Hallo!
Ich könnte ja in aller ruhe dieses Script per SED in allen 1,2 mio Seiten auf dem Server hier per SED ändern. Dann muss dass jetzt noch jeder kapieren und verstehen, dass das script zukünftig matzecount.cgi heisst.
Das hättest du dir natürlich vorher überlegen sollen. Ein allgemeiner Name wie counter.cgi ist aber ohnehin egal.
Oder muss ich zukünftig wenn ich eine EJB ShopEJB nenne damit Rechnen, dass Intershop mir den Garaus macht, weil eine Dateie gleich heisst, und wenn dumm läuft sogar enmal in die gleich logdatei Shop.log schreibt.???
Wenn aber noch 20 andere Dateien und 50 Funktionen gleich heißen, wird Intershop deinen Shop sehr wohl genau unter die Augen nehmen.
Aber nochmals es dreht sich grundsätzlich darum wieviel muss man ändern, das irgendwann mal das Urheberecht nicht mehr zieht.
Bezüglich Scripte kann ich das nicht sagen. Bei Bildern und Grafiken (eher mein Gebiet) darf das ursprüngliche Werk nicht erkennbar sein. Ich kann mir vorstellen, daß es bei Programmen _ähnlich_ ist.
Muss ich nun hinter jedem Dateinamen und String und was weis ich einen kürzel hinhacken, der mich identifiziert, damit keine Verwechslung mehr möglich ist?
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber, daß ein simples 08/15-Counterscript ohne Besonderheiten überhaupt schützenswert ist. In jedem zweiten Perlscript ist ein Counter enthalten und der Unterschied ist marginal.
Viele Grüße
Harald