Hi ihr Nachtschwärmer,
Meiner Meinung nach muesste es aber zumindest zur Auflage gemacht werden, dass bei einem beabsichtigten Deep Link der Originalverfasser um Erlaubnis gefragt und die Quelle genannt wird.
Nein. Unter dieser Voraussetzung ist das Deep Linking auch vor dem Urteil zulässig gewesen. Denn dann hat der (vom Handelsblatt behauptete) Rechteinhaber ja ein Nutzungsrecht erteilt. Hat also mit der Entscheidung nichts mehr zu tun.
Das ist ein unzumutbarer Aufwand. Wenn in einem recht langen Text für dutzende Links auf andere Seiten vorher erst die Genehmigung des Autors des Linkziels eingeholt werden muss, wird das Web kaputt gehen. Auch Artikel, die sehr schnell veröffentlich werden, wird es dann nicht mehr geben, da auch dann wieder die Erlaubnis eingeholt werden müsste, der Artikel wäre inzwischen bereits veraltet.
Es steht jedem Seitenbetreiber frei, Deeplinks zu verhindern, technisch dürfte es da genug Möglichkeiten geben. Genau das ist aber der Punkt, den der BGH für entscheidend erachtet hat: Wer etwas "anschnur" stellt, muss damit leben, dass andere es zitieren. Wer dies nicht will, muss gegensteuern. Wenn man in eine Bibliothek geht und aus einem Buch einen schlauen Satz zitiert, kann dich der Autor auch nicht dafür abstrafen, wenn du die Quelle angibst.
Viele Grüße
Torsten
Wäre Stoizismus eine Programmiersprache, würde ich ein Experte sein.
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