi

      es geht ja nicht um hyperlinks im allgemeinen, sondern im speziellen um links auf seiten die sich tief im webangebot befinden.
      allerdings dürfte das imho den großteil der links ausmachen....wer werweisst schon auf eine domain mit der randnotiz "irgendwo auf deren angebot findest du was zu dem thema" :).

      so long
      ole
      (8-)>

      --
      Ein Gedicht: Alles bleibt wie immer... nur schlimmer.
      sh:( fo:) ch:| rl:° br:& n4:° ie:% mo:} va:| de:] zu:| fl:( ss:) ls: js:|
      1. Hallo und Hurra,

        das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Informationsfreiheit wurde damit ein wichtiger Dienst erwiesen. Wer eine Information verbreitet muss doch auch damit rechnen, dass sie zitiert wird. Das Gericht hat ja wohl nichts dazu gesagt, ob man die Deeplinks verändern darf. Da wird es beim alten bleiben. Deeplinks nur in einem eigenen Window bzw im vollen aktiven Fenster zu öffnen und den Link natürlich auch nicht in einen irgendwie "gefärbten" Kontext setzen.

        Vielleicht ist dieses Urteil auch ein Schritt gegen Rundfunkgebühren für PCs. Denn wer Informationsinhalte (Rundfunksendungen) ins Web stellt, muss ja auch damit rechnen, dass sie jemand anhört.

        Grüße

        Chris©

        1. Moin!

          Und terrestrischer Empfang von Radio und TV wird auch kostenfrei,
          weil sie damit rechnen mussten, dass jemand ne Antenne hat?

          Gruß

          Der Hans

          1. Hi

            Und terrestrischer Empfang von Radio und TV wird auch kostenfrei,
            weil sie damit rechnen mussten, dass jemand ne Antenne hat?

            Nein, aber man muss die Mutwilligkeit des Empfang zu den Gebühren im Allgemeinen in Relation setzen. Im Internet klicke ich auf einen Link und muss für die Seite, die ich betrete plötzlich GEZ zahlen, ohne dass ich davon wüsste, oder die GEZ-pflichtigen Inhalte mutwillig gewünscht hätte (anders sieht es auch, wenn bei dem Link dabeistand, dass die Seite GEZ-pflichtig ist). Wenn ich bei meinem Fernseher hingegen die öff. Programme anschalte, dann weiß ich im Allgemeinen, warum, nämlich weil ich dort etwas sehen möchte.

            In diesem Sinne macht es u.U. Sinn, ein neues Protokoll zu entwickeln, das für diese Art GEZ-pflichtigen Medien geeignet ist. Ich schlage ein auf SSL und Homebanking-Protokollen basierendes, "pay per view"-Protokoll namens "gez://" vor *ggg*

            Klar ist zumindest mir, dass es sich wohl kaum durchsetzen wird...

            Grüße aus Barsinghausen,
            Fabian

            1. Hi,

              Klar ist zumindest mir, dass es sich wohl kaum durchsetzen wird...

              Du meinst, die Leute wuerden etwa nicht dafuer bezahlen, endlose Staffeln von Volksmusik und paedagogisch wertvolle Kulturserien, bzw. derren internettes aquivalent, mit Freude finanzieren zu duerfen?

              :)

              Ciao,
                Wolfgang

        2. hi,

          Wer eine Information verbreitet muss doch auch damit rechnen, dass sie zitiert wird. Das Gericht hat ja wohl nichts dazu gesagt, ob man die Deeplinks verändern darf.

          ein deep link ist aber genau gesehen kein zitat von dir, sondern es ist jemand, der hinter dir steht und dir immer wieder in den hintern tritt, damit du selbst das von dir gesagte nochmals wiederholst ;-)
          das könnte dir auf dauer auch unangenehm werden ...

          gruss,
          wahsaga

  2. Hi Swen

    Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern. Ob mich das als Eigentuemer der Original-Site, von der die Inhalte stammen, "begeistert", wage ich zu bezweifeln. Bei Inhalten, auf denen ein Copyright liegt, mag das Problem noch zu loesen sein, aber was ist zum Beispiel mit Web Sites die muehsam einen Fundus von (Public Domain) Programmiertips aufbauen und dafuer Monate oder Jahre an Arbeit investieren? Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland ...

    Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen. Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird. Ob das praktikabel ist, steht natuerlich auf einem anderen Blatt.

    My 2c

    Uwe
    San Jose, CA

    1. Guten Morgen Uwe

      Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern.

      IIRC könnte man das dann evtl. als Zueigenmachen fremder Inhalte verstehen.

      Ob mich das als Eigentuemer der Original-Site, von der die Inhalte stammen, "begeistert", wage ich zu bezweifeln. Bei Inhalten, auf denen ein Copyright liegt, mag das Problem noch zu loesen sein, aber was ist zum Beispiel mit Web Sites die muehsam einen Fundus von (Public Domain) Programmiertips aufbauen und dafuer Monate oder Jahre an Arbeit investieren?

      Es hängt immer von der Art ab, wie du Inhalte veröffentlichst. Wenn du nicht explizit erlaubst, dass jemand sich deine Inhalte nehmen und als seine ausgeben darf, macht er sich strafbar, wenn er es doch tut. Inwieweit die von die oben beschrieben Praxis als so etwas anzusehen ist, muss von den zuständigen Gerichten geklärt werden.

      Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland...

      Was ist denn für diesen Fall der entscheidende Unterschied zwischen US-Amerikanischem und deutschem Recht.

      Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen.

      Full ACK!

      Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.

      Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.

      Ob das praktikabel ist, steht natuerlich auf einem anderen Blatt.

      Du sagst es. Meinem Rechtsverständnis nach ist ein Link nichts anderes als ein lit. Verweis z.B. in einer wissenschaftlichen Publikation und sollte juristisch auch nicht anders behandelt werden.

      Uwe

      Johannes

      San Jose, CA

      Stolberg, Nordrhein-Westfalen

      --
      ss:| zu:) ls:[ fo:) de:] va:) ch:? sh:( n4:& rl:( br:< js:| ie:{ fl:( mo:}
      1. Hallo Uwe, hallo Johannes,

        Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern.

        Hier ist ein völlig anderer Sachverhalt entschieden worden. Ein solches Vorgehen dürfte auch nach deutschem Recht dem Werkschutz des Urherberrechts unterfallen, eventuell bereits als Datenbank(werk) und auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist das etwas anders gelagert. Im Übrigen gibt es ausreichend technische Varianten, Seiten so zu gestalten, dass auf jeder aufgerufenen Seite zu erkennen ist, zu welchem Projekt sie gehört.

        Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland...

        Nunja, mit 'Gott sei Dank' wäre ich in dieser Konstellation vorsichtig. ;)

        Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen.

        Diese zugegebenermassen sehr weit gehende Entscheidung (Ich find sie klasse und richtig!) zwingt meiner Meinung nach Autoren dazu, das Netz so zu nutzen, wie es nun mal ist und nicht das Netz so zu verbiegen, wie es man es gern hätte. Seiten im Netz mit einem eigenständigen URL sind per HTTP und also auch per direkten Link direkt erreichbar. So funktionert zumindest das WWW. Wenn man das verhindern möchte, dann sollte man sich mit CI befassen oder besser noch auf Serverseite die Möglichkeiten Nutzen, die das WWW bietet. Ich hab vor einiger Zeit eine grössere deutsche Seite betreut, dort ist es schlicht nicht möglich, Deep Links zu setzen, die Navigation und/oder Copyright auflösen. Im Gegenzug hat der Nutzer aber die uneingeschränkte Möglichkeit, Lesezeichen und auch Verweise auf jede einzelne Information direkt zu setzen. Was die bessere Lösung ist, ist in meinen Augen eindeutig.

        Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.

