Hallo Armin,
http://www.margaret-marks.com/Transblawg/archives/000465.html
Sie verlinkt dort als Beispiel für eine "Impressum"-Seite eine Seite von einer Dolmetscherbüro.
Die hat aber insofern keine relevanz für "Impressum" auf englisch, da die Seite auf deutsch ist. Die Frage ist also an sich nciht beantwortet.
Das österreichische E-Commerce-Gesetzt (ebenso wie die EU-Verordnung) spricht im Übrigen auch nur über Informatiospflicht. D.h. es legt nicht fest wie die Seite mit den Informationen genannt werden muss. Nur dass es eine Seite mit den Informationen unmittelbar erreicht werden können soll.
Ein Link mit "Informationen gemäß ..." ist vom Gesetz her korrekter als "Impressum".
Grüße
Thomas