Christian Seiler: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Hallo uwe,

Vom Gefuehl her wuerde ich aber mal sagen, dass es in meinem Fall eine Mischung aus "Deep Linking" und "Framing" war.

"Framing" beinhaltet fast zwangsläufig "Deep Linking". Denn wer wird schon die Startseite in einem anderen Frame laden, dann ist der "Betrug" [1] ja schließlich offensichtlich.

Viele Grüße,
Christian

[1] Ich nenne das jetzt mal so, egal, ob es juristisch hier passt oder nicht. Ihr wisst schon, was ich meine. :-)