        Nein. Unter dieser Voraussetzung ist das Deep Linking auch vor dem Urteil zulässig gewesen. Denn dann hat der (vom Handelsblatt behauptete) Rechteinhaber ja ein Nutzungsrecht erteilt. Hat also mit der Entscheidung nichts mehr zu tun.

        Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.

        Full ACK.

        Du sagst es. Meinem Rechtsverständnis nach ist ein Link nichts anderes als ein lit. Verweis z.B. in einer wissenschaftlichen Publikation und sollte juristisch auch nicht anders behandelt werden.

        Das wissenschaftlich sollte man streichen, ansonsten weitestgehende Zustimmung.

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Hi ihr Nachtschwärmer,

          Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.
          Nein. Unter dieser Voraussetzung ist das Deep Linking auch vor dem Urteil zulässig gewesen. Denn dann hat der (vom Handelsblatt behauptete) Rechteinhaber ja ein Nutzungsrecht erteilt. Hat also mit der Entscheidung nichts mehr zu tun.
          Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.

          Es steht jedem Seitenbetreiber frei, Deeplinks zu verhindern, technisch dürfte es da genug Möglichkeiten geben. Genau das ist aber der Punkt, den der BGH für entscheidend erachtet hat: Wer etwas "anschnur" stellt, muss damit leben, dass andere es zitieren. Wer dies nicht will, muss gegensteuern. Wenn man in eine Bibliothek geht und aus einem Buch einen schlauen Satz zitiert, kann dich der Autor auch nicht dafür abstrafen, wenn du die Quelle angibst.

          Viele Grüße
          Torsten

          --
          Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
          Sick of Starsearch & Superstar? Try this one: http://www.typeonegative.net/discog.html
      2. Hi Johannes und Thoralf

        seid aber noch spaet unterwegs, ihr beiden ...

        Was ist denn für diesen Fall der entscheidende Unterschied zwischen US-Amerikanischem und deutschem Recht.

        Deep Links sind nach amerikanischen Recht erlaubt bzw. werden geduldet (rechtliche Grauzone, noch kein endgueltiges Referenzurteil gefaellt) - es sei denn, man verbietet sie als Seitenbetreiber explizit auf der Eingangsseite und macht den Besucher darauf aufmerksam, dass er den Inhalt der Web Site nur dann nutzen darf, wenn er diese Nutzungsbedingung anerkennt. Zuwiderhandlung koennen dann strafrechtlich verfolgt werden.

        Im Übrigen gibt es ausreichend technische Varianten, Seiten so zu gestalten, dass auf jeder aufgerufenen Seite zu erkennen ist, zu welchem Projekt sie gehört.

        Exakt ... zu dieser technischen Umstellung hab' ich mich bei einer anderen Web Site dann auch durchgerungen. Nur die vorherige kommerzielle "Ausschlachtung" meiner Inhalte liess sich dadurch nicht mehr rueckgaengig machen. Aus Schaden wird man klug, oder wie sagt man?

        Ciao

        Uwe
        San Jose, CA

    2. Moin!

      Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern.

      Das vorliegende Urteil beschäftigt sich _nicht_ mit dem Klauen von Inhalten, die auf die eigene Site gestellt werden. Dass hierbei Urheberrechte greifen, sollte klar sein. Es geht ausschließlich um die Frage, ob von einer Site aus direkte Links zu Unterseiten einer anderen Site gesetzt werden dürfen. Und diese Frage sollte ganz selbstverständlich mit "Ja" beantwortet werden - was ja jetzt auch geschehen ist.

      aber was ist zum Beispiel mit Web Sites die muehsam einen Fundus von (Public Domain) Programmiertips aufbauen und dafuer Monate oder Jahre an Arbeit investieren? Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.).

      Dieser konstruierte Fall müßte, um zum Urteil zu passen, dann so aussehen, dass der "Profitgeier" eine Seite voll mit Werbung produziert und zu den gesammelten Tipps jeweils Links setzt. Die verlinkte Seite wird hierbei komplett in einem neuen im voll ausgenutzten alten Browserfenster angezeigt (target=_blank oder _top). Also keine Schaufenstereffekte mit Frames etc.

