Wie lange gilt ein Copyright....
MatzeA
- recht
Servus,
mal eine ganz simple Frage:
Wieviel Code muss ich eigentlich an einem Script ändern, damit ich das Copyright aus einer Datei nehmen kann.
Aktuell handelt es sich um einen counter, welchen Ich hefit umgeschrieben habe und vor allem viele viele Denkfehler entfernt habe.
Alles in allem sind ein paar Dateien -> Log Dateien gleich geblieben aber sonst hat sich fast alles geaendert.
Da ich das Script gerne kostenlos weiter geben würde, ist die Frage nun, muss ich das Copyright drinnen lassen und wie lange gilt so ein copyright.
Ich meine doch Urheberrechte können nicht an ein paar Dateinamen und eventuell gleichlautenden Logeinträgen festgemacht werden oder doch?
Gruss Matze
Moin!
mal eine ganz simple Frage:
Wieviel Code muss ich eigentlich an einem Script ändern, damit ich das Copyright aus einer Datei nehmen kann.
Das ist dünnes Eis, auf dem man da wandelt:
Ist die Umsetzungsidee des Scripts noch diesselbe? Die Herangehensweise?
Gibt es andere? Ist diese Herangehensweise aber vielleicht doch "Standard"?
Fragen über Fragen und ich könnte unendlich lange so fortfahren!
Aber:
Das Script war doch wahrscheinlich auch schon von jemandem,
der es frei zur Verfügung stellte? Dann frage ihn, ob das o.k. ist!
Wenn es nicht o.k. ist, biete an, einen gemeinsamen Urheberhinweis zu erstellen!?
Da sollte sich doch eine lösung finden lassen!?
Gruß
Der Hans
Servus,
gemeinsamer Copyright hinweis...?!?
Da mache ich mir lieber die müghe schnell die Dateien abzuändern und auch die Logdaten anderster abzulegen.
Ohnehin ist da kaum mehr etwas gleich bis auf:
open (blabla) .....
Es handelt sich um einen Counter der nur mal gezählt hat ohne reload Sperre und des gleichen.
Ebenfalls habe ich eine vernünftige ausertung eingebaut.
Auch das war nicht dabei nur eine billige, wo man sehen konnte an welchem Wochentag wer online war usw.
Bei meiner auswertung bekommt man sogar eine Regionale auswertung von wo welche Benutzer auf welchen Seiten etc. waren.
Von dem Uhrsprünglichen Script sind gerade mal noch 2 sachen gleich.
Eine Datei, die den aktuellen Zählerstand beinhaltet.
Eine Datei, wo die Tage und der Zählerstand hinterlegt sind.
Datei heisst noch lgiech die Informationen der Datei selbst sind neu.
Ich sehe es nicht ein, dass sich jemand namendlich mit seiner stümperarbeit und meinem Fleis profiliert...
Ohnehin ist bis auf kleinigkeiten nicht`s mehr gleich.
Bis auf 3 Dateien die noch gleich heissen.
Gruss Matze
Moin!
Na gut ... auch verständlich! ;-)
Aber die Frage ist:
Die Funktionen, die du übernommen hast (gibt es die?), sind die eine geistige Leistung
des Urhebers oder fände ich die in jedem/jedem zweiten Counter der Welt sonst auch?
Liegt - gerade in den deckungsgleichen Bereichen - eine bestimmte Leistung des Urhebers
oder ist das eher ein Verdienst der Scriptsprachenentwickler und nur logische Konsequenz
aus den Möglichkeiten, die die Scriptsprache dir gibt?
Ich hoffe, es wird deutlich, was gemeint ist!?
Gruß
Der Hans
Servus,
ja habe es verstanden.
Das war der Counter ganz u nanfang konnte, hätte jeder counter entwickler nicht anderster in seiner Version 0.1 gelöst.
Zumindest nicht wesentlich anderster.
eder Zähle, den ich bislang geschrieben habe, hat nicht anderster ausgesehen.
Der Counter stammte leider noch aus einer älteren Serverzeit wo man solche freie Scripte gerne mal eingesetzt hat.
Egal der Counter konnte nur 2 Sachen 1. Zählen und 2 eine IP Adresse nach dem Zählen dauerhaft Sperren.
Naja und das wurde recht einfach gelöst.
Per open die Counter Datei in einen Scalar eingelesen dort um eins erhöt und dan wieder in den die Datei geschrieben.
Vor dem erhöhen der Zahl wurde geprüft, ob in einer weiteren Datei schon eine identische IP Adresse vorhanden war.
Falls ja wurde abgebrochen falls nei die neue IP Adresse des Besucher hinzugefügt.
einmal einfach $counter ++;
und ein anderes mal ein einfaches equal...
Also 2 sachen die jeder Verwenden würde und die vermutlich so zig tausend mal vorkommen.
Gruss Matze
Gruß Matze
Moin!
Wenn Du der Meinung bist, Du hättest aus der vorliegenden Ursuppe ein völlig neues Leben erschaffen, dann bist Du Gott und der neue Urheber.
Das bist Du auch dann, wenn Du die Resultate eines anderen Gottes bei seinen gleichgerichteten Bemühungen durch Anschauung berücksichtigt hast.
Wenn Du, bei vernünftiger Betrachtung, zu dem Schluß kommst, Du hättest durch einen Kometenwurf die Kaltblüter durch die Säugetiere ersetzt, dann bist Du nur Darwin und hast Gottes Werk weiterentwickelt und bist verpflichtet weiter seinen Namen zu preisen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Servus,
also mal anderster herum:
Nehmen wir an ein Gott hätte eine Welt geschaffen, die er Erde nennt.
Ein anderer erzeugt nun auch eune Erde... ja wer hat denn da nu vom anderen geklaut oder was es zufall, dass zwei die gleiche Idee hatten nur zu dumm die Erde auch Erde genannt haben??
Zurück zum Thema. Wenn jemand irgenwann auf die Idee kamm 1 und 1 Zusammen zu zählen und ein anderer gerade mal die Addition ebenfalls dafür hernimmt 2 und 3 zusammen zu zählen.
Ja wer hat dann hier die Addition geklaut und vor allem wer hat die Funktion berechne von wem geklaut wenn die beides mal gleich heisst?
Gruss Matze
PS. Schön dass es auch Dich so auf das Glatteis gführt, nur weil ich irgendwann mal den Dateinamen übernommen habe....
Ich hätte auch eine neues Script counter.pl erzeugen können.
Was denkst Du wieviele Counter es im www gibt, die counter heissen und die dummerweise noch in eine Datei Namens counter.log schreiben??
Vermutlich mehr als nur 2
Moin!
PS. Schön dass es auch Dich so auf das Glatteis gführt, nur weil ich irgendwann mal den Dateinamen übernommen habe....
???
Ich wollte Dich mit meinen Betrachtungen dazu verführen Dein Werk selbst zu prüfen. Ist es etwas gänzlich anderes als das zugrunde liegende Werk, dann brauchst Du den Autor auch nicht nennen. Ist das Werk des ursprünglichen Autors zu wesentlichen Teilen in Deinem Werk enthalten, so behält er seine Rechte gemäß der von ihm vergebenen Lizenz.
Was denkst Du wieviele Counter es im www gibt, die counter heissen und die dummerweise noch in eine Datei Namens counter.log schreiben??
Das ist nicht relevant. Auch nicht für das Autorenrecht. Wenn Du nur die Namen übernommen hast, dann hat er keine Rechte. Hast Du aber aber zum Beispiel seine Programmastruktur übernommen, dann hat er. Eben wegen des wesentlichen Anteiles an Deinem Werk.
Wissen kannst derzeit nur Du das. Ein Fachanwalt wird Dir sicher gern eine Expertise erstellen.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
Servus,
Das ist nicht relevant. Auch nicht für das Autorenrecht. Wenn Du nur die Namen übernommen hast, dann hat er keine Rechte. Hast Du aber aber zum Beispiel seine Programmastruktur übernommen, dann hat er. Eben wegen des wesentlichen Anteiles an Deinem Werk.
wo fängt den nun die Grenze der Programmstruktur an?
Darf ich die Art der formatierung übernehmen?
if (bla = y)
{
mach dies oder das;
dann mach das ;
}
Ja oder betrifft es die Logische Abfolge?
Muss ich ndann sozusagen den Ablauf ändern?
Ich meine der Code ist eh schon vällig anderster.
Muss ich nun wenn er seine anwendung in 3 oder 4 Funktionen augeteilt hat, ich meine in 5-7 Aufteilen, damit Ich wirklich behaupten kann etwas neues geschaffen zu haben?
