Hera: Bilder von Prominenten retouchieren

Hallo,

konnte über die Forensuche nichts zu diesem Thema finden also sorry, falls ich etwas übersehen habe.

Auf meinem Graphikportal (Infos und Tuts zu einem Graphikprogramm) finden in unregelmäßigen Abständen kleine Wettbewerbe statt, bei denen jeder mitmachen darf, der Lust hat. Grundlage sind meist Themen oder Bilder von Objekten. Jetzt möchte ich erstmals einen Wettbewerb mit Thema Fotoretouche machen. Ziel ist, die Frisur einer Person so zu verändern, dass sie komplett anders aussieht. Das Ganze ist ein Spass-Wettbewerb bei dem man eben auch etwas lernen kann. Ich möchte, damit man das auch besser erkennt dazu die Fotos von Prominenten verwenden. Die Bilder werden zwar auf der Website veröffentlicht aber weder verkauft noch irgendwo anders eingebunden. Frage ist nun, darf ich diese Fotos verwenden oder mache ich mich strafbar? Ist es ein Unterschied, wenn ich als Privatperson so einen Wettbewerb starte oder irgendein Magazin sein Titelblatt so verziert? Machen sich alle Leute strafbar, die jemals einen Promi mit kleinen graphischen Spielereien verändert haben oder fällt das in die Kategorie Karikatur/Persiflage?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hera

  1. Hi,

    Ich möchte, damit man das auch besser erkennt dazu die Fotos von Prominenten verwenden.

    Das ist gut, denn Prominente (genauer: Personen der Zeitgeschichte)müssen hinnehmen, daß Bilder von ihnen veröffentlicht werden. Beim "Otto Normalverbraucher" wiegt das Persönlichkeitsrecht stärker.

    Die Bilder werden zwar auf der Website veröffentlicht aber weder verkauft noch irgendwo anders eingebunden.

    Das ist aus Sicht des Urheberrechts egal. Das unterscheidet nur zw. privat und öffentlich, nicht zw. kostenlos und Gewinnerzielungsabsicht (private Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist i.d.R. (kostenlos) erlaubt, öffentliche Nutzung hingegen nicht).

    Frage ist nun, darf ich diese Fotos verwenden oder mache ich mich strafbar?

    Wenn Du die Fotos nicht selbst gemacht hast und der Fotograf sie auch nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben hat, verstößt Du gegen das UrhG - mit ggf. entsprechenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.

    Ist es ein Unterschied, wenn ich als Privatperson so einen Wettbewerb starte oder irgendein Magazin sein Titelblatt so verziert?

    Nein. Das Magazin zahlt ja für die Nutzung, Du ja wohl auch. :)

    Infos kannst Du einholen bei der (IIRC) VG Bild/Kunst. Kannst ja mal in Wikipedia nach "Verwertungsgesellschaft" suchen oder googeln ...

    Machen sich alle Leute strafbar, die jemals einen Promi mit kleinen graphischen Spielereien verändert haben oder fällt das in die Kategorie Karikatur/Persiflage?

    Letzteres.

    Gruß, Cybaer

    --
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    1. Hallo Maxx,

      genau auf Pixelfresh. Die Fotos biete ich nicht zum Download an. Es war gedacht, dass jeder Teilnehmer sich selbst um das Bild seines Lieblingspromis kümmert. Müsste ich in dem Fall als Forenbesitzerin mich drum kümmern, dass der Teilnehmer nicht gegen irgendwelche Rechte verstößt?

      Das/die Foto/s wollte ich nicht selbst knipsen. Was ist, wenn es ein vom Prominenten freigegebenes Pressebild ist?

      @Cybaer

      Wenn Du die Fotos nicht selbst gemacht hast und der Fotograf sie auch nicht für die allgemeine Nutzung freigegeben hat, verstößt Du gegen das UrhG - mit ggf. entsprechenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen.

