Hallo hans,
ich nehme mal an, dass sich deine Frage auf den deutschen Rechtsraum bezieht.
Wer ist dann der eigentliche Inhaber der Domain? Die Gbr, in diesem Fall 2 Personen, die einen GbR Vertrag haben, dass Domains beide gehören, oder dem Registrant Name.
Eine GbR ist grundsätzlich nicht rechtsfähig. Es gibt meines Wissens nach Rechtsprechung, die der GbR eine partielle Rechtsfähigkeit (Grundbuchfähigkeit) zusprechen, ob dies bei der Domainregistrierung ebenfalls anwendbar ist, musst du einen Anwalt fragen. Der kann dir mit Sicherheit auch Auskunft zu deinen weiteren Fragen geben.
Torsten