Christoph Schnauß: Marke EXPLORER Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht?

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guten abend,

also Günni, wo bleiben deine Manieren? Du kennst doch den Laden hier und weißt, was sich laut </faq/> eigentlich gehört.

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Und offensichtlich hat es _dort_ auch wenigstens einer verstanden. _Hier_ jedoch fehlt so gut wie jede Information darüber, was dein Zitat nun eigentlich mit der gewählten Threadüberschrift zu tun hat. Erzähl doch mal bitte möglichst kurz und ohe juristische Sprtachfloskeln, worum es in de nEtnscheidungen geht, die da offenbar "aufgehoben" bzw. "zurückverwiesen" wurden. Es ist ja ganz nett, so nebenbei zu erfhren, daß du bei der ganzen Geschichte möglicherweise 50 000 Euro verdienen kannst, davon könntest du mir ein Fünftel abgeben ...

Christoph S.