Sven Rautenberg: Wer ist Domaininhaber? Firma oder Person

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Moin!

Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.

Es gibt im DNS genau eine Person, die als Admin-C eingetragen ist und der die Domain gehört, bzw. die über die Weitergabe der Domain an andere Personen/Firmen/Institutionen entscheidet.

Wenn man eine Domain verkauft in einem Vertrag, aber bei Afilias noch als Inhaber drinsteht, ist der Vertrag trotzdem gültig?

Was spricht dagegen? Es hängt vom Vertrag ab, was durch den Verkauf geregelt werden soll. Ich würde als Domainkäufer aber keinen Vertrag unterschreiben, der mich nicht als Admin-C der Domain einträgt.

Sollte dies vertraglich vereinbart worden sein, bzw. gibt es genug Hinweise darauf, dass dieses die übliche Handlungsweise ist (weshalb eine Abweichung davon explizit vertraglich hätte vereinbart werden müssen), dann ist der Vertrag gültig, aber noch nicht vollständig erfüllt.

Kann ich also die Rechte anders verwalten, als bei der Afilias steht.

Du verwaltest ja doch sowieso nichts, oder? Welche Rechte willst du verwalten? Logischerweise kann dich ein Kunde beauftragen, in seinem Namen als Admin-C zur Verfügung zu stehen. Dann gehört ihm die Domain aufgrund der vertraglichen Regelungen zwischen ihm und dir, und er wird dich verklagen, wenn du seine Domain verlierst/weitergibst/nicht bezahlst etc. und er dadurch geschädigt wird.

- Sven Rautenberg

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