Hi,
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Und geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...
Gruß, Cybaer (IANAL)
PS: Gleichwohl wäre durchaus nicht ganz auszuschließen, daß Richter in einem entsprechenden Verfahren urteilen könnten, daß für nicht gewerbsmäßige Seiten kein Impressum notwendig sei. Aber
a) glaube ich das nicht
b) gab es (noch) niemanden, der sich auf das Wagnis eines solchen Prozesses eingelassen hat ...
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