Private Webseiten ohne Impressum sind in D illegal?
WauWau
- recht
Hola zu meinem ersten RECHT-Thread ;-),
Durch Zufall habe ich mal in das Thread [pref:t=79756&m=462251] von Jörg Roßdeutscher reingeschaut. Und sogar mal seine Homepage angeschaut. Und dann bin ich sogar mal aus Versehen auf das Impressum gekommen (ja, wirklich!). Und da lese ich dann
"Private Internetseiten ohne Impressum sind illegal."
Quelle: http://www.gesindel.de/index.php?lang=german&page=impressum
Hmm.... meine kleine Frage: Stimmt das? Ich meine, ich sehe zwar private Homepages recht selten ;-) - aber z.B. einige (verlinkte) Seiten von Leuten hier im Forum... die haben kein Impressum. Naja, wie dem auch sei - ist das wirklich illegal?
WauWau
FsmE,
Hmm.... meine kleine Frage: Stimmt das? Ich meine, ich sehe zwar private Homepages recht selten ;-) - aber z.B. einige (verlinkte) Seiten von Leuten hier im Forum... die haben kein Impressum. Naja, wie dem auch sei - ist das wirklich illegal?
Nein. Es muß schon eine erklärte Publikationsabsicht dahinterstehen, und selbst dann ist ein Impressum nicht zwingend vorgeschrieben.
Das ist es erst, wenn der Anbieter einer Homepage Presserecht für sich in Anspruch nimmt. Damit übernimmt er Verpflichtungen, und eine davon ist ein ordnungsgemäßes Impressum mit namentlicher Nennung aller verantwortlich Beteiligten.
In sensibus mistis,
HaThoV
Nein. Es muß schon eine erklärte Publikationsabsicht dahinterstehen, und selbst dann ist ein Impressum nicht zwingend vorgeschrieben.
Das ist es erst, wenn der Anbieter einer Homepage Presserecht für sich in Anspruch nimmt. Damit übernimmt er Verpflichtungen, und eine davon ist ein ordnungsgemäßes Impressum mit namentlicher Nennung aller verantwortlich Beteiligten.
Was Du behauptest ist sachlich nicht korrekt.
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Als umfassenden Einstieg in die Lektüre empfehle ich:
http://aktuell.de.selfhtml.org/artikel/projekt/impressum/index.htm
Oder das auf Grund der wöchentlichen Impressumsfrage recht umfassende </archiv>, wo auch die unterschiedlichen juristisch korrekten Auffassungen recherchierbar sind und auch jede Menge Urteile zum Thema verlinkt wurden.
Was Du meinst ist die Regelung nach 10§ MDStV und selbst da ist nicht von ausschlieslich Journalistischen Inhalten und auch nicht von Presserecht die Rede.
Vielmehr spielt das Presserecht gar keine Rolle.
TomIRL
Hi,
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Und geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...
Gruß, Cybaer (IANAL)
PS: Gleichwohl wäre durchaus nicht ganz auszuschließen, daß Richter in einem entsprechenden Verfahren urteilen könnten, daß für nicht gewerbsmäßige Seiten kein Impressum notwendig sei. Aber
a) glaube ich das nicht
b) gab es (noch) niemanden, der sich auf das Wagnis eines solchen Prozesses eingelassen hat ...
Moin Cybaer,
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.htmlUnd geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...
Was Du schreibst ist nicht richtig, hättest Du aber auch leicht selbst herausfinden können:
[http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/index.htm#a3]
Was das Impressum auf rein privaten Seiten angeht, ist die Rechtssprechung duraus geteilter Meinung. Es gibt da auch verschiedene Urteile mit unterschiedlichen Begründungen.
TomIRL
Hi,
Was Du schreibst ist nicht richtig, hättest Du aber auch leicht selbst herausfinden können:
[http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/index.htm#a3]
Wie schrieb doch (AFAIR) Cheatah neulich (sinngemäß): selfHTML ist eine Zweitquelle. Zwar eine sehr gute, aber eben nur eine Zweitquelle.
Und, wie wir ja wissen, eine fehlerhafte dazu.
Oder mit anderen Worten: Auf das, was beim genannten Link steht, würde ich nicht meine Großmutter verwetten (schon gar nicht im Angesicht der diversen Abmahner). ;->
Was das Impressum auf rein privaten Seiten angeht, ist die Rechtssprechung duraus geteilter Meinung. Es gibt da auch verschiedene Urteile mit unterschiedlichen Begründungen.
Ich weiß nur: Vor Gericht und auf hoher See, sind alle Menschen in Gottes Hand ... ;->
Wenn Du also in deiner Glaskugel sehen kannst, wie diese Rechtsstreitigkeit dereinst mal höchstinstanzlich entschieden wird, dann bist Du zu beneiden. Aber trotzdem würde ich dafür nicht meine Großmutter ... ;)
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.htmlUnd geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...
Nein, das stimmt nicht so ganz. In den Ausführungen zum Gesetzentwurf steht:
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den
geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten
fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen
Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.
Du beziehst dich vermutlich auf den Mediendienste-Staatsvertrag
§ 2 [Geltungsbereich]
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die
Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations-
und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder
Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen usw.
Wobei hier (und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung) eine private Homepage (mein Hund, mein Auto ...) _nicht_ ein an die Allgemeinheit gerichteter (Informations-)Dienst ist.
Grüße,
Jochen
Hi,
Nein, das stimmt nicht so ganz. In den Ausführungen zum Gesetzentwurf steht:
Widerspruch. =:-o
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den
geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten
fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen
Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.
Ähm, der springende Punkt ist hier die "Nachhaltigkeit"! Steht eine Info *dauerhaft* im Netz (ist sie also "nachhaltig"), ist eben ein Impressum angesagt - sie ist "geschäftsmäßig" (egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht).
Steht sie jedoch nur *zeitweise* im Netz, ist sie selbst dann von der Impressumspflicht befreit, wenn mit ihr Geld verdient werden soll, solange dies ein "privates Gelegenheitsgeschäft" ist.
