Hallo.
Nur dem Domain-Inhaber
gehört die Domain.
Das klingt plausibel ;-)
Bei einer GbR würde man dann also beispielsweise die GbR eintragen,
und als Admin-C einen der beiden genannten Personen. Die Domain
gehört dann der GbR.
Zur Wirksamkeit des Vertrages sollte der Eintrag des Inhabers in der Form "VN_1 NN_1(, VN_2 NN_2[...], VN_n-1 NN_n-1) & VN_n NN_n" erfolgen, wobei "VN" für "Vorname" und "NN" für "Nachname" steht.
MfG, at