Oder kann ich mich, weiles für mich grad auch passt die 3 Grundfunktionen belassen und eben meinen geänderten code dort belassen?
Darf es oder darf es nicht vorkommen, dass die eine oder andere Funktion gleich heisst.?
Das ganze ist kompliziert nur eine vernünftige antwort gibt es hierfür nicht. Und wenn Du 100 Studenten die Aufgabe gibtst einen Counter zu schreiben. Dann wird wohl bei allen so ziemlich das gleiche Ergebniss dabei rauskommen.
Was dann? Wer hat jetzt anrecht auf welches Script?
Gruss Matze
Servus,
mal eine ganz simple Frage:
Wieviel Code muss ich eigentlich an einem Script ändern, damit ich das Copyright aus einer Datei nehmen kann.Aktuell handelt es sich um einen counter, welchen Ich hefit umgeschrieben habe und vor allem viele viele Denkfehler entfernt habe.
Alles in allem sind ein paar Dateien -> Log Dateien gleich geblieben aber sonst hat sich fast alles geaendert.
Da ich das Script gerne kostenlos weiter geben würde, ist die Frage nun, muss ich das Copyright drinnen lassen und wie lange gilt so ein copyright.
Ich meine doch Urheberrechte können nicht an ein paar Dateinamen und eventuell gleichlautenden Logeinträgen festgemacht werden oder doch?Gruss Matze
das urheberrecht sieht in allem, was aus dem original-script ist gleichwertig an - also egal, ob es nur noch eine zeile ist oder eine ganze funktion. daher muss das copyright auch drin bleiben. immerhin ist es das geistige eigentum des orig-coders.
was möglich wäre, wenn derjenige das script unter GNU veröffentlich hat .. dann wäre nur der allgemeine hinweis nötig, andererseits müsstest du deine änderungen dann aber auch jedem verfügbar machen und damit rechnen, das dritte noch weiter daran rumbasteln, ohne dass du das kontrollieren/verbieten kannst ..
Servus,
Gruss Matze
das urheberrecht sieht in allem, was aus dem original-script ist gleichwertig an - also egal, ob es nur noch eine zeile ist oder eine ganze funktion. daher muss das copyright auch drin bleiben. immerhin ist es das geistige eigentum des orig-coders.
was möglich wäre, wenn derjenige das script unter GNU veröffentlich hat .. dann wäre nur der allgemeine hinweis nötig, andererseits müsstest du deine änderungen dann aber auch jedem verfügbar machen und damit rechnen, das dritte noch weiter daran rumbasteln, ohne dass du das kontrollieren/verbieten kannst ..
Also demnach, wenn jemand dummerweise einmal print"Test";
Irgendwo im code stehen hat.... dann ist das geklaut weil ich das immer verwende? Ja genau print "Test"; ist ganz typisch für meine Scripte wenn ich einen Fehler suche.
Damit wäre ja faktisch jeder Code der diese Zeile beinhaltet von mir angreifbar....
Das war jetzt völlig überzogen ganz klar aber ich hoffe Du verstehst, was ich damit aussagen will.
Wo hat es denn eine grenze ? An der Zeile die Du meintest kann die grenze ja nicht liegen sonst müsste Jeder entwickler unter angszuständen leide und immer darasn denken, dass eine Klagenflut auf Ihn herein brechen könnte ....
Also horch mal war wohl ein schlechter witz mit der Zeile oder??
Achja ansonsten sag ich dir mal soviel: Mach gleich Deine Seite zu. denn wenn da ein <a steht bist Du schon dran. Das habe ich auf meinen Gedankengut an Seiten auch drinnen...
Gruss Matze
Hi,
Wieviel Code muss ich eigentlich an einem Script ändern, damit ich das Copyright aus einer Datei nehmen kann.
_alles_.
Alles in allem sind ein paar Dateien -> Log Dateien gleich geblieben aber sonst hat sich fast alles geaendert.
Auch der grundlegende Algorithmus?
Ich meine doch Urheberrechte können nicht an ein paar Dateinamen und eventuell gleichlautenden Logeinträgen festgemacht werden oder doch?
Nein, aber das Copyright ist auch nicht mit dem Urheberrecht gleichzusetzen. Es ist "nur sehr ähnlich". Selbst wenn Dir aber irgendwelche Zahlen genannt werden, aufgrund derer Du theoretisch darfst was Du möchtest: Wie _fair_ möchtest Du sein? Der Ur(!)heber des Scripts ist nach wie vor der selbe.
Cheatah
Servus,
mmmh also am Algorytmus hat sich ebenfalls so ziemlich alles geändert. Oder ist ein Print Urheberechtlich relevant?
Ich glaube nicht oder doch?
Ist das shippen einer Datei in einen Scalar oder Array schon Urheberrechtlich geshützt?
Es handelt sich um einen counter, der so gut wie gar nicht`s konnte bis auf: Einer Datei eine um 1 erhöhte Zahl zuweisen und einer anderen Dateien die IP Adresse des Besuchers Speichern.
Damit diese dann bis zum Sankt nimmerleinstag gesperrt sei.
Dieses Script (Grundgerüst) Habe ich verwendet und entsprechend ausgebaut.
Bis auf wenige methoden Namen wie &count; etc. sowie 3 Dateien counter.cgi counter.log und ipcount.log ist nicht`s mehr gelich geblieben ja und natürlich anweisungen wie open (count) < ....log
Aber das kann ja nicht Urheberrechtlich geschützt sein oder doch?
Gruss Matze
Hi,
mmmh also am Algorytmus hat sich ebenfalls so ziemlich alles geändert.
Algorithmus ist etwas anderes als Code, das ist Dir klar, oder?
Ist das shippen einer Datei in einen Scalar oder Array schon Urheberrechtlich geshützt?
In der heutigen Zeit kann man sich sowas beinahe schon patentieren lassen ... *ächz* :-(
Dieses Script (Grundgerüst) Habe ich verwendet und entsprechend ausgebaut.
Das Grundgerüst kann man als grundlegenden Algorithmus bezeichnen.
Bis auf wenige methoden Namen wie &count; etc. sowie 3 Dateien counter.cgi counter.log und ipcount.log ist nicht`s mehr gelich geblieben ja und natürlich anweisungen wie open (count) < ....log
Kannst Du mit Fug und Recht behaupten, den Code _selbst_ geschrieben zu haben, oder ist es so, dass Du ein Script angepasst hast?
Cheatah
Servus,
wenn das mit dem selber schreiben auf mehr als 90 % des Codes geschrieben zu haben passt, dann ja.
Den so maches Print "trallala"; habe ich stehen gelassen und übernommen oder erweitert.
Auch viele Opens und Closes.
Aber der Rest wie z.B. die IP ermittelt wird und mit herkunfstdaten aufgewertet wird habe ich neu geschrieben.
Dass Informationen wo der Benutzer war ebenfalls in die Logdateien einfliessen habe ich neue geschrieben.
Der Zeitstempel wann welcher Benutzer auf welcher Seite war, habe ich neu geschrieben.
Die Reload Sperre welche den Benutzer blokciert, wenn er innerhalb von 20 Minuten auf die Seite geht habe ich ergänzt.
Den Counter der lediglich die Datei ausliesst, danach um eines erhöht und wieder i die Datei schreibt hbe ich gänzlich erweitert.
Gedankengut hin oder her aber hierbei handelt es sich um völlige Standardroutinen Ich halte das Ursprüngliche Script nicht für eine Algorytmus, der sich vom allgemeingut eines Counter sonderlich abhebt.
Sprch ein erstklässler der seinen ersten Counter schreibt würde den nicht anderster schreiben...
Als Beispiel:
DB Schematas dürfen x beliebig verwendet werden , da sagt unser Gesetzgeber, dass solche DDL identisch sind, kommt zu oft vor, bzw. die Wahrscheinlickeit ist so gross, dass ein spezieles DDL nicht Urheberrechtlich geschützt werden kann.
Es gibt einfach Standart geschichten wie ein einfacher counter, der aus meiner Sicht auch tausend mal schon so geschrieben wurde.
Es kan doch nicht sein, dass sowas Urheberechtich geschützt wird.
Fals ja wird es Zeit, das das Softwarepatent kommt, dann hat man wenigstens eine saubere Stelle wo man nachsehen kann was es schon gibt und was man verwenden darf....
Gruss Matze
Hallo Matze!
