hans: Wer ist Domaininhaber? Firma oder Person

Hallo,

wenn der bei der Afilias eingetragene Domaininhaber (Registrant Organisation) eine GbR ist und der Registrant Name eine einzelne Person.

Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.

Wenn man eine Domain verkauft in einem Vertrag, aber bei Afilias noch als Inhaber drinsteht, ist der Vertrag trotzdem gültig?
Kann ich also die Rechte anders verwalten, als bei der Afilias steht.

(Es geht um .info Domains).

Grüsse
hans

  1. Hallo hans,

    ich nehme mal an, dass sich deine Frage auf den deutschen Rechtsraum bezieht.

    Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.

    Eine GbR ist grundsätzlich nicht rechtsfähig. Es gibt meines Wissens nach Rechtsprechung, die der GbR eine partielle Rechtsfähigkeit (Grundbuchfähigkeit) zusprechen, ob dies bei der Domainregistrierung ebenfalls anwendbar ist, musst du einen Anwalt fragen. Der kann dir mit Sicherheit auch Auskunft zu deinen weiteren Fragen geben.

    Torsten

  2. Moin!

    Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.

    Es gibt im DNS genau eine Person, die als Admin-C eingetragen ist und der die Domain gehört, bzw. die über die Weitergabe der Domain an andere Personen/Firmen/Institutionen entscheidet.

    Wenn man eine Domain verkauft in einem Vertrag, aber bei Afilias noch als Inhaber drinsteht, ist der Vertrag trotzdem gültig?

    Was spricht dagegen? Es hängt vom Vertrag ab, was durch den Verkauf geregelt werden soll. Ich würde als Domainkäufer aber keinen Vertrag unterschreiben, der mich nicht als Admin-C der Domain einträgt.

    Sollte dies vertraglich vereinbart worden sein, bzw. gibt es genug Hinweise darauf, dass dieses die übliche Handlungsweise ist (weshalb eine Abweichung davon explizit vertraglich hätte vereinbart werden müssen), dann ist der Vertrag gültig, aber noch nicht vollständig erfüllt.

    Kann ich also die Rechte anders verwalten, als bei der Afilias steht.

    Du verwaltest ja doch sowieso nichts, oder? Welche Rechte willst du verwalten? Logischerweise kann dich ein Kunde beauftragen, in seinem Namen als Admin-C zur Verfügung zu stehen. Dann gehört ihm die Domain aufgrund der vertraglichen Regelungen zwischen ihm und dir, und er wird dich verklagen, wenn du seine Domain verlierst/weitergibst/nicht bezahlst etc. und er dadurch geschädigt wird.

    - Sven Rautenberg

    --
    ss:) zu:) ls:[ fo:} de:] va:) ch:] sh:) n4:# rl:| br:< js:| ie:( fl:( mo:|
    1. Hallo,

      Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.

      Es gibt im DNS genau eine Person, die als Admin-C eingetragen ist und der die Domain gehört,

      Nein. Dem Admin-C gehört die Domain nicht. Nur dem Domain-Inhaber
      gehört die Domain.
      Bei einer GbR würde man dann also beispielsweise die GbR eintragen,
      und als Admin-C einen der beiden genannten Personen. Die Domain
      gehört dann der GbR.
      (Zumindest bei GmbHs oder AGs usw. ist das so. Ob das bei einer GbRs
      auch so ist, weiß ich nicht.)

      bzw. die über die Weitergabe der Domain an andere Personen/Firmen/Institutionen entscheidet.

      Dafür ist der u.a. der Admin-C zuständig, ja.

      Zitate von denic.de:
      "Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an
      der Domain materiell Berechtigte."

      "Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom
      Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein
      Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet
      ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu
      entscheiden."

      Gruß
      Slyh

      --
      Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die das Binärsystem verstehen, und solche, die es nicht verstehen.
      Selfcode: sh:( fo:) ch:? rl:( br:^ n4:& ie:{ mo:} va:} de:] zu:) fl:( ss:) ls:/ js:|
      1. Hallo.

        Nur dem Domain-Inhaber
        gehört die Domain.

        Das klingt plausibel ;-)

        Bei einer GbR würde man dann also beispielsweise die GbR eintragen,
        und als Admin-C einen der beiden genannten Personen. Die Domain
        gehört dann der GbR.

        Zur Wirksamkeit des Vertrages sollte der Eintrag des Inhabers in der Form "VN_1 NN_1(, VN_2 NN_2[...], VN_n-1 NN_n-1) & VN_n NN_n" erfolgen, wobei "VN" für "Vorname" und "NN" für "Nachname" steht.
        MfG, at