uwe: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Hi Swen

Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern. Ob mich das als Eigentuemer der Original-Site, von der die Inhalte stammen, "begeistert", wage ich zu bezweifeln. Bei Inhalten, auf denen ein Copyright liegt, mag das Problem noch zu loesen sein, aber was ist zum Beispiel mit Web Sites die muehsam einen Fundus von (Public Domain) Programmiertips aufbauen und dafuer Monate oder Jahre an Arbeit investieren? Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland ...

Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen. Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird. Ob das praktikabel ist, steht natuerlich auf einem anderen Blatt.

My 2c

Uwe
San Jose, CA