Beispiele:
1. Webpage mit "Hier stellt sich der Rudi Rentner vor" -> nachhaltig (da nicht kurze Zeit im WWW, sondern eben auf längere Zeit angelegt - OK, im Falle eines Rentners vielleicht doch nicht >;->), also Impressumspflicht
2. Webpage mit "Peter Penunses privater Flohmarkt: Verkaufe 2 Jahre alten Gebraucht-Fernseher) -> nicht nachhaltig (verschwindet bald wieder) und nur für privates Gelegenheitsgeschäft, also keine Impressumspflicht.
Du beziehst dich vermutlich auf den Mediendienste-Staatsvertrag
Nein.
Gleichwohl: Es gibt auch Juristen, die die Formulierung als unglücklich erachten und glauben, Gerichte könnten auch Beispiel 1 als nicht Impressumspflichtig bewerten. Vorherrschende Meinung ist IIRC allerdings die von mir dargelegte, da sie auf analoger Rechtsprechung aus dem Nicht-Internet-Bereich herrührt (die andere aus dem "gesunden Menschenverstand", der aber vor dem Gesetzgeber und den Richtern nicht immer die oberste Priorität besitzt >;->).
Und da AFAIK noch kein Grundsatzurteil bezügl. der Impressumspflicht bei "normalen", privaten Websites ergangen ist ...
Gruß, Cybaer
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den
geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten
fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen
Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.Ähm, der springende Punkt ist hier die "Nachhaltigkeit"! Steht eine Info *dauerhaft* im Netz (ist sie also "nachhaltig"), ist eben ein Impressum angesagt - sie ist "geschäftsmäßig" (egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht).
Der springende Punkt ist Tätigkeit, wenn ich meinen Lebenslauf und ein paar Gedichte von mir ans Fenster hänge, dann gehe ich noch keiner Tätigkeit nach.
und:
Nein, dadurch das sie dauerhaft ist, ist sie nicht nachhaltig.
Steht sie jedoch nur *zeitweise* im Netz, ist sie selbst dann von der Impressumspflicht befreit, wenn mit ihr Geld verdient werden soll, solange dies ein "privates Gelegenheitsgeschäft" ist.
Beispiele:
- Webpage mit "Hier stellt sich der Rudi Rentner vor" -> nachhaltig (da nicht kurze Zeit im WWW, sondern eben auf längere Zeit angelegt - OK, im Falle eines Rentners vielleicht doch nicht >;->), also Impressumspflicht
Falsch, vergleich in diesem Fall die aktuelle Rechtssprechung.
Es gibt keinen mir bekannten Fall in dem ein Privater Homepagebetreiber eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum erhalten hat die als rechtmässig eingestuft wurde.
Vielmehr wird bei Abmahnwelle.de empfohlen, ein Impressum auch für private Websiten einzuführen, weil noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen ist.
Du beziehst dich vermutlich auf den Mediendienste-Staatsvertrag
Nein.
Gleichwohl: Es gibt auch Juristen, die die Formulierung als unglücklich erachten und glauben, Gerichte könnten auch Beispiel 1 als nicht Impressumspflichtig bewerten. Vorherrschende Meinung ist IIRC allerdings die von mir dargelegte, da sie auf analoger Rechtsprechung aus dem Nicht-Internet-Bereich herrührt (die andere aus dem "gesunden Menschenverstand", der aber vor dem Gesetzgeber und den Richtern nicht immer die oberste Priorität besitzt >;->).
Oje das solltest Du dann doch zumindest belegen.
Weil alle mir bekannten Urteile alle in die genau andere Richtung gehen.
Oder schreibe aber ganz groß IIRC runter!
Und da AFAIK noch kein Grundsatzurteil bezügl. der Impressumspflicht bei "normalen", privaten Websites ergangen ist ...
Ist es relativ gefahrlos....
TomIRL
Hi,
Der springende Punkt ist Tätigkeit, wenn ich meinen Lebenslauf und ein paar Gedichte von mir ans Fenster hänge, dann gehe ich noch keiner Tätigkeit nach.
OK, durch diese einfache wie einleuchtende Erkärung hast Du soeben die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu einer wirklich gültigen migriert.
Hmm, wieso nagt nur die Stimme des Zweifels in mir, die da sagt, "wenn es so einfach wäre ..." ;-)
Falsch, vergleich in diesem Fall die aktuelle Rechtssprechung.
Hast Du zufällig einen URL? Ich bin ja immer gewillt, meine aktuelle Wissensbasis zu erweitern! :-))
Es gibt keinen mir bekannten Fall in dem ein Privater Homepagebetreiber eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum erhalten hat die als rechtmässig eingestuft wurde.
Uninteressant. Interessant ist eher: Gab es entsprechende Abmahnungen, die explizit als nicht-rechtmäßig eingestuft wurden?
Vielmehr wird bei Abmahnwelle.de empfohlen, ein Impressum auch für private Websiten einzuführen, weil noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen ist.
Eben *genau das* versuche ich hier zu vermitteln! =:-o
Oder war das jetzt irgendwie falsch formuliert?
Oje das solltest Du dann doch zumindest belegen.
Weil alle mir bekannten Urteile alle in die genau andere Richtung gehen.
Da kennst Du offensichtlich Urteile, die ich nicht kenne (und umgekehrt). Gleichwohl: Meine "Urteilskenntnisse" stammen nur aus der Computer-Fachpresse (c't und so). Und insbesondere die Analogie aus dem Nicht-Internet-Bereich verfolgt das Teledienstgesetz seit Anfang an (also "wann ist etwas geschäftsmäßig und wann nicht" - ist ja nicht erst seit dem Teledienstgesetzt von Belang).
Und da AFAIK noch kein Grundsatzurteil bezügl. der Impressumspflicht bei "normalen", privaten Websites ergangen ist ...
Ist es relativ gefahrlos....
Weil ich noch erfolgreich verklagt werden kann, ist es gefahrlos?
Was Du meinst trifft vielleicht auf die Mehrheit zu (die sich auf "Rechtsunsicherheit" berufen könnte). Diejenigen, die es aber vielleicht "erwischt", wird dies kaum ein Trost sein ...