      Da frage ich mich: Wie stark wird der Werbeeffekt der Bannersite wohl sein? Und wird es nicht sogar eher gut für die Originalseite sein, von möglichst vielen thematisch identischen Seiten aus verlinkt worden zu sein (Google-Linkrelevanz)?

      Wie gesagt: Es geht hier nicht um die ungefragte Übernahme von Inhalten, die als die eigenen ausgegeben werden. Der Anbieter der Originalinformation hat das volle Browserfenster zur Verfügung, in dem die URL einer seiner Inhaltsseiten geladen wird.

      Es ist nicht so ganz einzusehen, dass diese Methode des Verlinkens für den verlinkten Anbieter irgendwie nachteilig sein soll. Wenn er (wie das Handelsblatt) Werbung auf seinen Seiten schaltet, dann kann er das selbstverständlich auch auf dieser verlinkten Inhaltsseite tun. Der finanzielle Schaden, von dem im Urteil gesprochen wurde, dürfte sich dabei sehr in Grenzen halten.

      Deine Einwände scheinen sich allesamt darauf zu beziehen, dass jemand Inhalte _anders_ als nur per Deep-Link an sein Angebot angebunden hat - sie treffen deshalb nicht den Punkt.

      - Sven Rautenberg

      --
      ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
      1. Hi Swen

        Deine Einwände scheinen sich allesamt darauf zu beziehen, dass jemand Inhalte _anders_ als nur per Deep-Link an sein Angebot angebunden hat - sie treffen deshalb nicht den Punkt.

        Da liegst du falsch. Der von mir geschilderte Fall sah ungefaehr so aus:

        • Zirka 2000 statische Seiten auf meiner Web Site, davon ungefaehr 95% in der dritten Ebene unterhalb der Eingangsseite

        • Webmaster der fremden Seite bietet einen Menuepunkt "Tips & Tricks" an. Ueber diesen Menuepunkt wird eine Seite aufgerufen, auf der Deep Links zu saemtlichen Seiten (der oben erwaehnten dritten Ebene auf meiner Web Site) aufgelistet sind.

        • Eigene Inhalte sind auf der Fremdseite nicht vorhanden - ausschliesslich Deep Links zu meiner und anderen Web Sites.

        • Der fremde Webmaster bezeichnet seine Seite als eine der groessten ihrer Art im Web und generiert dadurch u.a. Werbeumsaetze.

        Ich frage mich, ob ich eine derartige Vorgehensweise (trotz Werbeeffekt und Google Linkrelevanz) tatsaechlich als wuenschenwert erachten soll, so wie du das tust. Solange wir ueber zehn/ zwanzig Deep Links auf meine Seite reden, interessiert es mich nicht die Bohne und ich befuerworte sogar eine Vernetzung. Reden wir allerdings ueber eine derartige Menge von Pages wie ich sie geschildert habe, dann lehne ich das Prinzip der Deep Links rundheraus ab. Meine Meinung ...

        Gruss

        Uwe
        San Jose, CA

        1. Hallo Uwe,

          • Webmaster der fremden Seite bietet einen Menuepunkt "Tips & Tricks" an. Ueber diesen Menuepunkt wird eine Seite aufgerufen, auf der Deep Links zu saemtlichen Seiten (der oben erwaehnten dritten Ebene auf meiner Web Site) aufgelistet sind.

          Und dann ist aber dieses hier der juristisch relevante Teil. Und das juristische unzulässige ist auch, was Deinen Bauch stört: Dass er behauptet, es wären seine Tipps & Tricks. ;)

          Ich frage mich, ob ich eine derartige Vorgehensweise (trotz Werbeeffekt und Google Linkrelevanz) tatsaechlich als wuenschenwert erachten soll, so wie du das tust. Solange wir ueber zehn/ zwanzig Deep Links auf meine Seite reden, interessiert es mich nicht die Bohne und ich befuerworte sogar eine Vernetzung. Reden wir allerdings ueber eine derartige Menge von Pages wie ich sie geschildert habe, dann lehne ich das Prinzip der Deep Links rundheraus ab. Meine Meinung ...