Also deine Probleme möchte ich haben. Wenn du den Counter sowieso fast zur Gänze umgeschrieben hast, dann wird es doch auf ein paar Dateinamen und ein paar Logeinträge nicht ankommen. Gerade an diesen Dingen läßt sich die ursprüngliche Quelle leicht nachvollziehen.
Viele Grüße
Harald
Servus,
hierbei dreht es sich um eine grundsätzliche Frage.
Aber mein Script heisst wie viele: counter.cgi
Ich könnte ja in aller ruhe dieses Script per SED in allen 1,2 mio Seiten auf dem Server hier per SED ändern. Dann muss dass jetzt noch jeder kapieren und verstehen, dass das script zukünftig matzecount.cgi heisst.
Dabei meine ich mit jedem rund 100 Entwickler die an dem Webportal mitwirken.
Aber nochmals es dreht sich grundsätzlich darum wieviel muss man ändern, das irgendwann mal das Urheberecht nicht mehr zieht.
Oder muss ich zukünftig wenn ich eine EJB ShopEJB nenne damit Rechnen, dass Intershop mir den Garaus macht, weil eine Dateie gleich heisst, und wenn dumm läuft sogar enmal in die gleich logdatei Shop.log schreibt.???
Muss ich nun hinter jedem Dateinamen und String und was weis ich einen kürzel hinhacken, der mich identifiziert, damit keine Verwechslung mehr möglich ist?
Damit nicht irgendwann der Holger sonstwas aus Hintermdorf Rechts
plötzlich meint, ja damals habe ich auch eine counter.cgi geschrtieben die wird gleich aufgerufen die vom Hernn MatzeA der hat die bestimmt geklaut.
Ja da schreib mal nur eine Zahl in die counter.log ...
Wer soll das noch nachweisen, ob Ich sein Gedankengut geklaut habe oder nicht.
Owhe und wehe es gibt dann noch eine Funktion count und show...
Die der Herr Sonstwas auch verwendet hat.
Wäre Zufall ja aber kein seltener wie oft gibt es die Funktion count oder sogar die Datei count.log.
Gruss Matze
Hallo!
Ich könnte ja in aller ruhe dieses Script per SED in allen 1,2 mio Seiten auf dem Server hier per SED ändern. Dann muss dass jetzt noch jeder kapieren und verstehen, dass das script zukünftig matzecount.cgi heisst.
Das hättest du dir natürlich vorher überlegen sollen. Ein allgemeiner Name wie counter.cgi ist aber ohnehin egal.
Oder muss ich zukünftig wenn ich eine EJB ShopEJB nenne damit Rechnen, dass Intershop mir den Garaus macht, weil eine Dateie gleich heisst, und wenn dumm läuft sogar enmal in die gleich logdatei Shop.log schreibt.???
Wenn aber noch 20 andere Dateien und 50 Funktionen gleich heißen, wird Intershop deinen Shop sehr wohl genau unter die Augen nehmen.
Aber nochmals es dreht sich grundsätzlich darum wieviel muss man ändern, das irgendwann mal das Urheberecht nicht mehr zieht.
Bezüglich Scripte kann ich das nicht sagen. Bei Bildern und Grafiken (eher mein Gebiet) darf das ursprüngliche Werk nicht erkennbar sein. Ich kann mir vorstellen, daß es bei Programmen _ähnlich_ ist.
Muss ich nun hinter jedem Dateinamen und String und was weis ich einen kürzel hinhacken, der mich identifiziert, damit keine Verwechslung mehr möglich ist?
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber, daß ein simples 08/15-Counterscript ohne Besonderheiten überhaupt schützenswert ist. In jedem zweiten Perlscript ist ein Counter enthalten und der Unterschied ist marginal.
Viele Grüße
Harald
Servus,
damit kommen wir dem Thema schon näher.
Ich könnte ja in aller ruhe dieses Script per SED in allen 1,2 mio Seiten auf dem Server hier per SED ändern. Dann muss dass jetzt noch jeder kapieren und verstehen, dass das script zukünftig matzecount.cgi heisst.
Das hättest du dir natürlich vorher überlegen sollen. Ein allgemeiner Name wie counter.cgi ist aber ohnehin egal.
Ja oder vieleicht doch nicht wer weiss das schon.
Wen man sich die anderen antworten und Meinungen so anhört könnte man das aber meinen.
Oder muss ich zukünftig wenn ich eine EJB ShopEJB nenne damit Rechnen, dass Intershop mir den Garaus macht, weil eine Dateie gleich heisst, und wenn dumm läuft sogar enmal in die gleich logdatei Shop.log schreibt.???
Wenn aber noch 20 andere Dateien und 50 Funktionen gleich heißen, wird Intershop deinen Shop sehr wohl genau unter die Augen nehmen.
Ja dann braucht es einen nicht wundern. Davon spricht ja keiner.
Aber nochmals es dreht sich grundsätzlich darum wieviel muss man ändern, das irgendwann mal das Urheberecht nicht mehr zieht.
Bezüglich Scripte kann ich das nicht sagen. Bei Bildern und Grafiken (eher mein Gebiet) darf das ursprüngliche Werk nicht erkennbar sein. Ich kann mir vorstellen, daß es bei Programmen _ähnlich_ ist.
Mmmmh aber dann stelle ich mir mal folgenden Fall vor.
Ich mach ein Bild von einem Gebäude. Zufällig vom WTC (das es nicht mehr gibt) von einer ganz bestimmten Aussichtsfläche aus.
Da wo schon zig tausende vermutlich exact das gleiche Bild vom WTC geschossen haben.
Tja wer hat jetzt das Urheberrecht für das von mir auf meiner Seite veröffentlichtem Bild des WTC was ein anderer ebenfalls gemacht hat?
Also bei der Golden Gate Bridge ist mir gerade das passiert.
Hat tatsächlic jemand ein fast zu 100% identisches Bild von der Brücke geschossen wie ich. Und bei den vielen Touris hat bestimmt jemand ein 100 % identischen Bild zu meinem geschossen.
Da ist es doch fast das gleiche wie mit dem Script.
Muss ich nun hinter jedem Dateinamen und String und was weis ich einen kürzel hinhacken, der mich identifiziert, damit keine Verwechslung mehr möglich ist?
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber, daß ein simples 08/15-Counterscript ohne Besonderheiten überhaupt schützenswert ist. In jedem zweiten Perlscript ist ein Counter enthalten und der Unterschied ist marginal.
Ja eben. Ob es dafür Urteile gibt?
Gruss Matze
Hallo!
Ich mach ein Bild von einem Gebäude. Zufällig vom WTC (das es nicht mehr gibt) von einer ganz bestimmten Aussichtsfläche aus.
Da wo schon zig tausende vermutlich exact das gleiche Bild vom WTC geschossen haben.
Tja wer hat jetzt das Urheberrecht für das von mir auf meiner Seite veröffentlichtem Bild des WTC was ein anderer ebenfalls gemacht hat?
Jeder hat das Urheberrecht für sein Bild. Falls es zu einer Gerichtsverhandlung kommt und der Urheber kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, verläuft die Sache (und jede Menge Kohle) im Sande.
Also bei der Golden Gate Bridge ist mir gerade das passiert.
Hat tatsächlic jemand ein fast zu 100% identisches Bild von der Brücke geschossen wie ich. Und bei den vielen Touris hat bestimmt jemand ein 100 % identischen Bild zu meinem geschossen.
Ein wirklich bis ins letzte Detail/Pixel identisches Bildoriginal wird so häufig vorkommen wie doppelte Fingerabdrücke. Falls du kein Original mehr hast, kannst du eventuell weitere Fotos vorlegen oder Zeugen benennen, die bestätigen, daß du in San Francisco warst. Es reicht ja schon berechtigte Zweifel an deiner Schuld aufkommen zu lassen. Wenn dir auch das nicht gelingt, gibt's eben ein Fehlurteil.
Ja eben. Ob es dafür Urteile gibt?
Ich kenne nichts genau Passendes. Was vielleicht entfernt hinkommt, wäre das (für mich seltsame) Meteodata-Urteil. Darin wurde entschieden, daß Wetterdaten für einen Wetterdienst Alltagsarbeit und kein schützenswertes Werk sind. Zumindest ich sehe das bei einem 08/15-Counter genauso. Es ist eben alles eine Frage der Auslegung bzw. ob ein Richter gewillt ist einer bestimmten Argumentaton zu folgen.
