Moin!
Wenn ich aber wegen Schreibfaulheit folgende Zeile einfach übernehme...
#!/usr/bin/perl -wja was dann habe ich das Urheberrecht verletzt, weil ich zu faul war das zo schreiben und einfach übernommen habe und es in dem Ursprungsscript gerade auch so drinnen steht?
Tja jetzt wird es kompliziert. Laut Svens aussagen zum Thema wäre es eine Verletzung es Urheberechts. Zumindest habe ich seine Aussagen so verstanden. Das kann es ja wohl nicht sein oder doch?
Hast du falsch verstanden.
Erstens wird diese Zeile als Standardzeile hoffentlich (wegen -w) in allen Perl-Skripten vorkommen und sich lediglich im Pfad zu Perl unterscheiden.
So können wir nun jede Zeile im Code durchgehen. Wenn ich am ende 2 dateien habe die die logdaten erfassen eine nennt sich counter.log die andere IPcounter.log usw. usw.
Es geht nicht darum, zeilenweise abzuklopfen, ob ein Byte von dir getippt oder kopiert wurde. Dann könnten auch Medizinhersteller keinerlei Wirkstoff mehr schützen lassen, weil die ja auch alle nur aus Atomen bestehen, die vorher auch schon da waren.
Es geht darum, dass das Original einen gewissen Denkansatz und eine gewisse Art der Aufgabenbearbeitung gehabt hat, der sich dann in konkretem, aber zusammenhängendem Code manifestierte.
Und jetzt kommst du und erweiterst gewisse Details - da wird jeder noch sofort sagen: Ist eine Änderung des Originals, also bitte Lizenz checken.
Und wenn du ganz viel änderst und behauptest, dass das Original eigentlich ja gar nicht mehr existiert: Offenbar war es ja doch so wichtig, vorher zu existieren, damit du deine Änderungen einbringen konntest, also lebt es im Inneren doch weiter.
Die rechtliche Bewertung von Codeähnlichkeit durch ein Gerichtsurteil hat SCO ja leider gerade erst per Antrag verschieben lassen, um sich besser vorbereiten zu können. Aber im fraglichen Fall wird behauptet, dass ein paar Zeilen Code (wieviele, ist die gute Frage) nicht in den Linux-Kernel hineingehören, weil dazu keine Lizenzberechtigung bestand. Trotzdem kommt Linus Thorvalds nicht auf die Idee zu argumentieren, dass "die paar Zeilen" im Vergleich zum drumherumgebauten Kernel absolut irrelevant wären und somit gar nicht mehr ins Gewicht fallen würden.
Und es _wird_ fieberhaft nach Ähnlichkeiten im Code gesucht, auch bzw. gerade in den Kommentaren, um den Klau zu beweisen.
Zurückgebracht auf dein Beispiel: Es ist scheißegal, wie dein Programm als Datei heißt. Aber die Tatsache, dass fremder Code als Grundlage zur Erstellung deiner Version genutzt wurde, und dies auch bekannt ist, ist höchst zweifelhaft zu bewerten und würde in meinen Augen keinesfalls ein klares Gerichtsurteil bewirken, sofern es darauf ankäme und der Originalautor dir nicht grünes Licht gegeben hat.
Den Code könnte ich wieder aus faulheit kopiert habe oder eben neu getippt haben. Ich frage mich wo fängt man da an und wo hört man auf.
Wenn man es überspitzt betrachtet, dürfte man kein Zeile code schreiben, weil ja eventuell irgendjemand anderer die gleich Zeile geschrieben hat und man dadurch in predulie kommt.
Es geht wirklich nicht um einzelne Zeilen. Die sind so atomar, dass sie für sich genommen keinerlei geistige Schöpfungshöhe haben. Die kann man also problemlos kopieren.
Aber die spannende Frage fängt gleich dahinter an: Welches Dateiformat wird beispielsweise benutzt? Ist das vielleicht durch einen Kniff besonders leicht zu lesen und zu verarbeiten? Dann könnte der Codeteil zum Dateilesen und -schreiben urheberrechtlich interessant werden. Und dabei geht es dann innerhalb des Codeteiles wiederum nicht um die Namen der Variablen oder den Namen der Datei. Identitäten dieser Elemente deuten nur deutlicher auf ein Kopieren hin.
In einem Punkt hast du vollkommen recht: Es ist unmöglich ermittelbar, ob ein Programm kopiert oder selbstgeschrieben wurde. Dazu muß man immer ein zweites Programm haben, welches mutmaßlich das Original sein soll, um zu vergleichen.
Außerdem ist bei so blöden Countern tatsächlich zweifelhaft, ob die nicht so simple Programme sind, dass ein Urheberrechtsschutz ohnehin nicht in Betracht kommt.
Eine definitive Antwort wirst du auf deine Fragestellungen aber weder hier noch anderswo noch bei einem Rechtsanwalt erhalten. Die erhälst du nur als Verfahrensbeteiligter per Gerichtsurteil. Und damit möge die Diskussion über das Hätte-Wäre-Würde eines Counterskriptes, die sich jetzt immer nur im Kreis dreht, dann auch ihrem Ende entgegengehen.
- Sven Rautenberg
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