Henryk Plötz: Garantie bei geöffnetem Notebook?

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Moin,

Ist nun die Garantie futsch?

IANAL, aber soweit ich weiss gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Letzteres ist gesetzlich geregelt (irgendwann waren das mal 6 Monate, hat sich das nicht kürzlich sogar geändert?) während erstere eine (mehr oder weniger freiwillige) Leistung des Herstellers ist, die dieser natürlich mit beliebigen Bedingungen verknüpfen kann. Die Gewährleistung solltest du mit dieser Maßnahme nicht beeinflußt haben (ausser natürlich du hast offensichtlich etwas kaputt gemacht), während der Hersteller dir bei gebrochenem Garantiesiegel durchaus die Garantie verwähren kann. Aber wie gesagt: IANAL, du fragst eventuell besser jemanden der sich damit auskennt.

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Henryk Plötz
Grüße aus Berlin
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