Viele Grüße
Harald
Servus,
Ich kenne nichts genau Passendes. Was vielleicht entfernt hinkommt, wäre das (für mich seltsame) Meteodata-Urteil. Darin wurde entschieden, daß Wetterdaten für einen Wetterdienst Alltagsarbeit und kein schützenswertes Werk sind. Zumindest ich sehe das bei einem 08/15-Counter genauso. Es ist eben alles eine Frage der Auslegung bzw. ob ein Richter gewillt ist einer bestimmten Argumentaton zu folgen.
Also im Prinzip das gleiche wie z.B. DDL`s dort gibt es ebenfalsl klare Gerichtsurteile, welche par definition ganz klar sagen: Kein Urheberecht für SQL DDL denn der Zufall ist zu gross, dass es identische Tabellen mit entspechenden Spalten ist. Also gleich wie beim Meteo Wetterdaten wird einfach gesagt dieses gilt nicht zu schützen.
Es wäre nun ein vorteil, wenn man sich darauf verlassen könnte.
So meine eben Ich, dass es doch gänzlich egal sein müsste, ob man die Dateien gleich benennt und nur zentrale Funktionen wie das Zählen übernimmt. Ob ich die 5 - 10 Zeilen kopiere oder selber was dazu schreibe... es würde doch ziemlich gleich aussehen.
Verstehen tu Ich es mit dem Urheberecht dann, wenn ich wirlich besonderheiten, die nicht mehr typisch für einen counter sind übernehmen würde. Z.B. eine Auswertung mit Erkennung der Herkunft etc. Hitstatisikenn usw.
Einen einfachen Counter hingegen sehe ich als Allgemeingut an und nicht als spezielle Schützenswerte Applikation.
Das wäre ja so, wie wenn man es unter Strafe stellen würde, ein paar CSS Zeilen zu kopieren und die Werte darin etwas zu modifizieren.
Wer hat nicht schon mal ein bischen HTML Code der Faulheithalber "geklaut" und kopiert und angepasst?
Gruss Matze
Hallo.
Wer hat nicht schon mal ein bischen HTML Code der Faulheithalber "geklaut" und kopiert und angepasst?
Nun, da hier wie dort Syntax eine erhebliche Rolle spielt, ist es ohnehin kaum möglich, nicht zumindest diesen Anschein zu erwecken.
MfG, at
Servus,
steht zwar oben schon... aber was ist mit dieser Zeile??
#!/usr/bin/perl -w
wie oft habe ich diese schon kopiert...
Jawoll ich bin straffällig ganz klar.
der Einfach nur
for (i =1 to 2500; i+++)
Der Syantax stimmt klar nicht aber wie oft habe ich einfach nur mal schnell eine Stück code wei eine Schleife etc. kopiert und geändert......
Wo ist da das Copyright bzw. Urheberrecht verletzt?????
Vor allem, woran erkenst Du, wo ich diesen code geklaut habe eine einfache Schleifenanweisung...
Gruss Matze
Hallo.
steht zwar oben schon... aber was ist mit dieser Zeile??
#!/usr/bin/perl -w
Was soll damit sein. Du hast ja noch nicht einmal den zugehörigen Pfad kreiert, womit jegliche Schöpfungshöhe fehlt -- und zwar jedem Urheber.
wie oft habe ich diese schon kopiert...
Jawoll ich bin straffällig ganz klar.
Wenn du meinst, dass dir Polemik weiter hilft, brauch eich dies ja nicht mehr zu tun.
MfG, at
Moin!
Wieviel Code muss ich eigentlich an einem Script ändern, damit ich das Copyright aus einer Datei nehmen kann.
Das hängt von der Lizenz ab, unter der das Originalscript steht.
Aktuell handelt es sich um einen counter, welchen Ich hefit umgeschrieben habe und vor allem viele viele Denkfehler entfernt habe.
Alles in allem sind ein paar Dateien -> Log Dateien gleich geblieben aber sonst hat sich fast alles geaendert.
Da ich das Script gerne kostenlos weiter geben würde, ist die Frage nun, muss ich das Copyright drinnen lassen und wie lange gilt so ein copyright.
Ist es erlaubt, dass du das Script hernimmst, veränderst und wieder veröffentlichst, dann hast du kein Problem mit der erneuten Veröffentlichung. Je nach Lizenz ist es dir sogar erlaubt, deinen eigenen Namen reinzusetzen, ggf. ist es dir aber vorgeschrieben, deine Ergänzungen unter der gleichen Lizenz zu veröffentlichen.
Deshalb: Lies die Lizenz!
Ich meine doch Urheberrechte können nicht an ein paar Dateinamen und eventuell gleichlautenden Logeinträgen festgemacht werden oder doch?
Können sie schon. Und die Tatsache, dass du ein vorhandenes Gerüst ausgenutzt hast, um eigene Erweiterungen einzubauen, deutet darauf hin, dass die Originalleistung ja offenbar nicht ganz so unwichtig war - denn dann hättest du das Originalskript ja nicht verwendet, sondern dir gleich was eigenes von Null an ausgedacht.
Deshalb: Lies die Lizenz! Wenn keine Lizenz angegeben ist, ist davon auszugehen, dass der Autor mit einer Veränderung und Neuveröffentlichung seines Codes nicht einverstanden ist.
Kontaktiere den Autor und verständige dich mit ihm, falls das der Fall ist.
- Sven Rautenberg
Servus,
Ich meine doch Urheberrechte können nicht an ein paar Dateinamen und eventuell gleichlautenden Logeinträgen festgemacht werden oder doch?
Können sie schon. Und die Tatsache, dass du ein vorhandenes Gerüst ausgenutzt hast, um eigene Erweiterungen einzubauen, deutet darauf hin, dass die Originalleistung ja offenbar nicht ganz so unwichtig war - denn dann hättest du das Originalskript ja nicht verwendet, sondern dir gleich was eigenes von Null an ausgedacht.
Der Grund liegt darin, dass inzwichen unzählige Seiten genau diese counter.cgi verwenden. An meiner ädnerung hat sich der aufruf counter.cgi nicht geändert.
Schreibfau wie ich bin wollte ich z.B. nich bei allen vielen Dateien diesen Eintrag ändern.
Ja ich weiss ein kleines Script genügt SED...
Und wievele Counter gibt es, die counter.cgi oder .pl heissen?
Gruss Matze
Moin!
Der Grund liegt darin, dass inzwichen unzählige Seiten genau diese counter.cgi verwenden. An meiner ädnerung hat sich der aufruf counter.cgi nicht geändert.
Schreibfau wie ich bin wollte ich z.B. nich bei allen vielen Dateien diesen Eintrag ändern.Ja ich weiss ein kleines Script genügt SED...
Und wievele Counter gibt es, die counter.cgi oder .pl heissen?
Die spannendste Frage hast du leider noch nicht beantwortet: Was steht in der Lizenz des Originalcounters?
Und mal so ganz allgemein kommentiert: Du bist Chef von 100 Mitarbeitern einer programmierenden Firma. Da erscheint es unwahrscheinlich, dass dich das Thema "Urheberrecht" jetzt ganz überraschend getroffen hat.
Soll heißen: Wer fremden Code nutzen will, der prüft _vor_ der Integration des Codes (egal ob unverändert oder verändert), ob die Programmlizenz dies zuläßt. Wer sich alle Optionen (auch die der nachträglichen Veränderung/Erweiterung) offenhalten will, der nimmt nur Lizenzen, die genau dieses erlauben (und den Quellcode mitliefern).
Wer überdies Erweiterungen plant, die unter einer eigenen Lizenz und mit eigenem Copyright wiederveröffentlicht werden sollen, wähle seine Lizenz des Ausgangsmaterials entsprechend, oder programmiere "from scratch". Nur dann hat man die freie Auswahl, sein eigenes urheberrechtliches Werk so nutzen zu lassen, wie man das gerne möchte (inklusive der wirtschaftlichen Verwertung).
Mit anderen Worten: Selber Schuld, wenn du diese wichtige Frage erst am Ende der Programmierarbeiten klärst, nachdem dein Code schon mit Fremdcode vermischt wurde.
Natürlich könntest du argumentieren, dass es der Vorlage an der nötigen Schöpfungshöhe gefehlt hat und sie deshalb unter keinen urheberrechtlichen Schutz fällt. Dasselbe wäre dann allerdings u.U. auch deinem Code vorzuhalten.
- Sven Rautenberg
Servus,
Und mal so ganz allgemein kommentiert: Du bist Chef von 100 Mitarbeitern einer programmierenden Firma. Da erscheint es unwahrscheinlich, dass dich das Thema "Urheberrecht" jetzt ganz überraschend getroffen hat.