          Womit wir bei dieser Grössenordnung durchaus bereits von einer unzulässigen Übernahme eines Datenbankwerks sind und doch wieder im Urheberrecht. ;)

          Gruss, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. Hi Thoralf

            Ich bin kein Rechtsanwalt, mag also das Urteil falsch interpretiert haben - sorry ...

            Aber trotzdem: Weisst du, ab welcher Groessenordnung man von einer "unzulaessigen Uebernahme eines Datenbankwerkes" spricht? Ist das in irgend einer Form gesetzlich geregelt? Ausserdem stellt sich mir natuerlich die Frage, inwieweit die deutsche Rechtsprechung im Falle des Deep Linkings international ueberhaupt relevant ist. Im Prinzip koennten Unternehmen das deutsche Recht doch einfach umgehen und ihre Server im nichteuropaeischen Ausland plazieren. "Klaere" mich mal auf.

            Viele Gruesse
            Uwe

            1. Hallo Uwe,

              Ich bin kein Rechtsanwalt, mag also das Urteil falsch interpretiert haben - sorry ...

              Bin ich auch keiner. ;)

              Aber trotzdem: Weisst du, ab welcher Groessenordnung man von einer "unzulaessigen Uebernahme eines Datenbankwerkes" spricht? Ist das in irgend einer Form gesetzlich geregelt?

              § 4 UrhG
              Sammelwerke und Datenbankwerke

              (1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

              (2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.

              So steht's im Gesetz. Und das ist natürlich auszulegen, aber der Rahmen und Grundgedanke wird deutlich.

              Ausserdem stellt sich mir natuerlich die Frage, inwieweit die deutsche Rechtsprechung im Falle des Deep Linkings international ueberhaupt relevant ist. Im Prinzip koennten Unternehmen das deutsche Recht doch einfach umgehen und ihre Server im nichteuropaeischen Ausland plazieren.

              So einfach ist es nicht, da die Seiten in DE abrufbar sind, kann vieles auch in DE entschieden werden. Ist aber so leicht nicht so pauschal zu beantwortet. Urheberrechtlich ist das aber kein Problem, weil es eben in dem Bereich internationale Abkommen gibt, die das Vorgehen da erleichtern.

              Gruss, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
              1. Hi Thoralf

                Danke fuer die Details

                Cheers
                Uwe

        2. Moin!

          Deine Einwände scheinen sich allesamt darauf zu beziehen, dass jemand Inhalte _anders_ als nur per Deep-Link an sein Angebot angebunden hat - sie treffen deshalb nicht den Punkt.

          Da liegst du falsch. Der von mir geschilderte Fall sah ungefaehr so aus:

          • Zirka 2000 statische Seiten auf meiner Web Site, davon ungefaehr 95% in der dritten Ebene unterhalb der Eingangsseite

          • Webmaster der fremden Seite bietet einen Menuepunkt "Tips & Tricks" an. Ueber diesen Menuepunkt wird eine Seite aufgerufen, auf der Deep Links zu saemtlichen Seiten (der oben erwaehnten dritten Ebene auf meiner Web Site) aufgelistet sind.

          • Eigene Inhalte sind auf der Fremdseite nicht vorhanden - ausschliesslich Deep Links zu meiner und anderen Web Sites.

          • Der fremde Webmaster bezeichnet seine Seite als eine der groessten ihrer Art im Web und generiert dadurch u.a. Werbeumsaetze.

          Deine Beschreibung des fremden Angebots klingt wie die Beschreibung von Google:

          Auch dort sind abermillionen Deep-Links zu fremden Webseiten, eigene Inhalte so gut wie nicht vorhanden, und mit dem Angebot werden Werbeumsätze generiert. Nur bezeichnet sich Google nicht als einer der Größten seiner Art - sondern es ist es schlicht und einfach. Und obendrein wird noch eine tolle Suchfunktion angeboten, man muß sich also nicht durch endlose Linklisten wühlen.