BTW: Das mit dem "gesunden Menschenverstand" nehme ich übrigens wieder zurück. Der könnte einem nämlich durchaus einflüstern, daß jemand, der dauerhaft Informationen für die Öffentlichkeit aufbereitet, auch ansprechbar sein *muß*, um eventuelle Fehlinformationen ahnden zu können, bzw. um diese zu korrigieren. 8-) Dies dürfte wohl auch die Intention des Gesetzgebers gewesen sein ...
Gruß, Cybaer
Hi Cybaer,
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit [1] mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt.
Ähm, der springende Punkt ist hier die "Nachhaltigkeit"! Steht eine Info *dauerhaft* im Netz (ist sie also "nachhaltig"), ist eben ein Impressum angesagt - sie ist "geschäftsmäßig" (egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht).
es ranken sich viele Mythen um das Impressums-Drama. Aber diese Interpretation ist mir neu. Ist das von dir oder kann man das irgendwo nachlesen?
So, und jetzt mein Kommentar dazu.
"Nachhaltig" ist ein Adjektiv. Synonyme hierfür sind z.B. "effektiv", "intensiv" oder "durchgreifend".
http://de.wikipedia.org/wiki/Adjektiv Wortart, welche die Beschaffenheit oder eine Beziehung eines Dinges oder einer Sache beschreibt.
Also eine nähere Beschreibung des folgenden Wortes "Tätigkeit".
- Webpage mit "Hier stellt sich der Rudi Rentner vor" -> nachhaltig (da nicht kurze Zeit im WWW, sondern eben auf längere Zeit angelegt
Lass uns mal deine Interpretation nehmen. "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft. Also eine dauerhafte Tätigkeit. Welche Tätigkeit hat der von dir angesprochene Rentner denn dauerhaft ausgeführt?
So leid es mir tut. Wo in dieser [1] Formulierung wird irgendwie auf einen "Zeitraum" Bezug genommen in dem sich die Bytes einer Seite auf der Platte eines Providers befinden?
Grüße,
Jochen
Hi,
es ranken sich viele Mythen um das Impressums-Drama. Aber diese Interpretation ist mir neu.
Fein. Dem Neuen sollte man ja bekanntlich aufgeschlossen gegenüberstehen! :-))
Ist das von dir oder kann man das irgendwo nachlesen?
Stammt (*sehr* wahrscheinlich) aus der c't. Dort schreiben öfters Juristen zu solchen Problemen Artikel. Ich kann Dir jetzt aber nicht die Heft-Nr. geben - wichtig ist mir nur das Resultat. =:-)
Lass uns mal deine Interpretation nehmen. "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft. Also eine dauerhafte Tätigkeit. Welche Tätigkeit hat der von dir angesprochene Rentner denn dauerhaft ausgeführt?
Nichts einfacher als das: Er stellt der Öffentlichkeit dauerhaft Informationen zur Verfügung (gegen die u.U. ein Dritter etwas einzuwenden haben könnte). Davon abgesehen ist Juristen-/Amtsdeutsch keineswegs identisch mit Umgangsdeutsch (worauf sich vermutlich Wickipedia beziehen dürfte).
So leid es mir tut. Wo in dieser [1] Formulierung wird irgendwie
Fußnote?
auf einen "Zeitraum" Bezug genommen in dem sich die Bytes einer Seite auf der Platte eines Providers befinden?
Auf der einen Seite "Nachhaltigkeit" (also Dauerhaftigkeit), auf der anderen Seite "Gelegenheitsgeschäft" (also, per definitionem, begrenzt).
Gruß, Cybaer
Hallo Cybär,
Lass uns mal deine Interpretation nehmen. "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft. Also eine dauerhafte Tätigkeit. Welche Tätigkeit hat der von dir angesprochene Rentner denn dauerhaft ausgeführt?
Nichts einfacher als das: Er stellt der Öffentlichkeit dauerhaft Informationen zur Verfügung
tätig ist jemand der aktiv handelt. Gegenteil: untätig sein. Und genau das ist der Rentner. Er sitzt im Schaukelstuhl, raucht eine Pfeife, sieht aus dem Fenster und hat seinen Enkel auf dem Schoß.
Aber da wir beide nur Vermutungen anstellen können .... wie ein Gericht dann auch. Wird es darauf hinauslaufen, das ein Richter prüfen muss was der Gesetzgeber mit der Vorschrift regeln wollte.
Und ich unterstelle unserem Gesetzgeber jetzt einfach mal, das der Sinn des Teledienstgesetzes nicht darin besteht auf der Homepage unseres Rentners ein Impressum durchzusetzen.
OT-Link http://www.stud.uni-bayreuth.de/~a2184/texte/lotto.htm ;-)
Grüße,
Jochen
Hi,
tätig ist jemand der aktiv handelt. Gegenteil: untätig sein. Und genau das ist der Rentner. Er sitzt im Schaukelstuhl, raucht eine Pfeife, sieht aus dem Fenster und hat seinen Enkel auf dem Schoß.
Wenn ein Rentner z.B. eine illegal kopierte MP3-Datei der "Original Oberkrainer" (oder wie die auch immer heißen mögen ;-)) auf seinen Server zum freien Abruf stellt, hat er dies nur einmal getan, ist desweiteren im umgangsdeutsch mithin untätig (also deine Definition). Der Jurist würde es hingegen einen fortdauernden Rechtsbruch nennen, mithin die Tätigkeit ist im amtsdeutsch noch nicht abgeschlossen, der Rentner mithin immer noch tätig.
Einer der Gründe, warum das Urheberrechtsgesetz letztes Jahr angepaßt (eher verdeutlicht) wurde: Das Einstellen von Daten ins Internet galt eben noch nicht explizit als fortdauernde Tätigkeit, eine MP3-Raubkopie mithin u.U. nur als einfache Kopie (mithin einfacher Urheberrechtsverstoß). Anders war die Situation beim rechtlich bereits definierten Rundfunk (ständige Tätigkeit - logisch).
