Hallo Martin,
unentgeltlich zu arbeiten und notfalls auch im dunkeln bin ich wirklich gewöhnt, von mir aus nenne es auch ehrenamtlich. Auch jetzt bin ich wieder an einem Konzept gegen Rassismus beteidigt, wo alles grade in der Findungsphase steht.
Was ich zumindest (anderen mag es vielleicht ähnlich gehen) von Dir nothariell beglaubigt in zweifacher Ausführung haben möchte, ist eine Vertragsstrafenregelung von 50.000 EURO, die mir die Mittel in die Hand gibt DEINE Ehrenamtlichkeit an diesem ominösen Projekt ebenfalls abzusichern!
Wenn Du gewillt bist dies zu tun, werde ich sicher auch meinen Chef dafür einspannen können.
Die Konkurenz ist einfach zu groß, ...
Aber da Du ja gegen Konkurenten antritzt, die sicher auch nur "ehrenamtlich" daran verdienen wollen, besteht in der Tat kein Grund, warum Du nicht das ehrenamtlich gewartete <./archiv/> nutzt und alleine Deine Konkurenz ausstichts...
Gruß aus Berlin!
eddi
Manchmal trifft es einen doch ganz unverhofft t86591:
> '..."Vorläufig abgebrochen" ist ungefähr so sinnvoll formuliert, wie "einstweilig erschossen" oder "temporär verbrannt"...'
Ich danke Sven für diese Erkenntnis - Gott, was habe ich gelacht ;)