alex: DSL-Volumentarif - Volumen nicht überschreiten...

Hallo,

ich verwende von GMX den DSL Volumentarif mit 2 GB und einem WLAN.
Das WLAN ermöglicht meinem PC sowie Notebook den Zugriff auf das Internet.
Ist es irgendwie möglich, jedem der beiden Geräte 1 GB als "Freivolumen" zu geben und nach Überschreiten den Zugang zu blockieren??
Ich möchte vermeiden, dass aus versehen teurere Internetkosten anfallen, als geplant...

Vielen Dank für Eure Antworten und nen schönen Abend...!!

Grüße
Alex

  1. Hello,

    Ich möchte vermeiden, dass aus versehen teurere Internetkosten anfallen, als geplant...

    Dann schreib doch Deinem Provider, dass Du nur bis zur Abrechnungsgrenze abnimmst *g*.

    Das ist meiner Meinung nach nämlich immer noch ein ungeklärtes Rechtsverhältnis. Du hast ja, anders als bei Strom, Gas, Wasser nicht die Möglichkeit, Deinen Verbrauch zeitnah zu überwachen. Beim Telefon hat sich ja leider schon so hintenrum der Rechtsbrauch eingeschlichen, dass man Dir in Rechnung stellen darf, was man will, aber zumindest einen Einzelgebührennachweis erbringt. Dabei wäre es technisch ja möglich und heutzutage auch zumutbar, dass VOR einem Gespräch die aufgelaufenen Gebühren seit der letzten Berechnung angezeigt oder angesagt werden.

    Stekk Dir mal vor, du gehst zum Schlachter, und fragst, was der Schinken kostet. Der sagt den Preis. Du sagst, na dann packen Sie mal drauf. Nun bist Du einen einen Moment abgelenkt, weil dein Augenstern vorbeiläuft. Der Schlachter packt immer weiter drauf. Als du hinschaust, schreibt er bereits die rechnung über 735,00 Euro für 48kg Schinken. Da wirst Du wahrscheinlich sagen: das haben wir aber so nicht vereinbart. Ich wollte nur 250g.

    Was sagen denn unserere Recht-Schaffenden hier zum Vertrag, der da geschlossen wurde. Hat der Schlachter Recht oder der Kunde?

    Na, und wie verhält sich das nun mit dem Telekommunikationsanbieter. Da habe ich zwar einen Vertrag. Wenn ich ihm aber schriftlich mitteile, dass ich nicht mehr als X Einheiten abnehmen will ist er doch aufgrund der vertraglichen Mitwirkungspflicht irgendwie verpflichtet, mir das Erreichen der Grenze rechtzeitig anzuzeigen. Ich habe ja keinen Einfluss darauf. Wenn er sagt, dass das nicht möglicih sei, wäre er nach dem Eichgesetz verpflichtet, das Messverfahren so anzupassen, dass es möglich ist. Anderenfalls könnte man ihm (gewerbsmäßigen) Betrug unterstellen.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
  2. Moin moin,
    da du jedem Rechner ein GB erlauben möchtest, müsstest du auf jeden Rechner ein Stückchen Software installieren, das den Netzwerkverkehr messen kann.
    Ich persönlich verwende DU Meter (http://www.dumeter.com). Ist allerdings Shareware.
    Dort kann ich ein Freivolumen von z.B. ein GB einstellen, danach ploppt eine Warnung hoch.

    Sehr empfehlenswert (weil lange, lange Zeit genutzt) finde ich auch den Onlinemonitor von Aborange:
    http://www.aborange.de/products/onlinemonitor.php
    Ist aber ebenfalls Shareware.

    Diese Tools haben allerdings einen erheblichen Nachteil:
    Sie messen jeglichen Verkehr der an der ausgewählten Netzwerkkarte ankommt und abgeht.

    Googeln wir mal ein wenig:
    http://www.google.de/search?q=onlinekosten+freeware+download

    Und siehe da, es gibt auch Freeware-Netzwerk-Verkehr-Messtools:
    z.B.:
    http://deutsche-shareware.de/download/77.htm oder
    http://www.zdnet.de/downloads/weekly/9/weekly_182-wc.html

    Andere Ideen:
    Vielleicht hast du einen WLAN-Router, der den Internet-Verkehr messen kann.
    Vielleicht kannst du auch bei GMX deinen verbrauchten Traffic anzeigen lassen.

    Gruß
    Patrick