Jörg Roßdeutscher: Urheberrecht bei 100 Jahre alten Bildern?

Hallo,

Ich möchte auf meiner Website ein gescanntes Bild verwenden. Das Bild habe ich aus einem "aktuellen" Buch, welches ein unverändertes 1:1 Reprint von einem 1901 erschienen Schulbuch ist. Das Original ist also mindestens 103 Jahre alt.

Ist das legal, oder verletze ich damit das Urheberrecht des Zeichners?

Es versteht sich von selbst, daß ich eine Quellenangabe anbringe.

Danke im vorraus,
Gruß,
Ratti

--
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  1. Hi Jörg Roßdeutscher,

    Ist das legal, oder verletze ich damit das Urheberrecht des Zeichners?

    Du verletzt das Urheberrechts des Reprints. Vielleicht kannst Du die irgendwie das Original besorgen....

    Viele Grüße
    Mathias Bigge

    1. Hallo Mathias, hallo Jörg,

      Ist das legal, oder verletze ich damit das Urheberrecht des Zeichners?
      Du verletzt das Urheberrechts des Reprints. Vielleicht kannst Du die irgendwie das Original besorgen....

      Falls zufällig dasda das Bild ist:

      <img src="http://www.gesindel.de/img/satzmaschine3.jpg" border="0" alt="">

      und du unten angibst "From: Reich der Erfindungen, Gondrom Verlag, 1901", hört sich das soweit schonmal ganz gut an. Ansonsten würde ich eben den Verlag kontaktieren und fragen, ob du das Bild für diese Zwecke nutzen darfst.

      WauWau

      --
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      E-Mail WauWau: [mailto:der-wauwau@gmx.de]
      1. Hi WauWau,

        und du unten angibst "From: Reich der Erfindungen, Gondrom Verlag, 1901", hört sich das soweit schonmal ganz gut an. Ansonsten würde ich eben den Verlag kontaktieren und fragen, ob du das Bild für diese Zwecke nutzen darfst.

        1. "hört sich das soweit schonmalganz gut an" liest man so selten in Rechtsstreitigkeiten - woran könnte das liegen? - seltsam -
        2. Kontakt zu Schulbuchverlagen aus den neunzehnten Jh. - hilfst Du bei der Kontaktaufnahme? Wenn ja, geht das mit PHP?
        3. Warum Verlage etwas dagegen haben könnten, dass solche netten Kerls ihre Rechte verletzen? Vielleicht verdienen die Geld mit dem Kram?
        4. Lesen bildet: Die Rechte des REPRINTS!

        Viele Grüße
        Mathias Bigge

        1. Hallo Mathias,

          1. "hört sich das soweit schonmalganz gut an" liest man so selten in Rechtsstreitigkeiten - woran könnte das liegen? - seltsam -

          ;-)

          1. Kontakt zu Schulbuchverlagen aus den neunzehnten Jh. - hilfst Du bei der Kontaktaufnahme? Wenn ja, geht das mit PHP?

          Nö, ich dachte da eigentlich eher an eine ... ältere Technik, sprichwort "Brief". Nicht elektronisch, sondern ganz manuell ;-).

          Und natürlich nicht den Verlag aus dem neunzehnten Jahrhundert, sondern den, aus dem du das Bild hast... Welcher war das nochmal?

          1. Warum Verlage etwas dagegen haben könnten, dass solche netten Kerls ihre Rechte verletzen? Vielleicht verdienen die Geld mit dem Kram?

          Geld mit so einem Foto? ;-)

          1. Lesen bildet: Die Rechte des REPRINTS!

          Hmm.... das werde ich tun.

          Zuvor sollte man sich jedoch auch mal unter anderem über die Rechte des Zitierens hier im Klaren werden. In wie fern soll ich es zulassen, dass sich andere Leute die von mir hier geschriebenen Texte zueigen machen (sie schreiben sie ja - wenn auch zitiert - in ihre postings -- und das ohne quellenangabe[n]).... ;-)

          Wauwau

          --
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          1. Hi WauWau,

            aus dem du das Bild hast... Welcher war das nochmal?

            a) Wieso ich?
            b) Welcher Verlag, oder welcher Poster?

            Geld mit so einem Foto? ;-)

            Es gibt sogar Leute, die Geld mit widerlich schmeckender Bockwurst verdienen.

            1. Lesen bildet: Die Rechte des REPRINTS!
              Hmm.... das werde ich tun.

            Wirklich?

