Marke EXPLORER Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?
Günter Frhr. v. Gravenreuth
- sonstiges
Bei juramail.de wurde folgende News veröffentlicht:
#Nachfolgende Entscheidungsformel ist vorab bekannt geworden:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Symicron Software Engineering GmbH, Harkortstraße 6, 40880 Ratingen
gegen a) das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 U
17/02 -
b) das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2001 - 84 O 8/01 -
c) die Verordnung über die Zusammenfassung von
Gemeinschaftsmarkenstreitsachen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.
Oktober 1996 (GV-NW 1996, S. 428)
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 25. September 2003 einstimmig beschlossen:
1. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 U 17/02 -
und das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2001 - 84 O 8/01 -
verletzen die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus
Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird aufgehoben.
Die Sache wird an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
2. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
3. Das Land Nordrhein-Westfalen hat der Beschwerdeführerin die notwendigen Auslagen für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren zu erstatten.
4. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.#
Mir liegt noch kein Beschluss des BverfG vor. Die Daten (z.B. Datum +
Aktenzeichen) sind jedoch richtig. Da ich ich mich nicht daran erinnern kann z.B. das Az. des BVerfG veröffentlich zu haben muss zumindest ein Insiderwissen vorliegen.
Ansonsten kann man nur abwarten. Ich werden morgen mal beim BVerfG
nachfassen und habe auch den Justitiar von HEISE von dieser News unterrichtet.
Quelle:
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=6798&t=6798
--
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
gravenreuth@gravenreuth.de
Hey Günni !
Toll dass Du wieder im Forum bist,
kuck doch öfter mal rein =)
Mir liegt da schon ne Recht-Frage auf der Zunge,
muss die mal verfassen die Tage =)
LG
Aqua
Hey Günni !
Toll dass Du wieder im Forum bist,
kuck doch öfter mal rein =)Mir liegt da schon ne Recht-Frage auf der Zunge,
muss die mal verfassen die Tage =)
Bin meist bei juramail.de http://www.marken-recht.de/ oder http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren die hiesige Forensoftwar finde ich nicht überzeugend. Die anderen sind IMO benutzerfreundlicher.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
hi,
die hiesige Forensoftwar finde ich nicht überzeugend. Die anderen sind IMO benutzerfreundlicher.
wundert mich nur, dass du deswegen noch nicht geklagt hast.
gruss,
wahsaga
hallo ;-)
die hiesige Forensoftwar finde ich nicht überzeugend. Die anderen sind IMO benutzerfreundlicher.
wundert mich nur, dass du deswegen noch nicht geklagt hast.
Dabei würde es ja ohnehin nur um die Ehre gehen (wovon Günni nicht allzu belastet wird), es ist dabei kein Geld zu verdienen - also warum sich die Mühe machen?
Grüße aus Berlin
Christoph S.
Moin!
die hiesige Forensoftwar finde ich nicht überzeugend. Die anderen sind IMO benutzerfreundlicher.
Hallo Tanja! (Diesen Namen hat, so das Vernehmen, sich jemand selbst gegeben...)
IMHO. Das "H" ist wichtig und zeugt von einer gewissen Bescheidenheit, welche ein richtiger Freiherr dereinst in einem Bestseller allen nahegelegt hat. Man sollte auch nicht stets nur nach dem schnöden Geld, sondern auch nach gesellschaftlicher Anerkennung streben. Diese macht gelegentlich glücklicher. Geld hat nur die Eigenschaft nicht zu stinken, in meinem bescheidenen Wertesystem ist es zweitrangig.
Zur Forensoftware:
Andere Foren haben IMHO ein anderes Publikum. Ein anderes Publikum hat andere Ansprüche und wird unter gewissen Umständen, die nicht nur in der Person sondern auch im Zweck der Forumsteilnahme liegen, zum Beispiel genau diese Forensoftware als sehr benutzerfreundlich empfinden. Da treffen also viele Meinungen aufeinander deren einzelne Berechtigung völlig unzweifelhaft ist und genau deswegen das "H" im "IMHO" angebracht erscheinen lassen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
guten abend,
also Günni, wo bleiben deine Manieren? Du kennst doch den Laden hier und weißt, was sich laut </faq/> eigentlich gehört.