          Ich frage mich, ob ich eine derartige Vorgehensweise (trotz Werbeeffekt und Google Linkrelevanz) tatsaechlich als wuenschenwert erachten soll, so wie du das tust.

          Wie du die Sache siehst, bleibt natürlich vollkommen dir überlassen. Du gestattest, dass ich die Sache (auch weil ich noch keine konkreten, vorliegenden URLs kenne, sondern nur deine Schilderung) etwas differenzierter betrachte.

          Solange wir ueber zehn/ zwanzig Deep Links auf meine Seite reden, interessiert es mich nicht die Bohne und ich befuerworte sogar eine Vernetzung. Reden wir allerdings ueber eine derartige Menge von Pages wie ich sie geschildert habe, dann lehne ich das Prinzip der Deep Links rundheraus ab. Meine Meinung ...

          Kannst du genauer definieren, was dich an der fremden Seite nun genau stört oder welche Nachteile du durch ihre Existenz erleidest, bzw. welche Vorteile du nicht erfährt?

          Stört dich, dass der andere Webmaster Werbeeinnahmen generiert? Was hält dich dann davon ab, es ihm gleichzutun? Offenbar hast du ein großes und interessantes Webangebot.

          Oder befürchtest du gar, dass deine Werbeeinnahmen sinken, weil die Besucher zuerst auf _seiner_ Website Kategorie und Tipp-Beschreibung lesen, und erst zum Schluß auf deine Seite kommen (und somit genau einmal Werbeeinnahmen generieren). Wenn der andere Webmaster damit durchschlagenden Erfolg hat: Vielleicht stimmt an deiner Sitegestaltung und Navigation etwas nicht. Denn offenbar sind lange Listen mit Tippbeschreibungen und Deeplinks für das Publikum interessanter. Biete gleichartiges auf deiner Seite an.

          Und wenn du der Meinung bist, Informationen sollten kostenlos und für alle verfügbar sein, und investierst deshalb ein Vermögen in deinen Webauftritt, um ihn werbefrei zu halten: Bravo! Dass es immer wieder Mißbrauch gibt, ist leider unvermeidlich. Nutze die dir zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten, um das Deep-Linking möglichst unattraktiv zu machen. Wenn du keine Möglichkeiten hast, dann ist das in der Tat etwas Pech - auf der anderen Seite zwingt dich ja niemand zum kostenlosen, selbstfinanzierten Informationsangebot. Aus irgendeiner Motivation heraus hast du es aber dennoch getan.

          Ich beziehe hier einmal bewußt die Gegenposition. Denn ich bin sicher: Auch Linksammlungen zu umfangreichen Tipps-Seiten entstehen nicht von alleine. Da hat sich wahrscheinlich jemand anderes die Mühe gemacht und deine (sowie andere) Seiten besucht, für gut befunden und dann verlinkt. Und ich kann aus meiner Sicht daran noch nichts übermäßig verwerfliches sehen. Suchmaschinen machen, wie erwähnt, eigentlich genau dasselbe.

          - Sven Rautenberg

          --
          ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
          1. Gruess dich

            Deine Beschreibung des fremden Angebots klingt wie die Beschreibung von Google:

            Mit dem Unterschied, dass meine werbefreien Seiten in einem Frameset mit Werbebannern dargestellt wurden.

            Davon abgesehen ist nur ein winziger Bruchteil meiner Web Site bei Google indiziert.

            Kannst du genauer definieren, was dich an der fremden Seite nun genau stört oder welche Nachteile du durch ihre Existenz erleidest, bzw. welche Vorteile du nicht erfährt?