            Wauwau, etwas mehr lesen, nachdenken, und etwas langsamere Finger wären manchmal ganz nett *g*

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

            1. Hallo Mathias,

              aus dem du das Bild hast... Welcher war das nochmal?
              a) Wieso ich?

              Wieso nicht? Na gut, das war wohl ein kleiner Denkfehler ;-)

              b) Welcher Verlag, oder welcher Poster?

              Der Poster da: [pref:t=79756&m=462251]
              Und welcehr Verlag?: Der, von dem Jörg angeblich sein Bild hat (ist ja seiner Aussage nach nicht "Gondrom Verlag").

              Geld mit so einem Foto? ;-)
              Es gibt sogar Leute, die Geld mit widerlich schmeckender Bockwurst verdienen.

              und solche, die es mit widerlich aussehndem Webdesign verdienen *g*

              1. Lesen bildet: Die Rechte des REPRINTS!
                Hmm.... das werde ich tun.
                Wirklich?

              Nein.

              Wauwau, etwas mehr lesen, nachdenken, und etwas langsamere Finger wären manchmal ganz nett *g*

              Ja, ich muss zugestehen, dass ich mal wieder eines von den <ironisch>sehr "mitgedachten" Postings</ironisch> verfasst habe ;-).
              Bezüglich der langsameren Finger: Dann dauert es aber so lange, bis man irgendwas getippt hat ;)

              WauWau

              --
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  2. FsmE,

    Hallo,

    Ich möchte auf meiner Website ein gescanntes Bild verwenden. Das Bild habe ich aus einem "aktuellen" Buch, welches ein unverändertes 1:1 Reprint von einem 1901 erschienen Schulbuch ist. Das Original ist also mindestens 103 Jahre alt.

    Ist das legal, oder verletze ich damit das Urheberrecht des Zeichners?

    Das Urheberrecht ist ein natürlich und unveräußerlich und unverletzlich.

    Betroffen sind die Verwertungsrechte des Verlags oder seiner Rechtsnachfolger, die die Rechte für den Reprint besitzen (sollten), und von denen kannst Du Dir eine Erlaubnis besorgen, falls es ihn noch gibt.

    Es versteht sich von selbst, daß ich eine Quellenangabe anbringe.

    Dann wird vermutlich auch niemand was dagegen haben.

    In sensibus mistis,
    HaThoV

    --
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    1. Hallo.

      Das Urheberrecht ist ein natürlich und unveräußerlich und unverletzlich.

      Zeige mir das Recht, das unverletzlich ist.
      MfG, at

  3. Hallo,

    Hallo,

    Ich möchte auf meiner Website ein gescanntes Bild verwenden. Das Bild habe ich aus einem "aktuellen" Buch, welches ein unverändertes 1:1 Reprint von einem 1901 erschienen Schulbuch ist. Das Original ist also mindestens 103 Jahre alt.

    Ist das legal, oder verletze ich damit das Urheberrecht des Zeichners?

    Hör dir diesen quatsch doch nicht an...
    100 Jahre NACH DEM TOD des Künstlers erlischt JEDES geistliche Urheberrecht !

    Wie das in deinem Fall aussieht weiss ich nicht genau und bin ganz ehrlich gesagt auch zu faul für jemanden den ich sowieso nicht kenne zu suchen (nicht bös gmeint ;)

    Warum ich poste, ist ganz einfach:

    Habe dir mal den Link zum Urheberrechtsgesetz rausgefischt.
    Hier der Link, ist die komplette Ausgabe als PDF.

    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf

    Have fun ;)

    Mit freundlichen Grüßen.

    (Mein Name tut in diesem Forum nichts zur Sache)

    1. Hallo Mein Name tut ...,

      Hör dir diesen quatsch doch nicht an...

      zuhören schadet nicht, zumal das meiste kein Quatsch ist.

      100 Jahre NACH DEM TOD des Künstlers erlischt JEDES geistliche Urheberrecht !

      Amen. Geistig != geistlich. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird ein Werk gemeinfrei/Public Domain, also frei nutzbar.

      Ich möchte auf meiner Website ein gescanntes Bild verwenden. Das Bild habe ich aus einem "aktuellen" Buch, welches ein unverändertes 1:1 Reprint von einem 1901 erschienen Schulbuch ist. Das Original ist also mindestens 103 Jahre alt.

      Hier greift vermutlich die im Urheberrecht §3 oder §4 festgelegte "schutzfähige Bearbeitung", also die eigenständige Arbeit, die in dem Reprint steckt. Das kann schon das Scannen und Aufbereiten sein. Wenn im Impressum des Buchs ein entsprechender Hinweis steht, sollte dieser beachtet werden.

