Hallo frank,
Eine Pflicht aus dem insoweit maßgeblichen Paragrafen 6 des TDG lässt sich nicht ableiten, da dort nur eine Verpflichtung für geschäftsmäßige Anbieter ausgesprochen ist.
danach erübrigt es sich ein impressum auf privaten Sites anzugeben.
Nein. "Geschäftsmässig" heisst nicht "Kommerziell". siehe auch:
http://www.bestviewed.de/justice/#impressum
Grüße
Andreas
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