Moin!
leider mit etwas zuviel Einfluß.
Was nützt ein Kontrollorgan mit beschnittenen Kompetenzen - nichts. Gerade in der augenblicklichen Situation muss sich erweisen, ob das von den Urhebern des GG favorisierte System funktioniert. Ich glaube nicht, dass es eine solche Extremsituation in Form eines übermächtigen Reformstaus schon mal im Nachkriegsdeutschland gegeben hat. So sehe ich persönlich die momentane Situation als Nagelprobe für das System.
...mit der Chance, dass es scheitert.
Was das Kontrollorgan angeht: Es ist allgemein akzeptiert, dass die Regierung im Parlament eine Mehrheit hat und damit ihre Vorhaben zumeist unangefochten durchsetzen kann. In den Länderparlamenten, die keine Rücksicht auf einen Länderrat nehmen müssen, läuft das schon seit bestehen der Republik so ab. Die Opposition hat hierbei keinerlei Verhinderungseinfluß, ihre Kontrollmacht besteht eher darin, die Vorhaben öffentlich zu machen, ihre Meinung und Gegenvorschläge gegenüberzustellen und die eigentliche Arbeit den Lobbyisten zu überlassen.
Finde ich absolut ausreichend. Denn oftmals hat nicht eine Partei allein die Regierungsmacht inne, sondern nur eine Koalition, so dass sich diese schon von selbst bremsen, aber immerhin das gemeinsame Regierungsprogramm umsetzen können. Und da ich aus den Länderparlamenten kein großes Geschrei höre, scheint das die meiste Zeit des Jahres ganz gut zu funktionieren. Warum soll sowas also für die Bundesregierung plötzlich nicht ausreichend sein?
Denn was ist, wenn der Bundesrat ebenfalls von den Regierungsparteien mehrheitlich besetzt ist? Dann fällt die Kontrollfunktion flach, die im Grundgesetz ohnehin nirgendwo vorgesehen war.
Nein, der Bundesrat hat gegenüber der Bundesregierung die Länderinteressen zu vertreten. Da ist keinerlei Kontrollfunktion der Regierung vorgesehen. Und schätzungsweise dürfte auch heutzutage das meiste der zustimmungspflichtigen Gesetze ohne Probleme den Bundesrat passieren, weil es sich um für die politische Diskussion absolut uninteressante Trivial- und Langeweilegesetze handelt. Also irgendwelcher Verwaltungskrams, für den sich außer der zuständige Ausschuß niemand wirklich interessiert - nicht mal der Stammtisch aus der Kneipe gegenüber (außer, es die EU-Richtlinie zum Krümmungsgrad von grünen Salatgurken in nationales Recht umgesetzt - dann gibts wieder ein belangloses Aufregerthema am Stammtisch :) ).
- Sven Rautenberg
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