Servus,
damit kommen wir dem Thema schon näher.
Ich könnte ja in aller ruhe dieses Script per SED in allen 1,2 mio Seiten auf dem Server hier per SED ändern. Dann muss dass jetzt noch jeder kapieren und verstehen, dass das script zukünftig matzecount.cgi heisst.
Das hättest du dir natürlich vorher überlegen sollen. Ein allgemeiner Name wie counter.cgi ist aber ohnehin egal.
Ja oder vieleicht doch nicht wer weiss das schon.
Wen man sich die anderen antworten und Meinungen so anhört könnte man das aber meinen.
Oder muss ich zukünftig wenn ich eine EJB ShopEJB nenne damit Rechnen, dass Intershop mir den Garaus macht, weil eine Dateie gleich heisst, und wenn dumm läuft sogar enmal in die gleich logdatei Shop.log schreibt.???
Wenn aber noch 20 andere Dateien und 50 Funktionen gleich heißen, wird Intershop deinen Shop sehr wohl genau unter die Augen nehmen.
Ja dann braucht es einen nicht wundern. Davon spricht ja keiner.
Aber nochmals es dreht sich grundsätzlich darum wieviel muss man ändern, das irgendwann mal das Urheberecht nicht mehr zieht.
Bezüglich Scripte kann ich das nicht sagen. Bei Bildern und Grafiken (eher mein Gebiet) darf das ursprüngliche Werk nicht erkennbar sein. Ich kann mir vorstellen, daß es bei Programmen _ähnlich_ ist.
Mmmmh aber dann stelle ich mir mal folgenden Fall vor.
Ich mach ein Bild von einem Gebäude. Zufällig vom WTC (das es nicht mehr gibt) von einer ganz bestimmten Aussichtsfläche aus.
Da wo schon zig tausende vermutlich exact das gleiche Bild vom WTC geschossen haben.
Tja wer hat jetzt das Urheberrecht für das von mir auf meiner Seite veröffentlichtem Bild des WTC was ein anderer ebenfalls gemacht hat?
Also bei der Golden Gate Bridge ist mir gerade das passiert.
Hat tatsächlic jemand ein fast zu 100% identisches Bild von der Brücke geschossen wie ich. Und bei den vielen Touris hat bestimmt jemand ein 100 % identischen Bild zu meinem geschossen.
Da ist es doch fast das gleiche wie mit dem Script.
Muss ich nun hinter jedem Dateinamen und String und was weis ich einen kürzel hinhacken, der mich identifiziert, damit keine Verwechslung mehr möglich ist?
Ich bin kein Rechtsanwalt, bezweifle aber, daß ein simples 08/15-Counterscript ohne Besonderheiten überhaupt schützenswert ist. In jedem zweiten Perlscript ist ein Counter enthalten und der Unterschied ist marginal.
Ja eben. Ob es dafür Urteile gibt?
Gruss Matze