Hi,
Nun, diese Urteile des Nicht-Internet-Bereichs ranziehen ist imho keine gute Idee.
Doch, ist es!
Gerichte betreten üblicherweise kein Neuland, sondern versuchen bei neuen Sachgebieten, die bisherige Rechtssprechung zu übernehmen/analog anzuwenden.
So hat sich z.B. mit dem neuen UrhG faktisch im Bereich Internet (Stichwort: Tauschbörsen) eigentlich nicht viel geändert. Nur ist das Internet jetzt explizit aufgeführt.
aber diesbezüglich müsste ich wohl vorher meine Abneigung gegen große RECHTs-Threads, deren Einzelpostings letztenendens sinntechnisch für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind, ablegen ;-)
Kinderkram im Verleich zum Durcharbeiten der Gesetze selbst (nebst der Kommentare)! =8->
Hmm... nichts mit einem Impressum?
Ja.
Auf diese Art und Weise lässt sich aber für jedermann der Inhaber einer Domain rausbekommen...
Trotzdem - aus genannten Gründen. Ehrlich. Definitiv! 8-)
Gruß, Cybaer
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