uwe: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Hi Swen

Deine Einwände scheinen sich allesamt darauf zu beziehen, dass jemand Inhalte _anders_ als nur per Deep-Link an sein Angebot angebunden hat - sie treffen deshalb nicht den Punkt.

Da liegst du falsch. Der von mir geschilderte Fall sah ungefaehr so aus:

  • Zirka 2000 statische Seiten auf meiner Web Site, davon ungefaehr 95% in der dritten Ebene unterhalb der Eingangsseite

  • Webmaster der fremden Seite bietet einen Menuepunkt "Tips & Tricks" an. Ueber diesen Menuepunkt wird eine Seite aufgerufen, auf der Deep Links zu saemtlichen Seiten (der oben erwaehnten dritten Ebene auf meiner Web Site) aufgelistet sind.

  • Eigene Inhalte sind auf der Fremdseite nicht vorhanden - ausschliesslich Deep Links zu meiner und anderen Web Sites.

  • Der fremde Webmaster bezeichnet seine Seite als eine der groessten ihrer Art im Web und generiert dadurch u.a. Werbeumsaetze.

Ich frage mich, ob ich eine derartige Vorgehensweise (trotz Werbeeffekt und Google Linkrelevanz) tatsaechlich als wuenschenwert erachten soll, so wie du das tust. Solange wir ueber zehn/ zwanzig Deep Links auf meine Seite reden, interessiert es mich nicht die Bohne und ich befuerworte sogar eine Vernetzung. Reden wir allerdings ueber eine derartige Menge von Pages wie ich sie geschildert habe, dann lehne ich das Prinzip der Deep Links rundheraus ab. Meine Meinung ...

Gruss

Uwe
San Jose, CA