Ob man das chef nennen kann? Geselschafter ist jemand anderer.
Und nein wir verwenden im Regelfall keine externen Tools.
Aber es kommt ab und an vor. Aber ich kümmere mich nicht um die Rechtlichen belange. Dafür haben wir eigene Leut die sich mit rechtlichen geschichten auseinander setzen.
Ja sicher ich hätte da , wie es schon ein anderer behauptet hat, einen unserer Anwälte frgen können.
Nur gescriptet ist privat. Für nicht kommerzielle Zwecke dürfen wir das Zeug verwenden und rumprobieren.
Auch habe ich mit dem Entwickler ds Ursprungscriptes gesprochen, es juckt Ihn nicht, wenn ich dieses ändere etc. Da er selbst aus dem Haue kommt. Aber mich interesiert ein privat, wie und in welchem Umstand darf man Scripte die man Modifiziert hat seine eigene idee nennen und öffentlich weitergeben?
Soll heißen: Wer fremden Code nutzen will, der prüft _vor_ der Integration des Codes (egal ob unverändert oder verändert), ob die Programmlizenz dies zuläßt. Wer sich alle Optionen (auch die der nachträglichen Veränderung/Erweiterung) offenhalten will, der nimmt nur Lizenzen, die genau dieses erlauben (und den Quellcode mitliefern).
Es ist erlaubt, diese Script nicht kommerziell zu nutzen.
Was wir nun auch tun. Aber weitergeben darf man es nur mit dem Vermerk Hinweis des Authors. Aber das Script hat mit dem Orinalen fast nicht`s mehr zu tun und nun??
Muss ich noch oder nicht?
Wer überdies Erweiterungen plant, die unter einer eigenen Lizenz und mit eigenem Copyright wiederveröffentlicht werden sollen, wähle seine Lizenz des Ausgangsmaterials entsprechend, oder programmiere "from scratch". Nur dann hat man die freie Auswahl, sein eigenes urheberrechtliches Werk so nutzen zu lassen, wie man das gerne möchte (inklusive der wirtschaftlichen Verwertung).
Mit anderen Worten: Selber Schuld, wenn du diese wichtige Frage erst am Ende der Programmierarbeiten klärst, nachdem dein Code schon mit Fremdcode vermischt wurde.
Gut das ist eine ordentlich Angabe. Aber Ic hab mir nun inspiration dafür geholt... Was ist mit der ?
Oder ich sammle mir meinen Code Dank Rechtschreibfehler im Kommentar leicht zu finden heraus und schreibe das was ich übernommen habe neu.
Also auch einen Scratch es handelt sich hierbei ja nicht um ein Jahrzente oder Mannjahre grosses Script.
Natürlich könntest du argumentieren, dass es der Vorlage an der nötigen Schöpfungshöhe gefehlt hat und sie deshalb unter keinen urheberrechtlichen Schutz fällt. Dasselbe wäre dann allerdings u.U. auch deinem Code vorzuhalten.
»»
Ja gut wenn jemand mein Grundgesrüst übernimt und daraus was völlig anderes macht ist mir das egal, zumal ich ohnehin keinen Kommerziellen Gedanken daran gesetzt habe.
Gruss Matze
Moin!
Ob man das chef nennen kann? Geselschafter ist jemand anderer.
Haarspalter.
Und nein wir verwenden im Regelfall keine externen Tools.
Wie? Kein Betriebssystem? Kein Office-Paket? Keine sonstigen Programme? Mit was bist du dann hier im Forum? Auch der Browser hat eine Lizenz, die einzuhalten ist.
Aber es kommt ab und an vor. Aber ich kümmere mich nicht um die Rechtlichen belange. Dafür haben wir eigene Leut die sich mit rechtlichen geschichten auseinander setzen.
Die mir bekannten freien Softwarelizenzen sind nicht so kompliziert geschrieben, dass man einen Rechtsanwalt benötigt, um zu verstehen, was man mit einem Programm machen darf, und was nicht. Üblicherweise steht sowas ziemlich eindeutig formuliert drin. Beispielsweise so: "You may use this program free of charge provided that you do not alter anything. Every reproduction must clearly state the above mentioned copyright notice." Bei sowas bleiben keinerlei Fragen offen.
Nur gescriptet ist privat. Für nicht kommerzielle Zwecke dürfen wir das Zeug verwenden und rumprobieren.
Ob privat oder geschäftlich, ist für die Programmlizenz, sofern sie in diesen Punkten nicht Unterschiede macht, unerheblich.
Auch habe ich mit dem Entwickler ds Ursprungscriptes gesprochen, es juckt Ihn nicht, wenn ich dieses ändere etc. Da er selbst aus dem Haue kommt.
Also ist deine Frage beantwortet: Du kannst Änderungen durchführen, und mit dem Copyright-Hinweis einigst du dich sicherlich auch noch.
Aber mich interesiert ein privat, wie und in welchem Umstand darf man Scripte die man Modifiziert hat seine eigene idee nennen und öffentlich weitergeben?
Das entscheidet im Klagefall das Gericht. Richtlinien gibts da nur insofern, dass - ich erwähnte es - das Original eine gewisse geistige Mindestleistung sein muß, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Und natürlich hast du ein Problem, wenn du den Quellcode trotz gegenteiliger Lizenzbedingung angefangen hast zu ändern - egal, was hinterher rauskommt.
Es ist erlaubt, diese Script nicht kommerziell zu nutzen.
Irrelevant für die Urheberrechtsfrage.
Was wir nun auch tun.
Ähm: Firma, 100 Mitarbeiter, und nicht-kommerzielle Nutzung? Paßt irgendwie nicht zusammen.
Aber weitergeben darf man es nur mit dem Vermerk Hinweis des Authors. Aber das Script hat mit dem Orinalen fast nicht`s mehr zu tun und nun??
Nun gibst du das Script mit dem Vermerk-Hinweis des Autors weiter, oder einigst dich mit ihm, dass du es nicht tun mußt.
Außerdem hast du natürlich für deine Teile, die du hinzugefügt hast, auch das Urheberrecht. Du darfst dich also für diese Teile copyrightvermerksmäßig dazuschreiben.
Gut das ist eine ordentlich Angabe. Aber Ic hab mir nun inspiration dafür geholt... Was ist mit der ?
Inspiration kann man nicht urheberrechtlich schützen. Du kannst also ein Skript analysieren (sofern Reverse-Engineering wie Dekompilieren nicht durch eine Lizenz ausgeschlossen wird), oder ganz grundsätzlich die Funktionsweise ansehen und darauf basierend ein eigenes Programm schreiben, was entweder dasselbe tut (hunderttausende ASCII-Editoren sind ein Beweis, das sowas tagtäglich geschieht), oder dasselbe und mehr besser tut, oder mit dem Resultat des Programms etwas sinnvolles anfängt (Statistik, Plugins, etc.)
Oder ich sammle mir meinen Code Dank Rechtschreibfehler im Kommentar leicht zu finden heraus und schreibe das was ich übernommen habe neu.
Warum nicht gleich von Anfang an so schreiben? :)
Ja gut wenn jemand mein Grundgesrüst übernimt und daraus was völlig anderes macht ist mir das egal, zumal ich ohnehin keinen Kommerziellen Gedanken daran gesetzt habe.
Jetzt ist es dir aber scheinbar nicht egal, bei einem im Prinzip belanglosen Skript den Hinweis des Originalautors zu belassen. Hm...
- Sven Rautenberg
Servus,
Wie? Kein Betriebssystem? Kein Office-Paket? Keine sonstigen Programme? Mit was bist du dann hier im Forum? Auch der Browser hat eine Lizenz, die einzuhalten ist.
Ja sicher aber wir verwenden keine externe Tools, die wir Code technisch verändern und auf unsere bedürfnisse anpassen. Bis auf ANT.
aber selbst hier haben wir Ant nur so wie es erlaubt ist um Funktionen und Module erweitet.
Natürlich verwenden wir Programme applikationen aber wir modifizieren diese nicht indem wir diese umcoden.
Aber es kommt ab und an vor. Aber ich kümmere mich nicht um die Rechtlichen belange. Dafür haben wir eigene Leut die sich mit rechtlichen geschichten auseinander setzen.
