Hallo,
Marke EXPLORER Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?
Ich würde nicht so voreilig sein, denn:
- Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 U 17/02 -
und das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2001 - 84 O 8/01 -
verletzen die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus
Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich einer Beschwerde gegen das _formale_ Zustandekommen eines Urteils stattgegeben. Das BVerG hat hier nichts zur eigentlichen Sache gesagt.
Achja, Artikel 103, Absatz 1 ist übrigens:
| Vor Gericht hat jederman Anspruch auf rechtliches Gehör.
Dass anscheinend formale Fehler begangen worden sind, hat nicht zwangsläufig eine Änderung der Sachelage zu tun.
Die Sache wird an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
Hier wurde ja eindeutig gesagt, dass die Sache selbst noch einmal zu klären ist.
Mir liegt noch kein Beschluss des BverfG vor.
Gerade in so einem Fall wäre ich vorsichtig, was die Glaubwürdigkeit dieser Informationen angeht. Insofern sind Sie mit 'Sieg' weit über das Ziel hinausgeschossen.
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=6798&t=6798
Da wir gerade von formalen Fehlern sprechen:
1. Links setzt man hier mit < url>
2. Signaturtrenner ist Bindestrich-Bindestrich-Leerzeichen
3. Sie hätten nicht den kompletten Inhalt der Seite hier hinein kopieren brauchen. Einem Link folgen zu können dürfte Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Forum sein.
4. Die geeignete Kategorie für dieses Posting ist Recht.
Christian