Aber da wir beide nur Vermutungen anstellen können .... wie ein Gericht dann auch. Wird es darauf hinauslaufen, das ein Richter prüfen muss was der Gesetzgeber mit der Vorschrift regeln wollte.
... weswegen auch Privat-Seiten ein Impressum haben sollten, um auf jeden Fall auf der sicheren (sprich legalen) Seite zu sein.
Und ich unterstelle unserem Gesetzgeber jetzt einfach mal, das der Sinn des Teledienstgesetzes nicht darin besteht auf der Homepage unseres Rentners ein Impressum durchzusetzen.
Das glauben ja auch *einige* Juristen - kein Problem. =:-)
Es gibt aber durchaus nachvollziehbare Gründe (also neben der bisherigen Rechtspraxis des "geschäftsmäßig" außerhalb des Internets), warum ein Impressum auch beim Rentner sinnvoll, ja gerade zu zwingend erscheint (könnte ja z.B. ein hetzender Blockwart-Typ sein, um mal ein besonders krasses Beispiel zu nennen, der andere Menschen verleumdet oder auch weniger strafrechtlich-relevanten Falschinformationen verbreitet, deren man sich aber erwehren möchte - z.B. mit einer Gegendarstellung).
Gruß, Cybaer
Hallo,
Wenn ein Rentner z.B. eine illegal kopierte MP3-Datei der "Original Oberkrainer" (oder wie die auch immer heißen mögen ;-)) auf seinen Server zum freien Abruf stellt, hat er dies nur einmal getan, ist desweiteren im umgangsdeutsch mithin untätig (also deine Definition). Der Jurist würde es hingegen einen fortdauernden Rechtsbruch nennen, mithin die Tätigkeit ist im amtsdeutsch noch nicht abgeschlossen, der Rentner mithin immer noch tätig.
Das hört sich logisch an, aber so richtig überzeugt bin ich nicht.
Kommen wir noch einmal auf den Ursprung zurück.
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt.
nach deiner Auslegung:
Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste über einen längeren Zeitraum mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt.
Warum, so frage ich mich, hat der Gesetzgeber dann eine andere Formulierung gewählt?
Wie werden es wohl nie erfahren. Oder erst dann wenn über das Impressum auf auf einer privaten Seite höchstrichterlich entschieden wurde.
Es gibt aber durchaus nachvollziehbare Gründe (also neben der bisherigen Rechtspraxis des "geschäftsmäßig" außerhalb des Internets), warum ein Impressum auch beim Rentner sinnvoll, ja gerade zu zwingend erscheint (könnte ja z.B. ein hetzender Blockwart-Typ sein, um mal ein besonders krasses Beispiel zu nennen, der andere Menschen verleumdet oder auch weniger strafrechtlich-relevanten Falschinformationen verbreitet, deren man sich aber erwehren möchte - z.B. mit einer Gegendarstellung).
ja, aber genau das hat der Gesetzgeber außer Acht gelassen.
Denn auch nach deiner Interpretation gibt es Seiten, die kein Impressum erfordern.
Grüße,
Jochen
hi,
Wie werden es wohl nie erfahren. Oder erst dann wenn über das Impressum auf auf einer privaten Seite höchstrichterlich entschieden wurde.
aber welcher privatmensch wird wohl bereit sein, die finanziellen mittel und sonstigen aufwände zu erbringen, um so eine klage bis vor das BVG durchzuziehen?
gruss,
wahsaga
Hi,
Das hört sich logisch an, aber so richtig überzeugt bin ich nicht.
Ich würde auch nicht behaupten, im Besitze der einzigen Wahrheit zu sein! =;-o Es gibt halt durchaus unterschiedliche Auslegungen.
Warum, so frage ich mich, hat der Gesetzgeber dann eine andere Formulierung gewählt?
Weil "nachhaltig" im Juristendeutsch (und um das geht es hier) eben genau das heißt.
Im Umgangsdeutsch würde ja auch z.B. "geschäftsmäßig" und "ohne Gewinnerzielungsabsicht" durchaus kollidieren. =;-)
Wie werden es wohl nie erfahren. Oder erst dann wenn über das Impressum auf auf einer privaten Seite höchstrichterlich entschieden wurde.
Meine Prognose: Privatpersonen werden nicht klagen, weil es zuviel kostet, Abmahner werden nicht klagen, weil sie unterliegen könnten. =:-)
Also werden die, die abgemahnt werden, sofort ein Impressum auf ihrer Website anbringen. Die Schlauen davon werden das tun, ohne irgendwelche Ansprüche des Abmahner anzuerkennen (der ja ebenfalls nicht klagen wird), die weniger Informierten zahlen halt (das werden genug sein, daß sich das Abmahnen auch zukünftig lohnen wird).
Ergo wird das ganze Elend erst enden, wenn
a) doch zu einem BGH-Prozeß kommt (zweifelhaft)
b) das Gesetz klarer gefaßt wird (auch zweifelhaft - aber es sollen ja noch Zeichen und Wunder geschehen)
c) das Abmahn-(Un-)Wesen vom Gesetzgeber erschwert wird, so daß es z.B. nur im geschäftlchen Umfeld gegen Mitbewerber möglich bleibt (das würde ich erwarten - irgendwann und ohne FDP in der Regierung)
d) die letzte Web-Site abgemahnt ist ...
ja, aber genau das hat der Gesetzgeber außer Acht gelassen.
Denn auch nach deiner Interpretation gibt es Seiten, die kein Impressum erfordern.
Vielleicht weil er glaubt, daß (Des-)Information und Verkauf eigener Waren durchaus unterschiedliche Dinge sind? Im Einzelfall wäre es dann wieder an den Gerichten zu entscheiden, wo die Grenze ist (wie ja auch eine Grenze zu ziehen ist, zw. einer "nachhaltigen Information" (->Teledienst) und einem "Informationsdienst" (->Mediendienst).
Gruß, Cybaer
Hallo Maxx,
OT-Link http://www.stud.uni-bayreuth.de/~a2184/texte/lotto.htm ;-)
Lustig ;-)
ehmm....