      Im Zweifel fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ;-)

      Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

      Elya

      --
      "Alle mal an die Nase fassen, und zwar an die eigene": </archiv/2003/9/57903/#m324482>
      _____________
      elyas virtuelle Altbauwohnung: http://www.visuelya.de
      1. Hallo Elya,

        Im Zweifel fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens ;-)

        Es gibt Anwälte, denen man vertrauen kann? ;-) *SCNR*

        Schöne Grüße,

        Johannes

        --
        Der folgende Satz ist wahr.         | http://www.zeller-johannes.de/
        Der vorhergehende Satz ist gelogen. |
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      2. Hi Elya,

        70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird ein Werk gemeinfrei/Public Domain, also frei nutzbar.
        Hier greift vermutlich die im Urheberrecht §3 oder §4 festgelegte "schutzfähige Bearbeitung", also die eigenständige Arbeit, die in dem Reprint steckt. Das kann schon das Scannen und Aufbereiten sein. Wenn im Impressum des Buchs ein entsprechender Hinweis steht, sollte dieser beachtet werden.

        Die von Dir genannten Regeln reichen auch ohne Anwalt aus, den Fall zu beurteilen: Auch das Reprint ist geschützt und insofern nur ein Nachdruck des Originals höchstwahrscheinlich (Erscheinungsjahr des Werks + Lebenserwartung des Autors/Zeichners) unproblematisch, aber hatte ich das nicht schon .... *g*

        Viele Grüße
        Mathias Bigge

        1. Hallo Mathias,

          aber hatte ich das nicht schon .... *g*

          hattest Du, aber ich wollte das darauf folgende "Hör dir den Quatsch nicht an" und die "geistlichen Rechte" nicht unkommentiert ins Archiv wandern lassen ;-)

          Gruß aus Köln-Ehrenfeld,

          Elya

          --
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          1. Hi Elya,

            aber hatte ich das nicht schon .... *g*
            hattest Du, aber ich wollte das darauf folgende "Hör dir den Quatsch nicht an" und die "geistlichen Rechte" nicht unkommentiert ins Archiv wandern lassen ;-)

            Stimmt, geistliche Rechte vergibt hier ausschließlich der Webpapst[TM] *g*

            Habe mir gerade Deine virtuelle Altbauwohnung angeschaut, sehr nett. Nur beim Thema Dielenabschleifen denke ich natürlich mitfühlend an meine Geschlechtsgenossen, die diese Form der Frhn als Ersatz für traditionelle Liebeserklärungen auszuführen pflegen und sich dabei stärksten gesundheitlichen Belastungen aussetzen....

            Ich habe übrigens auch eine Altbauwohnung, allerdings dürfte sie im jetzigen Zustand kaum ins Netz der Netze wandern, und wenn ich einen Moment überlege wird das in Zukunft auch nicht besser. Selbst der durch eigenes Low-Level-Wohnen abgehärtete Forumswart CK sagte bei der Erstbegehung: "Oha, eine echte Junggesellenwohnung." Ich wüsste auch niemanden, der meinen Dielen den zweifellos nötigen letzten Schliff verleihen würde, vielleichte versuche ich mal, Bio[TM] irgendwie zu übertölpeln...

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

            1. Hallo Mathias,

              Nur beim Thema Dielenabschleifen denke ich natürlich mitfühlend an meine Geschlechtsgenossen, die diese Form der Frhn als Ersatz für traditionelle Liebeserklärungen auszuführen pflegen und sich dabei stärksten gesundheitlichen Belastungen aussetzen....

              da hatte ich bei meinem Parkettschleifer wohl irgendetwas falsch verstanden ;-) - ich hätte da aber noch ein paar Fußleisten anzubringen... :)

              Ich habe übrigens auch eine Altbauwohnung, allerdings dürfte sie im jetzigen Zustand kaum ins Netz der Netze wandern, und wenn ich einen Moment überlege wird das in Zukunft auch nicht besser.

              kenn ich. was nicht sofort erledigt ist, wird erst wieder beim Auszug angefaßt.

              Ich wüsste auch niemanden, der meinen Dielen den zweifellos nötigen letzten Schliff verleihen würde, vielleichte versuche ich mal, Bio[TM] irgendwie zu übertölpeln...

              kommen hier ungeahnte Talente von Bio ans Tageslicht? Ich glaube, ich muss mal das SELF-Treffen unauffällig vorantreiben, damit ich diese nützlichen Insider-Kenntnisse auch live erwerben kann ;-)

              Schöne Grüße aus Köln-Ehrenfeld,

              Elya

              --
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