Die mir bekannten freien Softwarelizenzen sind nicht so kompliziert geschrieben, dass man einen Rechtsanwalt benötigt, um zu verstehen, was man mit einem Programm machen darf, und was nicht. Üblicherweise steht sowas ziemlich eindeutig formuliert drin. Beispielsweise so: "You may use this program free of charge provided that you do not alter anything. Every reproduction must clearly state the above mentioned copyright notice." Bei sowas bleiben keinerlei Fragen offen.
Das mag sein meine Frage betrifft jedoch Scripte, die so im Internet ohne weiteres gefunden werden können und von teilweise privatpersonen geschrieben wurden. Und wenn da eine Nutzungsbestimmung Lückenhaft geschrieben ist, heisst das ja nicht, dass damit gesetlziche Bestimmungen aufgehoben werden.
Auch habe ich mit dem Entwickler ds Ursprungscriptes gesprochen, es juckt Ihn nicht, wenn ich dieses ändere etc. Da er selbst aus dem Haue kommt.
Also ist deine Frage beantwortet: Du kannst Änderungen durchführen, und mit dem Copyright-Hinweis einigst du dich sicherlich auch noch.
Ja aber Grundsätzlich ist die Frage noch nicht beantwortet.
Was ist mit anderen Scripten, von fremden Leuten.
In diesem Fall war es einfach weil ein entwickler damals als Praktikant diese Scripte erzeugt hat, und das Urheberrecht glechgültig behandelt bzw. uns das Zeug überlässt.
Aber mich interesiert ein privat, wie und in welchem Umstand darf man Scripte die man Modifiziert hat seine eigene idee nennen und öffentlich weitergeben?
Das entscheidet im Klagefall das Gericht. Richtlinien gibts da nur insofern, dass - ich erwähnte es - das Original eine gewisse geistige Mindestleistung sein muß, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Und natürlich hast du ein Problem, wenn du den Quellcode trotz gegenteiliger Lizenzbedingung angefangen hast zu ändern - egal, was hinterher rauskommt.
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Ja und wo liegt diese geistige Mindestleistung?
Aber was ich noch viel besser finde:
Wenn ich eine Datei nehme und ändere ist das nicht ok.
Wenn ich diese Datei ausdrucke durchlese eine neue Datei erzeuge und neue schreibe.... diese sich aber von obiger nun so gut wie nicht unterscheidet. Die dnerungen sind exact die gleichen nur das eine mal habe ich eine neue Datei erzeugt und das andere mal per Delete den Inhalt gelöscht.....
Tja und das ist dann laut Deiner aussage nicht das gleiche?
Es ist erlaubt, diese Script nicht kommerziell zu nutzen.
Irrelevant für die Urheberrechtsfrage.
Was wir nun auch tun.
Ähm: Firma, 100 Mitarbeiter, und nicht-kommerzielle Nutzung? Paßt irgendwie nicht zusammen.
Doch in dem Falle schon, da wir lediglich das Benutzerverhalten unsere MA auswerten und gegebenfalls damit die Performance der anwendungen Webseiten usw. verbessern.
Aber weitergeben darf man es nur mit dem Vermerk Hinweis des Authors. Aber das Script hat mit dem Orinalen fast nicht`s mehr zu tun und nun??
Nun gibst du das Script mit dem Vermerk-Hinweis des Autors weiter, oder einigst dich mit ihm, dass du es nicht tun mußt.
Ist nicht immer möglich z.B: Author verstorben könnte ja sein.
Inspiration kann man nicht urheberrechtlich schützen. Du kannst also ein Skript analysieren (sofern Reverse-Engineering wie Dekompilieren nicht durch eine Lizenz ausgeschlossen wird), oder ganz grundsätzlich die Funktionsweise ansehen und darauf basierend ein eigenes Programm schreiben, was entweder dasselbe tut (hunderttausende ASCII-Editoren sind ein Beweis, das sowas tagtäglich geschieht), oder dasselbe und mehr besser tut, oder mit dem Resultat des Programms etwas sinnvolles anfängt (Statistik, Plugins, etc.)
Warum nicht gleich von Anfang an so schreiben? :)
Siehe oben. Was ist daran anderster, eine existierende datei völlig zu Ändern oder gleich eine neue Datei zu schreiben??
Jetzt ist es dir aber scheinbar nicht egal, bei einem im Prinzip belanglosen Skript den Hinweis des Originalautors zu belassen. Hm...
»»
Nein, denn wie sieht das aus, wenn vom Original Author noch vermerke drin sind obwohl eigentich an dem Code des Ursprünglichen Authors gerade mal die Dateinamen übernommen wurden.
Gruss Matze
Hallo.
Siehe oben. Was ist daran anderster, eine existierende datei völlig zu Ändern oder gleich eine neue Datei zu schreiben??
Anders(!) ist der Urheber. Und genau dies löst dein Problem.
Alle anderen vermeintlichen Lösungen, mit Ausnahme eines entsprechenden Lizenzvertrages, sind nicht eindeutig zu beurteilen und bedürfen zu ihrer Klärung notfalls sämtliche hierfür zuständigen gerichtlichen Instanzen.
MfG, at
Servus,
neinndas stimmt so nicht, denn dann könnte ich ein Script komplett kopieren per copy und Paste und schon würde es nicht mehr...
Falsch leider.
Davon abgesehen, stellt sich hierbei die frage der Beweisbarkeit schon deswegen falsch.
Gruss Matze
Hallo.
neinndas stimmt so nicht, denn dann könnte ich ein Script komplett kopieren per copy und Paste und schon würde es nicht mehr...
Wie willst du ein Urheberrecht auf eine Kopie erlangen?
Davon abgesehen, stellt sich hierbei die frage der Beweisbarkeit schon deswegen falsch.
Wird Jura von einer Volkshochschule in deiner Nähe angeboten?
MfG, at
Hallo,
du musst ein Scritp/Bild so verändern, das man kaum sehen kann, das der Uuscript nicht von dir.
Wenn man ein Bild einen anderen Hintergrund gibt -> Copyrightbruch.
Aber ich denk mal, du musst glaub ich ca. 60% oder mehr ändern, sicher bin ich mir aber nicht.
Du darfst einen anderen Script nur als Anleitung/Wegweiser benutzen.
MFG
Andavos
Servus,
mmmh Deine Aussage ist ja recht dürftig.
Mich würde mal interesieren, ob es hierfür schon entsprechende Rechtssprechungen gab, die etwas Licht ins dunkel schafft.
Gruss Matze
Hallo.
mmmh Deine Aussage ist ja recht dürftig.
Zumal sie falsch ist. Prozentwerte nutzen zu Verallgemeinerung solcher Fälle zu etwa 0%.
Mich würde mal interesieren, ob es hierfür schon entsprechende Rechtssprechungen gab, die etwas Licht ins dunkel schafft.
Natürlich gab es bereits Urteile zu diesem Themenbereich, aber sie nutzen dir nichts, da es sich immer um eine Ermessensentscheidung handelt. Wäre dem nicht so, müssten diese Fälle ja gar nicht mehr verhandelt werden, da man ja eine klare Grenze ziehen könnte.
MfG, at
Hallo Matze,
mal eine ganz simple Frage:
Wenn ich mich recht erinnere, bist Du doch dieser ständig um die Welt reisende
Leiter eines über hundertköpfigen Entwicklerteams. Das heißt, Du bist in einer
größeren Firma beschäftigt. Da werdet ihr doch bestimmt auch jemanden haben,
den Ihr in Rechtsfragen konsultiert, oder?
Tim
Hallo Tim,
Mal ne andere Frage.
Warum hängst Du eigentlich ne URL unter Deine Beiträge, wenn doch keine Inhalte vorhanden sind?
Neugierig wie ich war wollte ich mkal gucken wer hinter dem Namen steckt..
Wieder angesch... :-)
Na egal nichts für ungut.
TomIRL
Hallo Tom,
Warum hängst Du eigentlich ne URL unter Deine Beiträge, wenn doch keine
Inhalte vorhanden sind?
Weil ich mich nie entscheiden kann, ob ich da noch Inhalte hinstelle. ;-)
Bis dahin erfreue ich die paar ab und an vorbeischauenden, die mich noch
von blackshirt.de-Zeiten kennen mit an und an wechselnden »Hier ist nichts
los«-Seiten.
Neugierig wie ich war wollte ich mkal gucken wer hinter dem Namen steckt..
Och, so nach und nach dürfte hier im Forum mehr Informationen über mich
zusammengekommen sein, als ich jemals von selbst online stellen würde.
Und da fliegt noch eine nicht wirklich aktuelle SELF-Visitenkarte herum.
Und Du darfst auch durchaus fragen.