---
ab 1994 Bürgermeister der Stadt Miami, USA
Februar 1997 Schachweltmeister
1997 - 2001(März) Aufenthalt in der russischen Raumstation MIR
seit 2001(März) Aufenthalt im Südpazifik
---
Das bist nicht zufällig du, oder?
WauWau
Hi,
OT-Link http://www.stud.uni-bayreuth.de/~a2184/texte/lotto.htm ;-)
BTW: Gar nicht OT! Der gute Webseiten-Betreiber bräuchte auf jeden Fall ein Impressum, damit die Staatsanwaltschaft im ggf. Post wg. "Verstoß gegen das UrhG" schicken kann ... >8->
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer.
Auf der einen Seite "Nachhaltigkeit" (also Dauerhaftigkeit), auf der anderen Seite "Gelegenheitsgeschäft" (also, per definitionem, begrenzt).
Hier kommt es, wie so oft, auf den Zusammenhang an. Es geht darum, ob jemand nachhaltig Einnahmen erzielen will. Ob das Webangebot tatsächlich 1 Tag oder 10 Jahre im Internet verfügbar ist, spielt zunächst keine Rolle, denn es kommt auf die Absicht an. Die kannst du nicht allein auf Grund der tatsächlichen Dauer des Angebotes beurteilen, dazu brauchst du schon ein paar mehr Informationen.
Freundschaft!
Siechfred
Hi,
Auf der einen Seite "Nachhaltigkeit" (also Dauerhaftigkeit), auf der anderen Seite "Gelegenheitsgeschäft" (also, per definitionem, begrenzt).
Hier kommt es, wie so oft, auf den Zusammenhang an. Es geht darum, ob jemand nachhaltig Einnahmen erzielen will.
"Einnahmen" - Eine unglückliche Formulierung.
Arbeitet jemand explizit mit Gewinnerzielungsabsicht (kauft also Dinge, um sie, natürlich möglichst mit Gewinn, wieder zu verkaufen), dann ist das dem Finanzamt anzuzeigen. Es handelt sich dann auch eindeutig nicht um ein "privates Gelegenheitsgeschäft".
Ob das Webangebot tatsächlich 1 Tag oder 10 Jahre im Internet verfügbar ist, spielt zunächst keine Rolle, denn es kommt auf die Absicht an.
? Natürlich nicht. Du kannst auch jahrelang *deine* *gebrauchten* DVDs via Web verkaufen. Es bleibt immer noch ein "privates Gelegenheitsgeschäft".
Die kannst du nicht allein auf Grund der tatsächlichen Dauer des Angebotes beurteilen, dazu brauchst du schon ein paar mehr Informationen.
Auch gesetzt den Fall, der Gesetzgeber dachte durchaus an ein Impessum für "Privatseiten", wird im Fall des Falles ein Richter immer alles Mögliche an Informationen zur Urteilsfindung heranziehen (jedenfalls sollte es so sein). Und neben einem Freispruch, gibt es ja eine vielfältige Bandbreite, die von "Einstellung des Verfahrens wg. Geringfügigkeit", über "Strafbefehl" bis zu den diversen Strafmaßen geht.
Also eigentlich selbstverständlich.
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer.
"Einnahmen" - Eine unglückliche Formulierung.
Ja, aber so ist es nunmal definiert.
Du kannst auch jahrelang *deine* *gebrauchten* DVDs via Web verkaufen. Es bleibt immer noch ein "privates Gelegenheitsgeschäft".
Es kommt darauf an, ob derjenige, der seine gebrauchten DVDs über das Web vertickt, dies mit der Absicht getan hat bzw. tut, es zu wiederholen und sich daraus eine Einnahmequelle zu verschaffen. Wem die Dinger gehören oder ob sie gebraucht sind, ist irrelevant. Dies entspricht im Übrigen auch dem Grundgedanken der Regelungen zur Anbieterkennung, nämlich dem Käufer die Möglichkeit zu geben, den, von dem er etwas kauft, auch identifizieren zu können (Stichwort Verbraucherschutz).
Allerdings ist die Frage, wo das private Gelegenheitsgeschäft aufhört und die Absicht, nachhaltig Einnahmen erzielen zu wollen, anfängt, in der Tat recht schwierig zu beantworten. Ich würde mir eine solche Entscheidung in Grenzfällen (wie der von dir beschriebene DVD-Verkäufer) nicht anmaßen.
Freundschaft!
Siechfred
Hi,
Es kommt darauf an, ob derjenige, der seine gebrauchten DVDs über das Web vertickt, dies mit der Absicht getan hat bzw. tut, es zu wiederholen und sich daraus eine Einnahmequelle zu verschaffen.
Also zumindest normalerweise erzielt man beim Wiederverkauf für Dinge, die man im Gebrauch hatte, nicht den Neu-Anschaffungspreis. Ist also nix mit "Einnahmen", sondern allenfalls was mit "Verringerung der Ausgaben". =:-)
(Stichwort Verbraucherschutz).
Der greift bei Privat-Geschäften nur bedingt (z.B. sind die Verbrauchrschutzzentralen dafür nicht zuständig, die ohnehin reduzierte Gewährleistungspflicht kann komplett ausgeschlossen werden, kein Widerrufsrecht, ...)
Allerdings ist die Frage, wo das private Gelegenheitsgeschäft aufhört und die Absicht, nachhaltig Einnahmen erzielen zu wollen, anfängt, in der Tat recht schwierig zu beantworten.
Fianzämter neigen ab und an dazu, es so strikt wie Du zu sehen - und fallen bei Prozessen damit hintenüber ... 8->
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer.
Also zumindest normalerweise erzielt man beim Wiederverkauf für Dinge, die man im Gebrauch hatte, nicht den Neu-Anschaffungspreis. Ist also nix mit "Einnahmen", sondern allenfalls was mit "Verringerung der Ausgaben". =:-)
Soweit richtig, aber mir scheint, dass du Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht mit Einnahmenerzielungsabsicht verwechselst. Auf letzteres kommt es jedoch an, wäre dem nicht so, wäre das ganze wesentlich einfacher :-)
Freundschaft!