Bei juramail.de wurde folgende News veröffentlicht
Und offensichtlich hat es _dort_ auch wenigstens einer verstanden. _Hier_ jedoch fehlt so gut wie jede Information darüber, was dein Zitat nun eigentlich mit der gewählten Threadüberschrift zu tun hat. Erzähl doch mal bitte möglichst kurz und ohe juristische Sprtachfloskeln, worum es in de nEtnscheidungen geht, die da offenbar "aufgehoben" bzw. "zurückverwiesen" wurden. Es ist ja ganz nett, so nebenbei zu erfhren, daß du bei der ganzen Geschichte möglicherweise 50 000 Euro verdienen kannst, davon könntest du mir ein Fünftel abgeben ...
Christoph S.
Hallo,
..._Erzähl doch mal bitte möglichst kurz und ohne juristische Sprtachfloskeln, worum es in den Etnscheidungen geht, die da offenbar "aufgehoben" bzw. "zurückverwiesen" wurden.
Die Sache scheint doch recht klar:
Das Landgericht Köln hat zwei Marken-Prozesse zu einem zusammengeführt, damit es für die Beteiligten billiger wird und das Gericht sich nicht zweimal denselben Sums anhören muss, das OLG hat es gebilligt. Dazu wurden die Beteiligten aber anscheinend nicht vorher richtig um eine Stellungnahme gefragt, und letzteres ist als verfassungswidrig eingestuft worden.
Für mich passt das ins Bild: Der Gegner soll mit hohen Prozesskosten zum Aufgeben gebracht werden. Dafür ist jedes Mittel recht. Die (sicher sehr vernünftigen) Richter beim LG und beim OLG (die diese Taktik vermutlich durchschauen) wollten den Parteien durch die Prozesszusammenlegung Kosten ersparen, aber gerade das ist _nicht_ im Interesse der Partei, die die Verfassungsbeschwerde angestrengt hat. Im Gegenteil: Mit dem Verfassungsbeschwerde-Verfahren werden weitere Kosten produziert, die alle zum Schluss der Unterlegene bezahlen muss. Das Kostenrisiko wird dadurch immer höher, bis es irgendwann für den Gegner nicht mehr tragbar ist und er aufgibt. Dann hat der andere gewonnen, auch ohne Urteil.
So einfach ist das. Und es wird neuerdings wohl öfters so gemacht. (Eigentlich kenne ich so etwas nur aus USA, aber ich bin habe da sicher keinen Überblick.) In meinen Augen hat das jedenfalls nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun, es gilt einfach noch das Recht des (wirtschaftlich) Stärkeren. Es ist halt wie bei Pokern: Wer nichts mehr hat zum Entgegensetzen, der hat alles verloren.
Allerdings verstehe ich nicht, warum das BVerfG das mitmacht. Ich habe ihm da etwas mehr Selbstbewußtsein zugetraut. Aber vermutlich war da nichts zu machen: Die juristische Finte war wasserdicht, die ungefragte Zusammenlegung ein gefundenes Fressen.
Gewonnenen ist der Prozess dadurch zwar noch lange nicht. Und die Richter (am LG) nimmt man so auch nicht für sich ein. Aber darum geht es sicher auch gar nicht: Der Gegner soll vielmehr mangels Masse aufgeben, bevor es wirklich ein Urteil gibt. Und diesem Ziel ist man duch das BVerG-Verfahren sehr viel näher gekommen, es ist ein wirklicher Sieg.
Juristen, die Verfahren nach diesem Muster durchziehen, bringen ihren Berufsstand in Verruf. Unsere Rechtsordnung hat an sich einen guten Ruf, er wird hier aber mit Füßen getreten. Es ist ein wirklicher Mißbrauch des Verfassungsgerichts zum bloßen Produzieren von Kosten. Wer soetwas billigt, sollte sich hüten, je wieder von "Mißbrauch" bei Arbeitslosengeld oder bei Asylrecht zu reden.
Dass man sich allerdings noch damit brüstet, bei so einer Sache federführend mitgemacht zu haben, kann einem schon die Sprache verschlagen. Das machen sonst nur eine bestimmte Art von Glatzköpfen, wenn sie mit ihren Untaten prahlen.
Das ist sind jedenfalls meine Assoziationen zu diesem Beitrag.
Viele Grüße
Hans35
hi,
Juristen, die Verfahren nach diesem Muster durchziehen, bringen ihren Berufsstand in Verruf.
"99 percent of laywers give the rest a bad name."
gruss,
wahsaga
Hallo,
Danke für Deine erläuternde Zusammenfassung!!! (da waren mal wieder drei ! fällig ;-))
Das sich hier jemand mit seiner unmoral brüstet hat Tradition.
