Matze: Garantie bei geöffnetem Notebook?

Servus,

folgende Frage:
Als Systemhaus sind wir doch eigentlich ein Unternehmen, dass durchaus Fachpersonl für Reperaturen von PC Hardware hat und auch als solches gilt.

Es gab meines wissens auch ein Urteil, was die Arbeit eines Fachkundigen Benutzers am Rechner wie aufrüsten usw. erlaubt, ohne das die Garantie des Rechners verloren geht.

Jetzt meine Fall.
Mein Notebook steit seit klurzer Zeit wegen überhitzung immer wieder aus. Grund ist, das sich Staub auf dem Kühlkörper usw. angesammelt hat. Aus dem Grund habe ich den Kühlkörper entfernt und gereinigt. Dabei musste ich ein Garantiesiegel öffnen.

Kühlkörper ist wieder dran und das Notebook funktioniert wieder wie gewünscht.

Ist nun die Garantie futsch?

Gruss Matze

  1. Moin!

    Als Systemhaus sind wir doch eigentlich ein Unternehmen, dass durchaus Fachpersonl für Reperaturen von PC Hardware hat und auch als solches gilt.

    Dann sollte es kein Problem für Dich sein, eine Bescheinigung von der Firma zu erlangen, dass die Reperatur/Reinigung fachgerecht von Fachleuten erledigt wurde. Ganz formlos auf Firmenbriefpapier. Kleines Problem: Ich könnte mir vorstellen, daß dann Dein Systemhaus dem Gewährer der Garantie oder Dir gegenüber haftet, falls die Reperatur/Reinigung eben doch nicht fachmännisch durchgeführt wurde. Dafür reicht die Verwendung einer nicht vom Hersteller zugelassenen Wärmeleitpaste schon aus...

    Es gab meines wissens auch ein Urteil, was die Arbeit eines Fachkundigen Benutzers am Rechner wie aufrüsten usw. erlaubt, ohne das die Garantie des Rechners verloren geht.

    Hm. Bezog sich auf einen PC. Im Urteil stand wohl sinngemäß was davon, das  ein solcher von seiner Bauart her als nachrüstbares System eher eine Art Baukasten sei, weshalb die Garantie nicht erlischt, wenn man mit diesem das macht, was man damit üblicherweise machen kann: Nachrüsten. Ich bezweifle, dass dies für ein Notebook ebenso gilt. Steht in der Bedienungsanleitung wie es zu öffnen sei?

    Ist nun die Garantie futsch?

    Jein. (Siehe oben.) Fraglich ist, ob sich der Ärger lohnt. Bekommen wirst Du welchen... Und im Zweifelfall hol Dir eine Auskunft beim Anwalt. Ich kann Dir nur (m)eine Meinung sagen.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Meinereinerselbst ist auf der Suche nach Aufträgen
    1. Servus,

      naja Notebooks kann man auch erweitern grössere Festplatte grösseren Ram etc.

      Ausserdem sind wir ja das Systemhaus selbst.

      Aber egal in rund 8 Wochen gibt es ein neus Notebook.
      Und bis dahin gilt die Garantie ohnehin nicht mehr.

      Gruss Matze

      1. Moin!

        Ausserdem sind wir ja das Systemhaus selbst.

        Sag mal... wenn die Frage also nie stand: Hast Du etwa den ganzen Thread nur inszeniert um zu verkünden, daß Du einen tollen Job bei einem Systemhaus hast? Dann überlaß bitte künftig den wertvollen Platz auf dem Webserver denen, die Fragen haben. Zum Verkünden von Belanglosigkeiten gibts andere Foren.

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix®

        --
        Meinereinerselbst ist auf der Suche nach Aufträgen
        1. Servus,

          ich schätze mal, Du hast die Frage nicht verstanden oder?
          Der Hersteller ist Gericom wir sind das Systemhaus welches auch an Hardware rumschraubt.

          Ich bin Entwickler und Gruppenleiter einer Abteilung und habe (beruflich) mit der Technik nix zu schaffen.

          Trotzdem stellt sich die Frage wenn man die Kiste so wie Ich aufschraube gibt`s dann noch Garantie ja oder nein.

          Ausserdem ist das Notebook privat und nicht das vom Büro.
          Klar könnte ich zum Kollegen in der Technik gehen und Ihn behaupten lassen, wollte es mal ein Problem geben, dass er es zum reinigen geöffnet hat.

          Ist aber genau genommen Betrug oder?

          Gruss Matze

  2. Moin,

    Ist nun die Garantie futsch?

    IANAL, aber soweit ich weiss gibt es einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Letzteres ist gesetzlich geregelt (irgendwann waren das mal 6 Monate, hat sich das nicht kürzlich sogar geändert?) während erstere eine (mehr oder weniger freiwillige) Leistung des Herstellers ist, die dieser natürlich mit beliebigen Bedingungen verknüpfen kann. Die Gewährleistung solltest du mit dieser Maßnahme nicht beeinflußt haben (ausser natürlich du hast offensichtlich etwas kaputt gemacht), während der Hersteller dir bei gebrochenem Garantiesiegel durchaus die Garantie verwähren kann. Aber wie gesagt: IANAL, du fragst eventuell besser jemanden der sich damit auskennt.

    --
    Henryk Plötz
    Grüße aus Berlin
    ~~~~~~~~ Un-CDs, nein danke! http://www.heise.de/ct/cd-register/ ~~~~~~~~
    ~~ Help Microsoft fight software piracy: Give Linux to a friend today! ~~
    1. Servus,

      das mit der Garantie und der Gewährleistung wäre mir neu.
      Zumal die Garantie gesetzlich nun 2 Jahre beträgt und nicht freiwillig ist.

      Gruss Matze

      1. N'Abend,

        das mit der Garantie und der Gewährleistung wäre mir neu.
        Zumal die Garantie gesetzlich nun 2 Jahre beträgt und nicht freiwillig ist.

        Henryk hat recht, die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre. eine vom Hersteller vereinbarte Garantie ist freiwillig.

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. Serus,

          aber sag mal sind dann alle verwirt?? Warum reden dann alle von 2 Jahren Garantie?

          Gruss Matze

          1. Hi Matze,

            Serus,

            aber sag mal sind dann alle verwirt?? Warum reden dann alle von 2 Jahren Garantie?

            Weil die Menschen Schlamper sind, genau wie Duh und ich. Suhch doch mal die Schreipfehler, dann weizt Duh, wie genau man das mit den Begriffsbestimmungen im Allteag nimmt.

            Liebe Grüße

            Tom

            1. Servus,

              ja macht es dann einen unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

              Gruss Matze

              Sind wir nicht alle ein wenig schlampig??

              1. Moin,

                ja macht es dann einen unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

                http://www.google.de/search?q=Garantie+Gew�hrleistung

                --
                Henryk Plötz
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              2. Hallo.

                ja macht es dann einen unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?

                Eine Garantie ist als freiwillige Dreingabe zu verstehen, die gesetzliche Gewährleistung hingegen bindend. Daher sind die bekannten Garantiebestimmungen von Herstellern auch nicht bindend, wenn der Händler (!) noch zur Gewährleistung verpflichtet ist.
                MfG, at