Moin!
Als Systemhaus sind wir doch eigentlich ein Unternehmen, dass durchaus Fachpersonl für Reperaturen von PC Hardware hat und auch als solches gilt.
Dann sollte es kein Problem für Dich sein, eine Bescheinigung von der Firma zu erlangen, dass die Reperatur/Reinigung fachgerecht von Fachleuten erledigt wurde. Ganz formlos auf Firmenbriefpapier. Kleines Problem: Ich könnte mir vorstellen, daß dann Dein Systemhaus dem Gewährer der Garantie oder Dir gegenüber haftet, falls die Reperatur/Reinigung eben doch nicht fachmännisch durchgeführt wurde. Dafür reicht die Verwendung einer nicht vom Hersteller zugelassenen Wärmeleitpaste schon aus...
Es gab meines wissens auch ein Urteil, was die Arbeit eines Fachkundigen Benutzers am Rechner wie aufrüsten usw. erlaubt, ohne das die Garantie des Rechners verloren geht.
Hm. Bezog sich auf einen PC. Im Urteil stand wohl sinngemäß was davon, das ein solcher von seiner Bauart her als nachrüstbares System eher eine Art Baukasten sei, weshalb die Garantie nicht erlischt, wenn man mit diesem das macht, was man damit üblicherweise machen kann: Nachrüsten. Ich bezweifle, dass dies für ein Notebook ebenso gilt. Steht in der Bedienungsanleitung wie es zu öffnen sei?
Ist nun die Garantie futsch?
Jein. (Siehe oben.) Fraglich ist, ob sich der Ärger lohnt. Bekommen wirst Du welchen... Und im Zweifelfall hol Dir eine Auskunft beim Anwalt. Ich kann Dir nur (m)eine Meinung sagen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
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