Hallo Cybaer.
"Einnahmen" - Eine unglückliche Formulierung.
Ja, aber so ist es nunmal definiert.
Du kannst auch jahrelang *deine* *gebrauchten* DVDs via Web verkaufen. Es bleibt immer noch ein "privates Gelegenheitsgeschäft".
Es kommt darauf an, ob derjenige, der seine gebrauchten DVDs über das Web vertickt, dies mit der Absicht getan hat bzw. tut, es zu wiederholen und sich daraus eine Einnahmequelle zu verschaffen. Wem die Dinger gehören oder ob sie gebraucht sind, ist irrelevant. Dies entspricht im Übrigen auch dem Grundgedanken der Regelungen zur Anbieterkennung, nämlich dem Käufer die Möglichkeit zu geben, den, von dem er etwas kauft, auch identifizieren zu können (Stichwort Verbraucherschutz).
Allerdings ist die Frage, wo das private Gelegenheitsgeschäft aufhört und die Absicht, nachhaltig Einnahmen erzielen zu wollen, anfängt, in der Tat recht schwierig zu beantworten. Ich würde mir eine solche Entscheidung in Grenzfällen (wie der von dir beschriebene DVD-Verkäufer) nicht anmaßen.
Freundschaft!
Siechfred