Moin!
Deine Beschreibung des fremden Angebots klingt wie die Beschreibung von Google:
Mit dem Unterschied, dass meine werbefreien Seiten in einem Frameset mit Werbebannern dargestellt wurden.
Ok, das ist dann aber kein Deep-Linking, wie es hier im Urteil behandelt wurde, sondern eine auch hierzulande (DE) unzulässige Übernahme fremder Inhalte in eigenen Frames.
Du hättest jede Art von Erfolgsaussicht, wenn du in Deutschland dagegen geklagt hättest.
Davon abgesehen ist nur ein winziger Bruchteil meiner Web Site bei Google indiziert.
Das ist sicherlich schade.
Du gestattest, dass ich die Sache (auch weil ich noch keine konkreten, vorliegenden URLs kenne, sondern nur deine Schilderung) etwas differenzierter betrachte.
Wenn ich deinen Schreibstil nicht schon seit Jahren kennen wuerde, haette ich den Satz als Provokation empfunden. Die URL habe ich bewusst nicht bekanntgegeben, da ich mich mit dem Seitenbetreiber schon vor geraumer Zeit arrangiert habe.
Provozieren wollte ich schon ein wenig - nämlich die genauere Bekanntgabe, welche Umstände dein Fall wirklich hatte.
Ich stimme dir vollkommen zu: Fremde Inhalte in eigenen Frames zu linken ist böse. Das macht man schon aus moralischen Gründen nicht, und es ist auch ein Verstoß gegen herrschende Urheberrechtsgesetze, weil fremde Inhalte als die eigenen ausgegeben werden.
Das ist aber _kein_ Deep-Linking. Insofern ist dein Groll zwar verständlich, bezieht sich aber schlicht auf die falsche Sache.
- Sven Rautenberg
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