Siechfred
Hi,
Soweit richtig, aber mir scheint, dass du Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht mit Einnahmenerzielungsabsicht verwechselst.
Das mag sein, ...
Auf letzteres kommt es jedoch an, wäre dem nicht so, wäre das ganze wesentlich einfacher :-)
... jedoch konnten sich manche "schlaue" (eher "gierige" :->) Finanzämter mit ihrer Sichtweise, daß es sich bei andauerndem Verkauf gebrauchter Gegenstände von Privatleuten *nicht* um "private Gelegenheitsgeschäfte" geht, bislang nicht durchsetzen. :-)
Gruß, Cybaer
Hallo.
Also zumindest normalerweise erzielt man beim Wiederverkauf für Dinge, die man im Gebrauch hatte, nicht den Neu-Anschaffungspreis. Ist also nix mit "Einnahmen", sondern allenfalls was mit "Verringerung der Ausgaben". =:-)
Die _Ausgaben_ verringern sich kein bisschen, nur weil etwas irgendwann wieder verkaufe -- während der oder durch die Nutzung zusätzlich entstehende Kosten natürlich ausgenommen. Was sich wohl meist verringert, ist die _Verlustmarge_, die im Normalfall einhundert Prozent beträgt.
MfG, at
Hi,
ähm, Anführungszeichen dienen nicht nur der Wiedergabe von Zitaten, sie können auch bedeuten: Ist nicht wortwörtlich, sondern sinngemäß (oder mitunter auch ironisch) gemeint. Und da ich niemanden zitiere, *muß* es hier die zweite Möglichkeit gewesen sein ... =8-)
Gruß, Cybaer
PS: Diesbezügl. falsche Interpretation von gequotetem Text habe ich in Foren schon ein paar mal erlebt. Ziemlich "ungünstig" für eine Diskussion. ;-)
Hallo.
ähm, Anführungszeichen dienen nicht nur der Wiedergabe von Zitaten, sie können auch bedeuten: Ist nicht wortwörtlich, sondern sinngemäß (oder mitunter auch ironisch) gemeint. Und da ich niemanden zitiere, *muß* es hier die zweite Möglichkeit gewesen sein ... =8-)
[...]
Diesbezügl. falsche Interpretation von gequotetem Text habe ich in Foren schon ein paar mal erlebt. Ziemlich "ungünstig" für eine Diskussion. ;-)
In Diskussionen über den _Wortlaut_ von juristischen Texten und deren Interpretation solltest du solche Fallstricke aber demnächst nicht spannen ;-)
MfG, at
Hallo HaThoV, hallo TomIRL, hallo Cybaer, hallo Maxx, hallo Siechfried, hallo wahsaga, hallo TomIRL sowie hallo .+, [1]
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, ist das wieder eines von den viele Themen, wo sich die ganzen Gerichte sowieso noch nicht so einig sind - wie bei einigen Dingen rund um's World-Wide-Web.
Das Renter-Beispiel finde ich "fast" passend, "fast", da Rentner sich allgemeinüblich nicht so gut mit Computern auskennen. Ansonsten sollte man vielleicht eher den Heinz Otto, 30 Jahre alt, nehmen, der sich eine hässliche kleine Homepage mit ein bisschen HTML zusammengebastelt hat (im ALDI[2] gab es da letztens ein gutes Buch)[3]. Er gibt auf seiner Homepage also ein paar nervige JavaScript-Spielereien an (DHTML-Menü,... aus irgendwelchen JavaScript-"Quellen"), dann eben noch etwas zu seiner Vorliebe für ... irgendein dummes Computerspiel, dann stellt er noch seine Familie vor (Die 3MB-großen Bilder hat er direkt von seiner Digitalkamera "hochgeladen", dank dem neuen Windows XP DAUHome[4]), dann noch sein tolles Auto (Jeder Popel hat nen Opel[tm])[5], und noch seine Jacht[6].
Außer ein paar Vornamen sowie der Name der Meerschweinchen seiner Töchter[...7] fällt da also nix an Namen, anhand derer man ihn als Inhaber der Webseite identifizieren könnte.
Aber Heinz Otto hat eine Domain, die in irgendeinem hässlichen Internetanbindungspaket von 1&1[8] drin war, und dementsprechend lautet seine Domain "www.heinzotto62.de". Bei Denic[9] kann man ihn also finden - mit seiner vollen Adresse.
Brauch dieser ... Typ ein Impressum?
WauWau
PS: Mir erscheint irgendwie solch ein Unterdurchschnittsottonormalverbraucher als relativ seltenes Einzelexemplar, aber doch ein in den Augen als große Masse angesehenes Bild vom Durchschnittsbürger Deutschlands.
PS->[10]
[1] Das nenne ich doch mal eine nette, persönliche Anrede ;-) *scnr*
[2] Aldi: http://www.aldi.de. Sehr sehenswert! ;-)
btw: Die Erwähnung des Aldi's soll keineswegs eine nicht-existierende
Hassliebe meinerseits zu diesem Geschäft sein... ;-)
[3] Das Buch hat nie existiert. Ist aber auch egal, man kann es sich
ja so rein inhaltstechnisch vorstellen.
[4] Laut Microsoft ist es noch in Erstellung und soll gegen Ende 2093
auf den Markt kommen. Sie sind sich aber nicht sicher, ob sie den
Termin einhalten können, denn Billy glaubt, dass er am 15.12.2093
schon einen Termin hat.
[5] [tm] - nicht von mir ;-)
[6] *scnr* - irgendwas muss unserem fiktive Figur ja zu einem genauso
fiktiven Individium machen ;-). Die Jacht ist geklaut - ist doch
klar. Und dann im Kofferraum nach Hause transportiert.
[7] Wieso auch nicht? Scheinbar finden Menschen es toll, mit armen
unschuldigen Tieren zu handeln ;-)
[8] http://www.einsundeins.de.
