Hallo und Hurra,
das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Informationsfreiheit wurde damit ein wichtiger Dienst erwiesen. Wer eine Information verbreitet muss doch auch damit rechnen, dass sie zitiert wird. Das Gericht hat ja wohl nichts dazu gesagt, ob man die Deeplinks verändern darf. Da wird es beim alten bleiben. Deeplinks nur in einem eigenen Window bzw im vollen aktiven Fenster zu öffnen und den Link natürlich auch nicht in einen irgendwie "gefärbten" Kontext setzen.
Vielleicht ist dieses Urteil auch ein Schritt gegen Rundfunkgebühren für PCs. Denn wer Informationsinhalte (Rundfunksendungen) ins Web stellt, muss ja auch damit rechnen, dass sie jemand anhört.
Grüße
Chris©