      Im Umkehrschluss heisst das, wenn ich an ein lizenzfreies oder eigengeschossenes Bild komme, könnte ich das problemlos einsetzen? Wie ist das eigentlich mit ausländischen Bildern, greift da das UrhG ebenso oder gelten dort ausschließlich die Bestimmungen des jeweiligen Landes?

      Auf jeden Fall habt Ihr zwei mir schon sehr geholfen. Vielen Dank übrigens für den Link zu VG Bild-Kunst, ich werde dort ein wenig stöbern.

      Hera

      1. Hi,

        genau auf Pixelfresh. Die Fotos biete ich nicht zum Download an. Es war gedacht, dass jeder Teilnehmer sich selbst um das Bild seines Lieblingspromis kümmert. Müsste ich in dem Fall als Forenbesitzerin mich drum kümmern, dass der Teilnehmer nicht gegen irgendwelche Rechte verstößt?

        *Du* verstößt ggf. gegen Rechte, da die Bilder öffentlich auf deiner Website sind. Du könntest Dich natürlich absichern, indem Du die Teilnehmer bestätigen läßt, daß sie für ihre Bilder die Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet besitzen und sie sie auch selbst auf die Website stellen läßt. Du wärst dann aus dem Schneider, müßtest aber dann ggf. die Bilder auf Abmahnung/Antrag hin entfernen (IMHO nicht kostenpflichtig, da Du die Rechtsverletzung ja bei Bekanntwerden abstellst), und den "schwarzen Peter" an den betreffenden Nutzer weiterreichen.

        Das/die Foto/s wollte ich nicht selbst knipsen. Was ist, wenn es ein vom Prominenten freigegebenes Pressebild ist?

        Wenn der Prominente die Vervielfältigungsrechte nicht nur besitzt, sondern diese auch weiterveräußern kann, dann ginge das.

        Aber das dürfte, wenn überhaupt, nur bei offiziellen, also vom Prominenten selbst bestellten Fotosessions der Fall sein. Über das, was Du als normale Prominentenbilder aus der Presse kennst, kann der Prominente selbst gar nichts zu bestimmen.

        Im Umkehrschluss heisst das, wenn ich an ein lizenzfreies oder eigengeschossenes Bild komme, könnte ich das problemlos einsetzen?

        Absolut! :-) Nur muß er eben a) prominent oder (*nicht* und! ;-)) b) mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden sein.

        Wie ist das eigentlich mit ausländischen Bildern, greift da das UrhG ebenso oder gelten dort ausschließlich die Bestimmungen des jeweiligen Landes?

        Das UrhG greift nur bei deutschen Künstlern. Andere Länder haben, bis auf wenige Ausnahmen, aber ähnliche Gesetze. Die Urheberrechte, bzw. in den USA das Copyright, werden international durch die "World Intellectual Property Organization" auf möglichst einheitliche Standards gebracht (hört man auch ab und an in den Nachrichten, wenn es z.B. um die Video-Raubbkopierer in China und anderen Ländern geht, die diesbezügl. (noch) nicht so strenge Gesetze haben).

        Gruß, Cybaer

        --
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        1. Hallo,

          Nur muß er eben a) prominent oder (*nicht* und! ;-)) b) mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden sein.

          prominent UND einverstanden oder prominent ODER einverstanden? Bei mir im Forum ist jetzt der Fall aufgetreten, dass ein Teilnehmer ein selbstgeschossenes Foto eines Kabarettisten zur Verwendung veröffentlich hat. Muss er sich nun die Genehmigung einholen oder reicht es aus, dass es selbstgeschossen ist und vor allen Dingen, wie definiert sich Prominenz? Ab wann ist jemand prominent? Ich kenne diesen Künstler nicht und kann nichts über seinen Status als Prominenter sagen.

          Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir machst :-)

          Hera

          1. Hi,

            prominent UND einverstanden oder prominent ODER einverstanden? Bei

            Prominent ODER einverstanden.