[10] Nunja, das ganze Posting hier ist etwas auf sarkastische Ironie
aufgemacht [11], inhaltstechnisch - mal diese dumme Figur mit
seiner Familie und allem dazugehörenden rausgenommen - aber voll-
kommen ernst gemeint und evv. auf existierende Personen (nicht ich,
sondern lediglich ein Bekannter) bezogen.
[11] ...
[12] Error: Fußnote nicht gefunden ;-)
Hi,
Brauch dieser ... Typ ein Impressum?
Das ist ja eben die Streitfrage. =:-)
Ich meine, gestützt auf die eine (IMHO vorherrschende) Rechtsauffassung: Ja. (welche eben auch Urteile zum Beriff "geschäftsmäßig" aus dem Nicht-Internet-Bereich heranzieht, bzw. heranziehen muß).
Und der Denic-Eintrag hat *nichts* mit dem Impressum zu tun. Das Impressum muß *trotzdem* vorhanden sein (und zwar leicht erreichbar!), weil der "normalen" Web-Surfer den Denic-Eintrag nicht kennt, und auch nicht auf ihn hingewiesen wird (wie es das Impressum, zumindest nach bereits ergangenen Urteilen, erfordert).
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
Brauch dieser ... Typ ein Impressum?
Das ist ja eben die Streitfrage. =:-)
Das weiß ich auch ;) *g*
Ich meine, gestützt auf die eine (IMHO vorherrschende) Rechtsauffassung: Ja. (welche eben auch Urteile zum Beriff "geschäftsmäßig" aus dem Nicht-Internet-Bereich heranzieht, bzw. heranziehen muß).
Nun, diese Urteile des Nicht-Internet-Bereichs ranziehen ist imho keine gute Idee. Vielleicht sollte ich doch Jura studieren und WWW-Steitfragen-Rechtsanwalt werden *g* - aber diesbezüglich müsste ich wohl vorher meine Abneigung gegen große RECHTs-Threads, deren Einzelpostings letztenendens sinntechnisch für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind, ablegen ;-)
Und der Denic-Eintrag hat *nichts* mit dem Impressum zu tun. Das Impressum muß *trotzdem* vorhanden sein (und zwar leicht erreichbar!), weil der "normalen" Web-Surfer den Denic-Eintrag nicht kennt, und auch nicht auf ihn hingewiesen wird (wie es das Impressum, zumindest nach bereits ergangenen Urteilen, erfordert).
Hmm... nichts mit einem Impressum? Auf diese Art und Weise lässt sich aber für jedermann der Inhaber einer Domain rausbekommen... - sollte es sich um eine private Homepage mit eigener domain handeln.
WauWau
Hi,
Nun, diese Urteile des Nicht-Internet-Bereichs ranziehen ist imho keine gute Idee.
Doch, ist es!
Gerichte betreten üblicherweise kein Neuland, sondern versuchen bei neuen Sachgebieten, die bisherige Rechtssprechung zu übernehmen/analog anzuwenden.
So hat sich z.B. mit dem neuen UrhG faktisch im Bereich Internet (Stichwort: Tauschbörsen) eigentlich nicht viel geändert. Nur ist das Internet jetzt explizit aufgeführt.
aber diesbezüglich müsste ich wohl vorher meine Abneigung gegen große RECHTs-Threads, deren Einzelpostings letztenendens sinntechnisch für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind, ablegen ;-)
Kinderkram im Verleich zum Durcharbeiten der Gesetze selbst (nebst der Kommentare)! =8->
Hmm... nichts mit einem Impressum?
Ja.
Auf diese Art und Weise lässt sich aber für jedermann der Inhaber einer Domain rausbekommen...
Trotzdem - aus genannten Gründen. Ehrlich. Definitiv! 8-)
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
Gerichte betreten üblicherweise kein Neuland, sondern versuchen bei neuen Sachgebieten, die bisherige Rechtssprechung zu übernehmen/analog anzuwenden.
Sie versuchen es. In wie fern es dann letztenendes sinnvoll ist, ist etwas anderes. Meiner Meinung nach wäre es besser, würde man für einige bereits per Gesetzt geregelte Dinge hier im Internet mal die "bereits verfassten" Gesetzte verwerfen und sich grundlegende neue und intelligente Gesetze überlegen 8)
So hat sich z.B. mit dem neuen UrhG faktisch im Bereich Internet (Stichwort: Tauschbörsen) eigentlich nicht viel geändert. Nur ist das Internet jetzt explizit aufgeführt.
wunderbar. Auch so ein großes Kapitel ;)
aber diesbezüglich müsste ich wohl vorher meine Abneigung gegen große RECHTs-Threads, deren Einzelpostings letztenendens sinntechnisch für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind, ablegen ;-)
Kinderkram im Verleich zum Durcharbeiten der Gesetze selbst (nebst der Kommentare)! =8->
imho nicht. Paragraphen - vor allem in Bezug auf ihre Kommentare - lassen sich da eigentlich viel besser nachvollziehen - mal abgesehen von der üblicherweise kleinen Schrift (dummerweise kann man nicht einfach "+" drücken, um zu zoomen ;)
Hmm... nichts mit einem Impressum?
Ja.
Auf diese Art und Weise lässt sich aber für jedermann der Inhaber einer Domain rausbekommen...
Trotzdem - aus genannten Gründen. Ehrlich. Definitiv! 8-)
Weil die "rechtsprechenden" (Uralt)Richter keine Ahnung vom WWW haben und wahrscheinlich nicht einmal wissen, was DeNic ist.
WauWau
Hi,
imho nicht. Paragraphen - vor allem in Bezug auf ihre Kommentare - lassen sich da eigentlich viel besser nachvollziehen
... wenn sie sich nicht teilweise selbst widersprechen. Dann müssen Gerichte bewerten, welches Gesetz im Einzelfall den Vorrang hat ...
Weil die "rechtsprechenden" (Uralt)Richter keine Ahnung vom WWW haben und wahrscheinlich nicht einmal wissen, was DeNic ist.
