Hi CK,
Seit wann haftet ein Jurist?
Schon immer.
Soweit ich mich erinnere sind Aussagen von Juristen nur "Koennte"-Aussagen. Beauftragt man ihn, ein Patent zu pruefen, so ist das Ergebnis nur eine "Koennte"-Aussage. Also nichts Definitives. Ich kenne auch ehrlich gesagt keinen Juristen, der sich dazu hinreissen lassen wuerde.
Ohje, das Feld der Haftung bei Anwälten ist ein weites, wo es insbesondere darauf ankommt, ob er (der Anwalt) grob fahrlässig oder sogar wissentlich falsch beraten hat, nicht aber, ob es "könnte" heißt. Klassische Haftungsfälle wären z.B. Fristversäumnis, Missachtung von Verfahrensvorschriften oder Unkenntnis von Rechtsprechung oder Rechtsvorschriften, jeweils - wie bereits geschrieben - immer unter der Voraussetzung schuldhaften Handelns. Glaube mir, es gibt mehr Haftpflichtfälle bei den Rechtsanwälten als man annehmen möchte, die werden halt nur nicht publik und/oder der Falschberatene scheut die gerichtliche Auseinandersetzung.
Meine 0,02 EUR ;)
Torsten