Hi Thoralf
Ich bin kein Rechtsanwalt, mag also das Urteil falsch interpretiert haben - sorry ...
Aber trotzdem: Weisst du, ab welcher Groessenordnung man von einer "unzulaessigen Uebernahme eines Datenbankwerkes" spricht? Ist das in irgend einer Form gesetzlich geregelt? Ausserdem stellt sich mir natuerlich die Frage, inwieweit die deutsche Rechtsprechung im Falle des Deep Linkings international ueberhaupt relevant ist. Im Prinzip koennten Unternehmen das deutsche Recht doch einfach umgehen und ihre Server im nichteuropaeischen Ausland plazieren. "Klaere" mich mal auf.
Viele Gruesse
Uwe