Eher der Gesetzgeber. Und wichtig war dem halt, daß das Impressum (für jedermann) leicht erreichbar ist (nach einem jüngsten Urteil ist es z.B. nicht zulässig, den Impressums-Link auf der Homepage zu haben, wenn man dafür 4 (Bildschirm-)Seiten zu scrollen hat). Aber Du könntest ja versuchen, dein "Impressum" mit deinem Denic-Eintrag zu verlinken. Aber was, wenn deine Site vom Surfer erreichbar ist, seine Verbindung zum Denic-Server aber gestört ist?
Und: Mitunter teilen sich ja auch mehrere Leute eine Domain (wie z.B. Vampirehost.de: Als (krudes) Freundschaftsprojekt begonnen, und dann irgendwie stetig gewachsen ;-)).
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
imho nicht. Paragraphen - vor allem in Bezug auf ihre Kommentare - lassen sich da eigentlich viel besser nachvollziehen
... wenn sie sich nicht teilweise selbst widersprechen. Dann müssen Gerichte bewerten, welches Gesetz im Einzelfall den Vorrang hat ...
Das ist dann wieder was anderes ;-)
Weil die "rechtsprechenden" (Uralt)Richter keine Ahnung vom WWW haben und wahrscheinlich nicht einmal wissen, was DeNic ist.
Eher der Gesetzgeber.
Stimmt.
Und wichtig war dem halt, daß das Impressum (für jedermann) leicht erreichbar ist
Fraglich ist dann, ob es mit dem surfenden Medium dann auch noch ist - was ist, wenn der "impressum"-Link der Navigationsleiste beim Handheld nicht mehr sichtbar ist? ;-)
(nach einem jüngsten Urteil ist es z.B. nicht zulässig, den Impressums-Link auf der Homepage zu haben, wenn man dafür 4 (Bildschirm-)Seiten zu scrollen hat).
Was ein Quatsch. Wenn man eine Kinoleinwand (meine Bezeichnung für 22 Zoll Bildschirme und vergleichbares hat), dann wird man wohl das abbilden können, was ein kleiner 15''-Bildschirm angezeigt bekommt, wenn man im Browser 10 Seiten nach unten scrollt ;-)
*übertreib* ;-)
Aber Du könntest ja versuchen, dein "Impressum" mit deinem Denic-Eintrag zu verlinken. Aber was, wenn deine Site vom Surfer erreichbar ist, seine Verbindung zum Denic-Server aber gestört ist?
Was ist, wenn mein Hoster Mist gebaut hat und die Impressumsseite nicht erreichbar ist? Die Daten ... kaputt gegangen sind? Zufällig ein Teil der Festplatte beim Server nicht lesbar ist? sonstwas ist? Wie soll man denn sowas vor Gericht beweisen - oder auch nicht beweisen (dagegensprechen...) - ich meine, wir haben es hier mit Bits und Bytes zu tun, und einmal mit nem dicken fetten Magneten über die Festplatte gerieben, dann sollte sie auch hin sein (oder?) ;-)
Imho sollten sich diese ganzen Gesetzteskerle da mal raushalten. Das ist nix für die, das ist zu modern, und vor allem: Zu virtuell.
Und: Mitunter teilen sich ja auch mehrere Leute eine Domain (wie z.B. Vampirehost.de: Als (krudes) Freundschaftsprojekt begonnen, und dann irgendwie stetig gewachsen ;-)).
Ich bezog mich ja auch auf so Einpersonen-Domains, wo eben eine Homepage dann www.das-ist-meine-homepage.de heißt ;-)
WauWau
Hi,
Fraglich ist dann, ob es mit dem surfenden Medium dann auch noch ist - was ist, wenn der "impressum"-Link der Navigationsleiste beim Handheld nicht mehr sichtbar ist? ;-)
Die werden vermutlich eine "übliche" Surfsituation voraussetzen mit dem durchaus zutreffenden Argument, daß Benutzer kleiner Bildschirme sich des erhöhten Scrollaufwandes bewußt sind. :)
Gesetze sind eben auch immer im zeitliche Kontext zu interpretieren. Ich meine, ein blanker Busen war in den 50er noch jugendgefährdend. Und heute ... ;-)
Was ist, wenn mein Hoster Mist gebaut hat
Schuld des Hosters oder höhere Gewalt. Und der muß ja eh ein Log führen. :)
Ich bezog mich ja auch auf so Einpersonen-Domains, wo eben eine Homepage dann www.das-ist-meine-homepage.de heißt ;-)
Und dann für jede Eventualität ein eigenes Gesetz? =;->
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
Fraglich ist dann, ob es mit dem surfenden Medium dann auch noch ist - was ist, wenn der "impressum"-Link der Navigationsleiste beim Handheld nicht mehr sichtbar ist? ;-)
Die werden vermutlich eine "übliche" Surfsituation voraussetzen mit dem durchaus zutreffenden Argument, daß Benutzer kleiner Bildschirme sich des erhöhten Scrollaufwandes bewußt sind. :)
Jenachdem, was für ein Design man hat, gibt es aber dann keine Scrollleisten, sondern nur eine abgeschnippelte Navigationsleiste ohne den allesentscheidenen "impressum"-Link ;-)
Gesetze sind eben auch immer im zeitliche Kontext zu interpretieren. Ich meine, ein blanker Busen war in den 50er noch jugendgefährdend. Und heute ... ;-)
;-) *gggg*
Was ist, wenn mein Hoster Mist gebaut hat
Schuld des Hosters oder höhere Gewalt. Und der muß ja eh ein Log führen. :)
Muss er das? Mein Log läuft erst seit Januar und ist schon knappe 20MB groß. Irgendwann sprengt der den Arbeitsspeicher (wird er darin aufgehoben? oder nur jedes mal bei einem neuen request geöffnet, beschrieben, geschlossen?) - und bestimmt nicht nur meinen, sondern dann halt eben auch den eines xyz-Servers ;-)
Ich bezog mich ja auch auf so Einpersonen-Domains, wo eben eine Homepage dann www.das-ist-meine-homepage.de heißt ;-)
Und dann für jede Eventualität ein eigenes Gesetz? =;->
genau - damit es noch schön kompliziert wird ;-)
WauWau