Tim
Servus,
richtig erkannt.
Wir haben externe Anwälte die gerne dafür Geld kassiern uns zu beraten. Für private Angelegenheiten wie dieser jedoch scheue ich mich einfach mal so zum Anwalt zu pilgern und dort dafür zu bezahlen oder meine Kostenstelle zu belasten?
Im übrigen hoffte ich auf eventuelle links zu schon gefällten Urteilen usw.
Gruss Matze
Hallo allerseits,
das ist jetzt KEIN Angriff auf MatzeA, ich nutze nur seinen Thread, um Svens Vorschlag nach tieferen Diskussionen mal zu versuchen aufzugreifen.
Während hier Fragen nach konkretem Code oder einer fertig dargereichten Problemlösung zu recht mit mehr oder minder deutlichen Antworten in die Grenzen gewiesen werden, tauchen immer öfter Rechtsfragen auf. Und immer öfter möchte doch bitteschön für lau eine möglichst umfängliche Rechtsberatung zu einem meist nicht ganz so eindeutigen Problem geliefert werden.
Kommt das nur mir so vor? Es bringt Euch doch nichts. Die sich daraus entwickelnden Diskussionen sind ja manchmal interessant, aber die Antwort auf die Frage werdet Ihr nicht bekommen. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn hier jemand antwortet, kann er kein Jurist sein, da die nicht antworten dürfen. Wenn es kein Jurist ist, kann die Antwort dazu führen, dass Ihr so richtig heftig auf die Nase fliegt. Also was bringen Euch die Fragen?
Gruss, Thoralf
Moin!
Kommt das nur mir so vor? Es bringt Euch doch nichts. Die sich daraus entwickelnden Diskussionen sind ja manchmal interessant, aber die Antwort auf die Frage werdet Ihr nicht bekommen. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn hier jemand antwortet, kann er kein Jurist sein, da die nicht antworten dürfen. Wenn es kein Jurist ist, kann die Antwort dazu führen, dass Ihr so richtig heftig auf die Nase fliegt. Also was bringen Euch die Fragen?
Den Widerspruch hast du gut herausgearbeitet - das sehe ich im Prinzip genauso. Allerdings: Rechtsprechung ergibt sich nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus Verhandlungen. Insofern ist es für Rechtsfragen schon interessant, wenn man als Fragesteller mal Feedback von anderen Leuten erhält, wie die eine Sache sehen. Man behält dann nämlich etwas mehr die Bodenhaftung - cholerische Kläger gibts schon genug. :)
Allerdings: Natürlich kann hier auch ein Jurist antworten. Der wird sich (mit Ausnahme des "Freiherrs" vielleicht) nicht zwingend als solcher zu erkennen geben, und seine Antworten im privaten Rahmen sind auch keinesfalls als verläßlich oder definitiv zu beurteilen (schließlich haftet er nur, wenn ein Mandatsverhältnis besteht und bezahlt wird), und werden auch kaum in die Details des Einzelfalls gehen, sondern vermutlich nur allgemein ausgesagt werden. Trotzdem denke ich, ist sowas hilfreich.
- Sven Rautenberg
Hallo Sven,
[...] und seine Antworten im privaten Rahmen sind auch
keinesfalls als verläßlich oder definitiv zu beurteilen
(schließlich haftet er nur, wenn ein Mandatsverhältnis
besteht und bezahlt wird),
Seit wann haftet ein Jurist? Soweit ich mich erinnere sind
Aussagen von Juristen nur "Koennte"-Aussagen. Beauftragt man
ihn, ein Patent zu pruefen, so ist das Ergebnis nur eine
"Koennte"-Aussage. Also nichts Definitives. Ich kenne auch
ehrlich gesagt keinen Juristen, der sich dazu hinreissen
lassen wuerde.
Gruesse,
CK
Hi CK,
Seit wann haftet ein Jurist?
Schon immer.
Soweit ich mich erinnere sind Aussagen von Juristen nur "Koennte"-Aussagen. Beauftragt man ihn, ein Patent zu pruefen, so ist das Ergebnis nur eine "Koennte"-Aussage. Also nichts Definitives. Ich kenne auch ehrlich gesagt keinen Juristen, der sich dazu hinreissen lassen wuerde.
Ohje, das Feld der Haftung bei Anwälten ist ein weites, wo es insbesondere darauf ankommt, ob er (der Anwalt) grob fahrlässig oder sogar wissentlich falsch beraten hat, nicht aber, ob es "könnte" heißt. Klassische Haftungsfälle wären z.B. Fristversäumnis, Missachtung von Verfahrensvorschriften oder Unkenntnis von Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften, jeweils - wie bereits geschrieben - immer unter der Voraussetzung schuldhaften Handelns. Glaube mir, es gibt mehr Haftpflichtfälle bei den Rechtsanwälten als man annehmen möchte, die werden halt nur nicht publik und/oder der Falschberatene scheut die gerichtliche Auseinandersetzung.
Meine 0,02 EUR ;)
Torsten
N'Abend,
Den Widerspruch hast du gut herausgearbeitet - das sehe ich im Prinzip genauso. Allerdings: Rechtsprechung ergibt sich nicht nur aus Gesetzen, sondern auch aus Verhandlungen. Insofern ist es für Rechtsfragen schon interessant, wenn man als Fragesteller mal Feedback von anderen Leuten erhält, wie die eine Sache sehen. Man behält dann nämlich etwas mehr die Bodenhaftung - cholerische Kläger gibts schon genug. :)
das mag ich gar nicht in Abrede stellen. Ich bin ein Fan aussergerichtlicher und noch besser vorstreitiger Klärung von solchen Fragen. Darum geht's auch gar net. Auch die Diskussion um die Logikpatente war teilweise sehr juristisch und dennoch auch ein umfassende Diskussion. Nur ist das in meinen Augen etwas anderes als die Fragen à la Wie löse ich mein konkretes juristisches Problem am besten. Ich habe bewußt Matzes Thread gewählt, weil ich bei ihm und den 'passenden' Antwortern ein Abgleiten in einen FlameWar für am wenigsten wahrscheinlich halte. Sein Beitrag entwickelt sich ja durchaus in eine grundsätzliche Diskussion über den inhaltlichen (nicht zeitlichen ;)) Umfang von Schutzrechten.
Allerdings: Natürlich kann hier auch ein Jurist antworten. Der wird sich (mit Ausnahme des "Freiherrs" vielleicht) nicht zwingend als solcher zu erkennen geben
Man mag von ihm menschlich halten was man will, seine Antworten sind ausser in den persönlich betroffenen Fällen juristisch durchaus interessant und manchmal sogar wertvoll.
(schließlich haftet er nur, wenn ein Mandatsverhältnis besteht und bezahlt wird)
Das muss ich bei Gelegenheit mal nachschlagen, da wär ich mir nicht so sicher. *KopfKratz*
und werden auch kaum in die Details des Einzelfalls gehen, sondern vermutlich nur allgemein ausgesagt werden. Trotzdem denke ich, ist sowas hilfreich.
Hilfreich eben wegen des 'Abgleitens' in die allgemeine Diskussion.
Gruss, Thoralf
Servus,
aber man gibt doch die hoffnung nicht auf, dass jemand Urteile oder gute links zum Thema kennt und da mal was postet.
Gruss Matze
N'Abend,
aber man gibt doch die hoffnung nicht auf, dass jemand Urteile oder gute links zum Thema kennt und da mal was postet.
genau darum geht's ja. Was nutzt es Dir, wenn Dir jetzt jemand ein Urteil postet, wo gesagt wird, dass man so banale Codes grundsätzlich als gemeinfrei sehen kann, da sie die erforderliche Schöpfungshöhe für den Werkcharakter sowieso nicht erreichen. Und Dir aber nicht sagt, dass es ein anderes Urteil gibt, was deren Verwendung dennoch als wettbewerbswidrig und damit unterlassensfähig einstuft. ;) Das meine ich. Und gegen Meinungsaustausch habe ich nichts, deswegen auch der Hinweis, es ginge nicht konkret um Dich. Weil darüber zu diskutieren sehr interessant sein kann. :) Nur eben das konkrete Problem kann so nicht gelöst werden.
Gruss, Thoralf
Servus,
ich nehme das ja auch nicht persönlich. Das Problem mit der Rechtsprechung hast Du ja dummerweise immer. Da stellt sich die Frage, welche Beweise hat man wie gut kann man argumentieren und den Richter damit überzeugen.
