Thoralf Knuth: Deeplinks vom BGH erlaubt!

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Hallo Uwe, hallo Johannes,

Ob das ein richtiges Urteil gewesen ist, kommt m.E. auf die Betrachtungsweise an. Es gibt zum Beispiel Webmaster, die ihren leeren Server ausschliesslich mit Inhalten (= Deep Links) fremder Web Sites fuellen, diese dann mehr oder weniger offen als eigenen ausgeben und gegen Geld veraeussern.

Hier ist ein völlig anderer Sachverhalt entschieden worden. Ein solches Vorgehen dürfte auch nach deutschem Recht dem Werkschutz des Urherberrechts unterfallen, eventuell bereits als Datenbank(werk) und auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist das etwas anders gelagert. Im Übrigen gibt es ausreichend technische Varianten, Seiten so zu gestalten, dass auf jeder aufgerufenen Seite zu erkennen ist, zu welchem Projekt sie gehört.

Nur um hinterher festzustellen, dass sich einer der oben beschriebenen Aasgeier die Inhalte schnappt und auf deine Kosten Profite macht (z.B. durch Plazierung von Bannern auf seiner Seite etc.). Nebenbei gesagt: Genau das ist mir vor einiger Zeit passiert, aber Gott sei Dank ist die Rechtsprechung in den USA etwas anders gelagert als in Deutschland...

Nunja, mit 'Gott sei Dank' wäre ich in dieser Konstellation vorsichtig. ;)

Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich bin fuer freien Informationsfluss im Web und sehe durchaus die Gefahren, die in einem Verbot des Deep Linking liegen.

Diese zugegebenermassen sehr weit gehende Entscheidung (Ich find sie klasse und richtig!) zwingt meiner Meinung nach Autoren dazu, das Netz so zu nutzen, wie es nun mal ist und nicht das Netz so zu verbiegen, wie es man es gern hätte. Seiten im Netz mit einem eigenständigen URL sind per HTTP und also auch per direkten Link direkt erreichbar. So funktionert zumindest das WWW. Wenn man das verhindern möchte, dann sollte man sich mit CI befassen oder besser noch auf Serverseite die Möglichkeiten Nutzen, die das WWW bietet. Ich hab vor einiger Zeit eine grössere deutsche Seite betreut, dort ist es schlicht nicht möglich, Deep Links zu setzen, die Navigation und/oder Copyright auflösen. Im Gegenzug hat der Nutzer aber die uneingeschränkte Möglichkeit, Lesezeichen und auch Verweise auf jede einzelne Information direkt zu setzen. Was die bessere Lösung ist, ist in meinen Augen eindeutig.

Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.

Nein. Unter dieser Voraussetzung ist das Deep Linking auch vor dem Urteil zulässig gewesen. Denn dann hat der (vom Handelsblatt behauptete) Rechteinhaber ja ein Nutzungsrecht erteilt. Hat also mit der Entscheidung nichts mehr zu tun.

Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.

Full ACK.

Du sagst es. Meinem Rechtsverständnis nach ist ein Link nichts anderes als ein lit. Verweis z.B. in einer wissenschaftlichen Publikation und sollte juristisch auch nicht anders behandelt werden.

Das wissenschaftlich sollte man streichen, ansonsten weitestgehende Zustimmung.

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!