Hi Johannes und Thoralf
seid aber noch spaet unterwegs, ihr beiden ...
Was ist denn für diesen Fall der entscheidende Unterschied zwischen US-Amerikanischem und deutschem Recht.
Deep Links sind nach amerikanischen Recht erlaubt bzw. werden geduldet (rechtliche Grauzone, noch kein endgueltiges Referenzurteil gefaellt) - es sei denn, man verbietet sie als Seitenbetreiber explizit auf der Eingangsseite und macht den Besucher darauf aufmerksam, dass er den Inhalt der Web Site nur dann nutzen darf, wenn er diese Nutzungsbedingung anerkennt. Zuwiderhandlung koennen dann strafrechtlich verfolgt werden.
Im Übrigen gibt es ausreichend technische Varianten, Seiten so zu gestalten, dass auf jeder aufgerufenen Seite zu erkennen ist, zu welchem Projekt sie gehört.
Exakt ... zu dieser technischen Umstellung hab' ich mich bei einer anderen Web Site dann auch durchgerungen. Nur die vorherige kommerzielle "Ausschlachtung" meiner Inhalte liess sich dadurch nicht mehr rueckgaengig machen. Aus Schaden wird man klug, oder wie sagt man?
Ciao
Uwe
San Jose, CA