            Kann ich: Meine Inhalte sind bewusst werbefrei gehalten. Durch das Deep Linking wurden sie in einem kommerziellen Rahmen (=Frames) dargestellt, der meinem Ansatz komplett widerspricht. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Deep Linking zu 10/ 20 Seiten stoert mich nicht, Deep Linking zu rd. 2000 schon.

            Stört dich, dass der andere Webmaster Werbeeinnahmen generiert?

            Der Mann kann Geld verdienen solange er lustig ist, nur nicht auf diese Art.

            Was hält dich dann davon ab, es ihm gleichzutun? Offenbar hast du ein großes und interessantes Webangebot.

            http://www.lmc-mediaagentur.de/dpool

            Schau unter Site Information -> About..., dann wird es vielleicht etwas klarer.

            Oder befürchtest du gar, dass deine Werbeeinnahmen sinken

            Mit dieser Site verdiene ich absichtlich keinen Cent.

            Du gestattest, dass ich die Sache (auch weil ich noch keine konkreten, vorliegenden URLs kenne, sondern nur deine Schilderung) etwas differenzierter betrachte.

            Wenn ich deinen Schreibstil nicht schon seit Jahren kennen wuerde, haette ich den Satz als Provokation empfunden. Die URL habe ich bewusst nicht bekanntgegeben, da ich mich mit dem Seitenbetreiber schon vor geraumer Zeit arrangiert habe.

            Schoenen Sonntag noch

            Uwe
            San Jose, CA

            1. Moin!

              Deine Beschreibung des fremden Angebots klingt wie die Beschreibung von Google:

              Mit dem Unterschied, dass meine werbefreien Seiten in einem Frameset mit Werbebannern dargestellt wurden.

              Ok, das ist dann aber kein Deep-Linking, wie es hier im Urteil behandelt wurde, sondern eine auch hierzulande (DE) unzulässige Übernahme fremder Inhalte in eigenen Frames.

              Du hättest jede Art von Erfolgsaussicht, wenn du in Deutschland dagegen geklagt hättest.

              Davon abgesehen ist nur ein winziger Bruchteil meiner Web Site bei Google indiziert.

              Das ist sicherlich schade.

              Du gestattest, dass ich die Sache (auch weil ich noch keine konkreten, vorliegenden URLs kenne, sondern nur deine Schilderung) etwas differenzierter betrachte.

              Wenn ich deinen Schreibstil nicht schon seit Jahren kennen wuerde, haette ich den Satz als Provokation empfunden. Die URL habe ich bewusst nicht bekanntgegeben, da ich mich mit dem Seitenbetreiber schon vor geraumer Zeit arrangiert habe.

              Provozieren wollte ich schon ein wenig - nämlich die genauere Bekanntgabe, welche Umstände dein Fall wirklich hatte.

              Ich stimme dir vollkommen zu: Fremde Inhalte in eigenen Frames zu linken ist böse. Das macht man schon aus moralischen Gründen nicht, und es ist auch ein Verstoß gegen herrschende Urheberrechtsgesetze, weil fremde Inhalte als die eigenen ausgegeben werden.

              Das ist aber _kein_ Deep-Linking. Insofern ist dein Groll zwar verständlich, bezieht sich aber schlicht auf die falsche Sache.

              - Sven Rautenberg

              --
              ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
              1. Hi Swen

                Ok, das ist dann aber kein Deep-Linking, wie es hier im Urteil behandelt wurde, sondern eine auch hierzulande (DE) unzulässige Übernahme fremder Inhalte in eigenen Frames.

                Wie ich schon zu Thoralf sagte: Ich bin kein Rechtsanwalt. Vom Gefuehl her wuerde ich aber mal sagen, dass es in meinem Fall eine Mischung aus "Deep Linking" und "Framing" war. Sagt mir zumindest die Definition von http://www.gigalaw.com/ (Search: Deep Linking, sehr gute Seite uebrigens):

                "Deep links are links from one site to pages in another site that exist below the home page for that site."

                Provozieren wollte ich schon ein wenig...