Fehlurteile gibt und gab es ja auch genug. Für mich ist es jedoch trotzdem interesant, ab wann den so ein Script als abgekupfert -> Urheberrechtlich geschützt gilt oder ab wann eine Änderung aus dem Urheberecht fällt.
Ich meine ein Copyright kann ja nicht daran angesetzt sein, dass ich eine bestehende Datei mit völlig neuem Inhalt fülle.
Weil ich aber eine existierende Datei Namens counter.cgi verwendet habe, kan mir ja wohl kaum jemand einen Strick daraus drehen.
Wenn ich aber wegen Schreibfaulheit folgende Zeile einfach übernehme...
#!/usr/bin/perl -w
ja was dann habe ich das Urheberrecht verletzt, weil ich zu faul war das zo schreiben und einfach übernommen habe und es in dem Ursprungsscript gerade auch so drinnen steht?
Tja jetzt wird es kompliziert. Laut Svens aussagen zum Thema wäre es eine Verletzung es Urheberechts. Zumindest habe ich seine Aussagen so verstanden. Das kann es ja wohl nicht sein oder doch?
Vor allem wer will mir nachweisen an der Stelle, dass ich diese Zeile kopiert habe und nicht selber geschrieben habe usw.
So können wir nun jede Zeile im Code durchgehen. Wenn ich am ende 2 dateien habe die die logdaten erfassen eine nennt sich counter.log die andere IPcounter.log usw. usw.
An dem Algorytmus wird sich an für sich nicht viel ändern oder ?
Ein counter ist nunmal ein counter.
Wie es der Zufsll so will, kann Herr x oder y durchaus die logdatei gleich benannt haben.
Damit wird schon wieder eine Zeile code unter umständen gleich
open (LOGFILE) < counter.log;
usw.
Den Code könnte ich wieder aus faulheit kopiert habe oder eben neu getippt haben. Ich frage mich wo fängt man da an und wo hört man auf.
Wenn man es überspitzt betrachtet, dürfte man kein Zeile code schreiben, weil ja eventuell irgendjemand anderer die gleich Zeile geschrieben hat und man dadurch in predulie kommt.
Gruss Matze
Moin!
Wenn ich aber wegen Schreibfaulheit folgende Zeile einfach übernehme...
#!/usr/bin/perl -wja was dann habe ich das Urheberrecht verletzt, weil ich zu faul war das zo schreiben und einfach übernommen habe und es in dem Ursprungsscript gerade auch so drinnen steht?
Tja jetzt wird es kompliziert. Laut Svens aussagen zum Thema wäre es eine Verletzung es Urheberechts. Zumindest habe ich seine Aussagen so verstanden. Das kann es ja wohl nicht sein oder doch?
Hast du falsch verstanden.
Erstens wird diese Zeile als Standardzeile hoffentlich (wegen -w) in allen Perl-Skripten vorkommen und sich lediglich im Pfad zu Perl unterscheiden.
So können wir nun jede Zeile im Code durchgehen. Wenn ich am ende 2 dateien habe die die logdaten erfassen eine nennt sich counter.log die andere IPcounter.log usw. usw.
Es geht nicht darum, zeilenweise abzuklopfen, ob ein Byte von dir getippt oder kopiert wurde. Dann könnten auch Medizinhersteller keinerlei Wirkstoff mehr schützen lassen, weil die ja auch alle nur aus Atomen bestehen, die vorher auch schon da waren.
Es geht darum, dass das Original einen gewissen Denkansatz und eine gewisse Art der Aufgabenbearbeitung gehabt hat, der sich dann in konkretem, aber zusammenhängendem Code manifestierte.
Und jetzt kommst du und erweiterst gewisse Details - da wird jeder noch sofort sagen: Ist eine Änderung des Originals, also bitte Lizenz checken.
Und wenn du ganz viel änderst und behauptest, dass das Original eigentlich ja gar nicht mehr existiert: Offenbar war es ja doch so wichtig, vorher zu existieren, damit du deine Änderungen einbringen konntest, also lebt es im Inneren doch weiter.
Die rechtliche Bewertung von Codeähnlichkeit durch ein Gerichtsurteil hat SCO ja leider gerade erst per Antrag verschieben lassen, um sich besser vorbereiten zu können. Aber im fraglichen Fall wird behauptet, dass ein paar Zeilen Code (wieviele, ist die gute Frage) nicht in den Linux-Kernel hineingehören, weil dazu keine Lizenzberechtigung bestand. Trotzdem kommt Linus Thorvalds nicht auf die Idee zu argumentieren, dass "die paar Zeilen" im Vergleich zum drumherumgebauten Kernel absolut irrelevant wären und somit gar nicht mehr ins Gewicht fallen würden.
Und es _wird_ fieberhaft nach Ähnlichkeiten im Code gesucht, auch bzw. gerade in den Kommentaren, um den Klau zu beweisen.
Zurückgebracht auf dein Beispiel: Es ist scheißegal, wie dein Programm als Datei heißt. Aber die Tatsache, dass fremder Code als Grundlage zur Erstellung deiner Version genutzt wurde, und dies auch bekannt ist, ist höchst zweifelhaft zu bewerten und würde in meinen Augen keinesfalls ein klares Gerichtsurteil bewirken, sofern es darauf ankäme und der Originalautor dir nicht grünes Licht gegeben hat.
Den Code könnte ich wieder aus faulheit kopiert habe oder eben neu getippt haben. Ich frage mich wo fängt man da an und wo hört man auf.
Wenn man es überspitzt betrachtet, dürfte man kein Zeile code schreiben, weil ja eventuell irgendjemand anderer die gleich Zeile geschrieben hat und man dadurch in predulie kommt.
Es geht wirklich nicht um einzelne Zeilen. Die sind so atomar, dass sie für sich genommen keinerlei geistige Schöpfungshöhe haben. Die kann man also problemlos kopieren.
Aber die spannende Frage fängt gleich dahinter an: Welches Dateiformat wird beispielsweise benutzt? Ist das vielleicht durch einen Kniff besonders leicht zu lesen und zu verarbeiten? Dann könnte der Codeteil zum Dateilesen und -schreiben urheberrechtlich interessant werden. Und dabei geht es dann innerhalb des Codeteiles wiederum nicht um die Namen der Variablen oder den Namen der Datei. Identitäten dieser Elemente deuten nur deutlicher auf ein Kopieren hin.
In einem Punkt hast du vollkommen recht: Es ist unmöglich ermittelbar, ob ein Programm kopiert oder selbstgeschrieben wurde. Dazu muß man immer ein zweites Programm haben, welches mutmaßlich das Original sein soll, um zu vergleichen.
Außerdem ist bei so blöden Countern tatsächlich zweifelhaft, ob die nicht so simple Programme sind, dass ein Urheberrechtsschutz ohnehin nicht in Betracht kommt.
Eine definitive Antwort wirst du auf deine Fragestellungen aber weder hier noch anderswo noch bei einem Rechtsanwalt erhalten. Die erhälst du nur als Verfahrensbeteiligter per Gerichtsurteil. Und damit möge die Diskussion über das Hätte-Wäre-Würde eines Counterskriptes, die sich jetzt immer nur im Kreis dreht, dann auch ihrem Ende entgegengehen.
- Sven Rautenberg
Servus,
ich geb dir recht, insofern, dass ich auch nicht glaube, dass dazu jemand wirklich eine qualifizierte und richtige antort liefern kann.
War nicht böse gemeint, ich weiss es ja auch nicht. Über Gericht ein bischen mehr weisheit zu erhalten will Ich dann doch vermeiden.
Zu Deiner Frage:
Es gibt drei Dateien das Script selbst eine counter.log wo nur eine Zahl drinnen steht. Diese wird über eine Pipe in einen Scalar geschrieben um eins erhöht und wieder gespeichert.
Standard, der tausendmal gemacht wird.
Dann noch die Sperre, wo früher die Daten so drinnen standen.
127.0.0.1
182.6.6.5
185.6.5.4
usw.
Nach meiner Änderungen stehen die Daten so drinnen...
2003.10.06::10:24:35@127.0.0.2
2003.10.06::10:24:35@127.0.0.3
usw.
Das ganze wird in ein Array geladen und das wars.
Also auch nur einfach eine Pipe wo dann per Split der String entsprechend untersucht wird.
Alles in allem kein Hexenwerk. Natürlich schwebt da gedankich der Counter mit drinnen. Eventuell ist der counter auch ein schlechtes Beispiel.
Egal bei der Diskussion drehen wir uns so wie Du sagtest im Keis.
Gruss Matze