Auch wenn ich mich wiederhole:
Wer die Schutzmechanismen einer Gesellschaft ausnutzt und dadurch für die Allgemeinheit aushebelt und unbrauchbar macht, entzieht sich meiner bescheidenen Meinung nach selbst dem Recht auf Inanspruchnahme des Schutzes der Gesellschaft.
Chräcker
Moin!
Juristen, die Verfahren nach diesem Muster durchziehen, bringen ihren Berufsstand in Verruf.
Spätestens, seit ein gewisser bürgerlicher Patentanwalt sich als minderjährige Tanja "verkleidete" um, mit falschen Strapsen geschmückt, andere Minderjährige zu sträflichen Taten zu verführen ist der Berufstand unrettbar im Hades der gesellschaftlichen Mißachtung versunken. Aber das hängt IMHO nicht an der einen Person- viele andere haben ebenfalls genug beigetragen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Hallo,
Marke EXPLORER Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?
Ich würde nicht so voreilig sein, denn:
- Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 U 17/02 -
und das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2001 - 84 O 8/01 -
verletzen die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus
Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich einer Beschwerde gegen das _formale_ Zustandekommen eines Urteils stattgegeben. Das BVerG hat hier nichts zur eigentlichen Sache gesagt.
Achja, Artikel 103, Absatz 1 ist übrigens:
| Vor Gericht hat jederman Anspruch auf rechtliches Gehör.
Dass anscheinend formale Fehler begangen worden sind, hat nicht zwangsläufig eine Änderung der Sachelage zu tun.
Die Sache wird an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
Hier wurde ja eindeutig gesagt, dass die Sache selbst noch einmal zu klären ist.
Mir liegt noch kein Beschluss des BverfG vor.
Gerade in so einem Fall wäre ich vorsichtig, was die Glaubwürdigkeit dieser Informationen angeht. Insofern sind Sie mit 'Sieg' weit über das Ziel hinausgeschossen.
http://www.juramail.info/forum/read.php?f=3&i=6798&t=6798
Da wir gerade von formalen Fehlern sprechen:
1. Links setzt man hier mit < url>
2. Signaturtrenner ist Bindestrich-Bindestrich-Leerzeichen
3. Sie hätten nicht den kompletten Inhalt der Seite hier hinein kopieren brauchen. Einem Link folgen zu können dürfte Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Forum sein.
4. Die geeignete Kategorie für dieses Posting ist Recht.
Christian
Hallo Christian,
- Signaturtrenner ist Bindestrich-Bindestrich-Leerzeichen
Bindestrich-Bindestrich-Leerzeichen-Newline.
Gruesse,
CK
Hallo Günther,
"Marke EXPLORER Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?"
Wenn die Veröffentlichung bei Juramail stimmt, untergräbst deine eigene Glaubwürdigkeit, wenn du wieder mal solche Mutmaßungen zu publizieren Versuchst, da du dadurch bei jedermann den Eindruck erweckst, du könntest Apfel nicht vom Birnen unterschieden und Markenrecht nicht von Verfassungsrecht trennen.
- Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 U 17/02 -
und das Urteil des Landgerichts Köln vom 20. Dezember 2001 - 84 O 8/01 -
verletzen die Beschwerdeführer in ihrem grundrechtsgleichen Recht aus
Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Also sehen wir uns mal das an:
Artikel 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Vielleicht kann ich das nicht erekenne, aber es steht da nichts vom Markenrecht.
Die Sache wird an das Oberlandesgericht Köln zurückverwiesen.
Das heisst lediglich, dass das OLG Köln die Rechtsache (welche sie jetzt auch immer ist) neu verhandeln muss.
- Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Aha ... Also wohl die meisten Beschwerden wurden abgewiesen, aber genau diese wären interessant gewesen.
Ansonsten kann man nur abwarten.
Ja. Und bis dahin sollten wir uns alle solche Mutmaßungen sparen. Oder siehst du das anders?
Grüße
Thomas
Moin,
- Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.#
Eines ist sicher: Je höher der Streitwert, desto eher kommt es zum Prozess.
Auf dass der Zirkus weitergeht ;-)
Viele Grüße, Rolf
Bei juramail.de wurde folgende News veröffentlicht:
Moin!
Bei juramail.de wurde folgende News veröffentlicht:
Mit anderen Worten: Die im Threadtitel gestellte Frage kann mit "NEIN" beantwortet werden.
Na dann: Heiter weiter...
- Sven Rautenberg