Moin!
Ob man das chef nennen kann? Geselschafter ist jemand anderer.
Haarspalter.
Und nein wir verwenden im Regelfall keine externen Tools.
Wie? Kein Betriebssystem? Kein Office-Paket? Keine sonstigen Programme? Mit was bist du dann hier im Forum? Auch der Browser hat eine Lizenz, die einzuhalten ist.
Aber es kommt ab und an vor. Aber ich kümmere mich nicht um die Rechtlichen belange. Dafür haben wir eigene Leut die sich mit rechtlichen geschichten auseinander setzen.
Die mir bekannten freien Softwarelizenzen sind nicht so kompliziert geschrieben, dass man einen Rechtsanwalt benötigt, um zu verstehen, was man mit einem Programm machen darf, und was nicht. Üblicherweise steht sowas ziemlich eindeutig formuliert drin. Beispielsweise so: "You may use this program free of charge provided that you do not alter anything. Every reproduction must clearly state the above mentioned copyright notice." Bei sowas bleiben keinerlei Fragen offen.
Nur gescriptet ist privat. Für nicht kommerzielle Zwecke dürfen wir das Zeug verwenden und rumprobieren.
Ob privat oder geschäftlich, ist für die Programmlizenz, sofern sie in diesen Punkten nicht Unterschiede macht, unerheblich.
Auch habe ich mit dem Entwickler ds Ursprungscriptes gesprochen, es juckt Ihn nicht, wenn ich dieses ändere etc. Da er selbst aus dem Haue kommt.
Also ist deine Frage beantwortet: Du kannst Änderungen durchführen, und mit dem Copyright-Hinweis einigst du dich sicherlich auch noch.
Aber mich interesiert ein privat, wie und in welchem Umstand darf man Scripte die man Modifiziert hat seine eigene idee nennen und öffentlich weitergeben?
Das entscheidet im Klagefall das Gericht. Richtlinien gibts da nur insofern, dass - ich erwähnte es - das Original eine gewisse geistige Mindestleistung sein muß, damit es urheberrechtlich geschützt ist. Und natürlich hast du ein Problem, wenn du den Quellcode trotz gegenteiliger Lizenzbedingung angefangen hast zu ändern - egal, was hinterher rauskommt.
Es ist erlaubt, diese Script nicht kommerziell zu nutzen.
Irrelevant für die Urheberrechtsfrage.
Was wir nun auch tun.
Ähm: Firma, 100 Mitarbeiter, und nicht-kommerzielle Nutzung? Paßt irgendwie nicht zusammen.
Aber weitergeben darf man es nur mit dem Vermerk Hinweis des Authors. Aber das Script hat mit dem Orinalen fast nicht`s mehr zu tun und nun??
Nun gibst du das Script mit dem Vermerk-Hinweis des Autors weiter, oder einigst dich mit ihm, dass du es nicht tun mußt.
Außerdem hast du natürlich für deine Teile, die du hinzugefügt hast, auch das Urheberrecht. Du darfst dich also für diese Teile copyrightvermerksmäßig dazuschreiben.
Gut das ist eine ordentlich Angabe. Aber Ic hab mir nun inspiration dafür geholt... Was ist mit der ?
Inspiration kann man nicht urheberrechtlich schützen. Du kannst also ein Skript analysieren (sofern Reverse-Engineering wie Dekompilieren nicht durch eine Lizenz ausgeschlossen wird), oder ganz grundsätzlich die Funktionsweise ansehen und darauf basierend ein eigenes Programm schreiben, was entweder dasselbe tut (hunderttausende ASCII-Editoren sind ein Beweis, das sowas tagtäglich geschieht), oder dasselbe und mehr besser tut, oder mit dem Resultat des Programms etwas sinnvolles anfängt (Statistik, Plugins, etc.)
Oder ich sammle mir meinen Code Dank Rechtschreibfehler im Kommentar leicht zu finden heraus und schreibe das was ich übernommen habe neu.
Warum nicht gleich von Anfang an so schreiben? :)
Ja gut wenn jemand mein Grundgesrüst übernimt und daraus was völlig anderes macht ist mir das egal, zumal ich ohnehin keinen Kommerziellen Gedanken daran gesetzt habe.
Jetzt ist es dir aber scheinbar nicht egal, bei einem im Prinzip belanglosen Skript den Hinweis des Originalautors zu belassen. Hm...
- Sven Rautenberg
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