            Muss er sich nun die Genehmigung einholen oder reicht es aus, dass es selbstgeschossen ist

            "Prominenz" ist nur ein laienhafter Hilfsausdruck. Im Gesetz steht (IIRC) etwas von "Person der Zeitgeschichte". Ob das dieser Kabarettist ist, wage ich mal zu bezweifeln. ;)

            Der Bundeskanzler wäre es auf jeden Fall.

            Der Rest ist Auslegungssache ... =:-)

            Ich kenne diesen Künstler nicht und kann nichts über seinen Status als Prominenter sagen.

            Aber er steht in der Öffentlichkeit (öffentliche Auftritte), und dort wird vermutlich auch das Bild entstanden sein (hoffentlich nicht ggf. unerlaubterweise während der Veranstaltung ;->).

            Die Rechtssprechung ist, soweit ich das verfolgt habe, z.Zt. so:

            Wurde die in der Öffentlichkeit stehende Person anläßlich einer offiziellen Veranstaltung fotografiert, dann ist die Verbreitung des Bildes legal (Prinzessin Caroline auf der Aids-Gala - inwieweit die eine "Person der Zeitgeschchte" ist, wird übrigens häufiger mal gestritten: Caroline von Monaco ./. Yellow Press).

            Wurde dieselbe Person im privaten Bereich fotografiert (z.B. morgens beim Brötchen holen), dann ist die Verbreitung illegal (es sei denn, es ist eine Person der Zeitgeschichte und die Öffentlichkeit hat ein "berechtigtes Interesse" an der Veröffentlichung - z.B. weil der Bundeskanzler beim Bäcker auch immer Guido Westerwelle trifft und mit ihm quatscht ;-)).

            Wurde eine Privatperson in der Öffentlichkeit (erkennbar und außerhalb einer Masse/nicht in einer Übersicht) fotografiert, so ist die Verbreitung illegal (und schon mit der Erstellung handelt man sich u.U. Probleme ein). Er muß vorher zustimmen (dies darf auch "konkludent" erfolgen, d.h., wenn Du auf jemanden mit der Fernsehkamera zurennst mit "ARD" drauf und hälst ihm das Mikro vor die Nase, du fragst ihn was und er antwortet bereitwillig, dann muß er davon ausgehen, daß das eventuell auch gesendet wird - er sollte dann ansonsten widersprechen).

            Nach der jüngsten Änderung des Sexualstrafrechts, ist es natürlich auch explizit verboten (vorher nur indirekt), andere Menschen in einem "geschützten Bereich" (z.B. eigene Wohnung, Sauna, ...) zu fotografieren. Alleine der Versuch ist strafbar.

            Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir machst :-)

            Aber gerne (schluck, ich muß noch programmieren ... =;-)).

            Gruß, Cybaer

            --
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            1. Aber gerne (schluck, ich muß noch programmieren ... =;-)).

              Find's echt klasse, dass Du Dir soviel Zeit genommen hast also vielen Dank. Ich werde Dich jetzt auch nicht mehr vom Programmieren abhalten. Helfen kann ich Dir nicht dabei aber wenn Du mal einen Graphiktipp brauchst, meine Mailadresse hast Du :-)

              Hera

              1. Hi,

                aber wenn Du mal einen Graphiktipp brauchst, meine Mailadresse hast Du :-)

                :)

                Gruß, Cybaer

                --
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  2. Hallo Hera,

    Auf meinem Graphikportal

    pixelfresh?

    ... Fotos von Prominenten ...

    Woher stammen diese Fotos? Du bietest sie zum Download an?

    Frage ist nun, darf ich diese Fotos verwenden oder mache ich mich strafbar?

    Ich fürchte ja. Du verletzt das Urheberrecht desjenigen der das Bild ursprünglich herausgebracht hat. Oder knipst du sie selbst?

    Ist es ein Unterschied, wenn ich als Privatperson so einen Wettbewerb starte oder irgendein Magazin sein Titelblatt so verziert?

    Prominente zählen als "Personen öffentlichen Interesses" Bilder von ihnen dürfen ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden. Was natürlich nichts am Urheberrecht des Magazins ändert.

    Grüße,

    Jochen