                Beinahe waer's dir gelungen ... ;-)

                Bis die Tage
                Uwe

                1. Hallo uwe,

                  Vom Gefuehl her wuerde ich aber mal sagen, dass es in meinem Fall eine Mischung aus "Deep Linking" und "Framing" war.

                  "Framing" beinhaltet fast zwangsläufig "Deep Linking". Denn wer wird schon die Startseite in einem anderen Frame laden, dann ist der "Betrug" [1] ja schließlich offensichtlich.

                  Viele Grüße,
                  Christian

                  [1] Ich nenne das jetzt mal so, egal, ob es juristisch hier passt oder nicht. Ihr wisst schon, was ich meine. :-)

  3. Hallo Sven,

    gespannt bin ich auf die schriftliche Begründung, falls die nicht raus ist, während ich hier auf Arbeit bin. Weil das folgende Zitat ist spitze und an Brisanz m.E. nicht zu überbieten:

    http://www.heise.de/newsticker/data/tig-18.07.03-000/

    --

    Wer das Internet für seine Angebote nutzt, müsse auch die Beschränkungen in Kauf nehmen, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Internet ergäben, betonten die Richter. Dabei müssten auch Einbußen bei Werbeeinnahmen hingenommen werden, die dadurch entstehen, dass Suchmaschinen den Nutzer mittels Tiefverlinkung an der Hauptseite des Anbieters vorbei direkt auf gesuchte Artikel lenken. Ohne die Inanspruchnahme von Suchdiensten und den Einsatz von Deep Links sei eine "sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im World Wide Web praktisch ausgeschlossen", schrieben die Richter in ihrem Urteil.

    --

    Ein richtiges und richtungsweisendes Urteil, wie ich finde. Jede andere Entscheidung hätte dem Internet heftigen Schaden zufügen können.

    Full ACK!

    Gruss, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Hi,

      gespannt bin ich auf die schriftliche Begründung, falls die nicht raus ist, während ich hier auf Arbeit bin.

      Ich bin zwar mittlerweile nach gut 18 Stunden Büro am heimischen PC, aber nicht minder gespannt auf die Begründung.

      Weil das folgende Zitat ist spitze und an Brisanz m.E. nicht zu überbieten:

      http://www.heise.de/newsticker/data/tig-18.07.03-000/

      Es scheint mir, als ob die moderne Kommunikation auch endlich ihren Weg in deutsche Gerichtssäle gefunden hat (immerhin hat die Vorinstanz der Handelsblatt-Gruppe noch recht gegeben). Und ich sag's mal mit Herrn Wowereit: "Und das ist auch gut so!"

      Viele Grüße
      Torsten

      --
      Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
      Sick of Starsearch & Superstar? Try this one: http://www.typeonegative.net/discog.html
      1. Hallo Torsten,

        Ich bin zwar mittlerweile nach gut 18 Stunden Büro am heimischen PC, aber nicht minder gespannt auf die Begründung.

        Gibt also noch mehr Menschen mit so geregeltem Tagesablauf. ;)

        Weil das folgende Zitat ist spitze und an Brisanz m.E. nicht zu überbieten:

        Ich find das klasse, ich hab mich richtig gefreut auf Arbeit. Man muss mit den Gegebenheiten leben, das lässt sich als Rechtsgedanke auf vieles im Netz übertragen. Das ist arg im Sinn der Netiquette.

        Es scheint mir, als ob die moderne Kommunikation auch endlich ihren Weg in deutsche Gerichtssäle gefunden hat (immerhin hat die Vorinstanz der Handelsblatt-Gruppe noch recht gegeben). Und ich sag's mal mit Herrn Wowereit: "Und das ist auch gut so!"

        Die Entjungeferung hat mit der Mitwohnzentrale begonnen, aber schon mit dem letzten Wechsel der Senatsbesetzung erste Züge gezeigt. Wollen wir hoffen, dass es eine Weile hält. Und nach dem abendlichen Ballantines bin ich optimistisch, vielleicht schafft es ja ein bißchen Wissen von Exekutive in die Legislative.

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!